Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Philipp I. (Hanau-Münzenberg) - Wikipedia

Philipp I. (Hanau-Münzenberg)

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Graf Philipp I. (der Jüngere) von Hanau (* 20. September 1449 in Windecken; † 26. August 1500) war Graf von Hanau und regierte nach einer Landesteilung zwischen ihm und seinem Onkel, Graf Philipp I. (dem Älteren) den Hanau-Münzenberger Landesteil.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kindheit

Taufpaten waren

1452 starb nach nur einjähriger Regierungszeit der Vater des Grafen Philipp I. (des Jüngeren), Graf Reinhard III. von Hanau. Der Erbe war erst vier Jahre alt und so musste eine Vormundschaft für ihn eingerichtet werden. Mütterlicherseits nahm zunächst sein Großvater mütterlicherseits, Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach, seine Großmutter väterlicherseits, Gräfin Katharina von Nassau-Beilstein, und sein einziger Onkel, Graf Philipp I. (der Ältere), die Vormundschaft wahr. Dies gilt für die Zeit vor und während der Landesteilung. Danach wurde Philipp I. (der Ältere) zum alleinigen Vormund bestellt, die Großeltern schieden aus der Vormundschaft aus. Graf Philipp I. (der Jüngere) wurde 1467 volljährig.

Über seine Kindheit ist im Übrigen nicht viel bekannt.

Stammbaum Graf Philipp I. (der Jüngere) von Hanau-Münzenberg
Urgroßeltern

Ulrich IV. von Hanau (* 1330/40; † 1380)

Gräfin Elisabeth von Wertheim (* ?; † nach 1380)

Graf Heinrich II. von Nassau-Beilstein (* ?; † 1415)

Katharina von Randerode (* vor 1380; † 1415)

Pfalzgraf Ruprecht III. (* 1352; als deutscher König Ruprecht I.: 1400;† 1410) ∞
Burggräfin Elisabeth von Hohenzollern-Nürnberg (* 1358; † 1411)

Herzog Heinrich IV. von Bayern-Landshut (* 1386; † 1450)

Erzherzogin Margarethe von Österreich (* ?; † 1447)

Großeltern

Graf Reinhard II. von Hanau (* 1369; † 1451)

Gräfin Katharina von Nassau-Beilstein (* ?; † 1459)

Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach (* 1390; † 1461)

Prinzessin Johanna von Bayern-Landshut (* 1413; † 1444)

Eltern

Graf Reinhard III. von Hanau (* 1412; † 1452)

Pfalzgräfin Margarethe von Pfalz-Mosbach (* 1432; † 1457)

Philipp I. (der Jüngere)

Zur Familie vgl. im Übrigen den Hauptartikel: Herren und Grafen von Hanau

[Bearbeiten] Landesteilung

[Bearbeiten] Ausgangssituation

Dass ein Vierjähriger die Grafschaft erbte, brachte die Familie in einen Konflikt, sich zwischen den beiden Zielinteressen jedes dynastisch begründeten Gemeinwesens entscheiden zu müssen: Entweder wurde die seit 1375 in der Herrschaft (und jetzigen Grafschaft) Hanau zu beachtende Primogenitur befolgt und abzuwarten, ob Graf Philipp I. (der Jüngere) das Erwachsenenalter erreichte, Nachkommen zeugte und die Dynastie fortsetzte. Diese Variante hatte den Vorteil, dass Besitz, Bedeutung und Macht der Familie in einer Hand erhalten wurde, hatte aber den Nachteil, dass, sollte Graf Philipp I. (der Jüngere) versterben, ohne dass er Nachkommen gezeugt hatte, die Dynastie aussterben würde. Oder die Familie missachtete das Primogeniturgebot, erlaubte dem nächsten Agnaten, das war Graf Philipp I. (der Ältere), der Onkel des Grafen Philipp I. (des Jüngeren), zu heiraten. Der war zum Zeitpunkt der Verhandlungen um die Teilung der Grafschaft 40 Jahre alt, also weit über dem damals üblichen Alter für eine erste Heirat. Ein solches Vorgehen hatte den Vorteil, die Chancen für einen Fortbestand der Dynastie erheblich zu erhöhen, aber den Nachteil, dass dazu die Grafschaft geteilt werden musste. (In der zeitgenössischen Vorstellung war eine reine Apanagierung eines Nachgeborenen, also eine finanzielle Ausstattung ohne dass zugleich Territorium zugewiesen wurde, noch nicht vorstellbar.) In dieser Situation fiel die Risikoabwägung zugunsten der Heirat des Onkels aus. Gemildert wurde die Entscheidung dadurch, dass Graf Philipp I. (der Ältere) nicht einfach die Hälfte der Grafschaft Hanau bekam, sondern lediglich ein Amt der Grafschaft, das Amt Babenhausen. Retrospektiv war die Entscheidung richtig, nicht weil Graf Philipp I. (der Jüngere) vorzeitig gestorben wäre, sondern weil es Graf Philipp I., dem Älteren, und seinen Nachkommen durch vorteilhafte Heiraten gelang, eine eigene ansehnliche Grafschaft, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, zu bilden. Das übrige Territorium, das den ganz überwiegenden Teil der Grafschaft Hanau darstellte, verblieb bei Graf Philipp I. (dem Jüngeren).

[Bearbeiten] Kampf um die Teilung

Die Auseinandersetzung um die Teilung der Grafschaft Hanau ist relativ gut dokumentiert. Um das beschriebene Vorgehen zu legitimieren, stimmen alle Verwandten der Grafen, die wichtigsten Kooperationen ihrer Untertanen – vor allem die vier Städte der Grafschaft: Hanau, Windecken, Babenhausen und Steinau, und die Verbände der Burgmannen in Babenhausen und Gelnhausen – und Vasallen des Grafen von Hanau diesem Vorgehen zu, indem sie in Schreiben an den Pfalzgrafen Otto I. von Pfalz-Mosbach, die noch heute im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt werden, darum bitten, dass auch er einer Heirat des Grafen Philipp I. (des Älteren) zustimmt.

Pfalzgrafen Otto I. von Pfalz-Mosbach war zunächst gegen diese Lösung. Er versuchte damit die Position seiner Tochter, Pfalzgräfin Margarethe von Pfalz-Mosbach, der Witwe des Grafen Reinhard III. und Mutter des Grafen Philipp I. (des Jüngeren) innerhalb des Hanauer Familienverbandes zu stärken, indem er sich bemühte die Stellung seines Enkels als alleinigem Erben und Stammhalters zu erhalten, Graf Philipp I. (den Älteren) also so weit wie möglich von der Teilhabe an der Grafschaft auszuschließen.

Der älteren Gräfin-Witwe, Katharina von Nassau-Beilstein, konnte es dagegen gleichgültig sein, ob ihr zweitgeborener Sohn, Graf Philipp I. (der Ältere) oder ihr Enkel, Graf Philipp I. (der Jüngere) die Linie fortsetzte. Sie schätzte die Gefahr für den Bestand des Hauses Hanau geringer ein, wenn dem zeugungsfähigen Grafen Philipp I. (dem Älteren) schnellstmöglich die Heirat ermöglicht würde, statt einzig auf das Kind Graf Philipp I. (den Jüngeren) zu setzen.

[Bearbeiten] Teilungsvertrag von 1458

Als die Mutter des Grafen Philipp I. (des Jüngeren) 1457 starb, erlosch das Interesse des Pfalzgrafen Otto I. von Pfalz-Mosbach daran, die Teilung zu verhindern, sofort. Schon im Januar 1458 wurde ein Familienvertrag besiegelt, der alle Teile der Grafschaft, die südlich des Mains liegen, vor allem also die Ämter Babenhausen, Schaafheim und den hanauischen Anteil an Umstadt, dem Grafen Philipp I. (dem Älteren) zuspricht, ebenso wie das Recht zu heiraten. Davon macht er auch im gleichen Jahr noch Gebrauch.

Um die beiden Hanauer Grafschaften unterscheiden zu können wurde der Teil, der von Graf Philipp I. (dem Älteren) regiert wurde, nach der Lichtenberger Erbschaft 1480 als Grafschaft Hanau-Lichtenberg bezeichnet. Für den Teil, der von Graf Philipp I. (dem Jüngeren) regiert wurde wird seit 1496 offiziell von der Grafschaft Hanau-Münzenberg gesprochen.

[Bearbeiten] Familie

[Bearbeiten] Die Ehe

Schon 1460 wurde Graf Philipp I. (der Jüngere) mit Anna oder Elisabeth von Isenburg verlobt. Diese Verlobung wurde aber gegen eine Abstandszahlung von 2690 Gulden wieder gelöst.

Graf Philipp I. (der Jüngere) heiratete dann am 12. September 1468 Gräfin Adriana von Nassau-Dillenburg (* 7. Februar 1449; † 15. Januar 1477), Tochter von Graf Johann IV. von Nassau-Dillenburg. Ihre gemeinsamen Kinder waren:

  1. Eine Tochter, vermutlich Todgeburt 1449
  2. Adriana (* 1. Mai 1470; † 12. April 1524), vermählt 1490 mit Graf Philipp von Solms-Lich (* 1468; † 3. Oktober 1544).
  3. Margarethe (* 6. April 1471; † 5. Sept. 1503, Kloster Liebenau), Nonne im Kloster Liebenau bei Worms.
  4. Reinhard IV.
  5. Anna (* 15. März 1474; † 21. März 1475)
  6. Marie (4. März 1475; † 18. Mai 1476)

[Bearbeiten] Das Verhältnis

Das Gothaer Liebespaar, mit hoher Wahrscheinlichkeit: Graf Philipp I. (der Jüngere) und Margaret Weißkirchner
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Das Gothaer Liebespaar, mit hoher Wahrscheinlichkeit: Graf Philipp I. (der Jüngere) und Margaret Weißkirchner

Nach dem Tod seiner Frau lebte Graf Philipp I. (der Jüngere) mit der nicht standesgemäßen Margarete Weißkirchner zusammen, einer Untertanin aus Hanau. Das war offensichtlich allgemein akzeptiert. Er trat öffentlich mit ihr auf. Repräsentativstes Zeugnis ihrer Liebe ist wohl das erste großformatige Doppel-Porträt der Kunstgeschichte das so genannte Gothaer Liebespaar. Das Verhältnis ist im Vergleich zu ähnlichen außerordentlich gut dokumentiert – allerdings immer noch sehr viel schlechter als das bei ebenbürtigen Heiraten der Fall ist. Das Paar hatte gemeinsame Kinder, die allerdings hinsichtlich der Grafschaft nicht erbberechtigt waren und dem Stand ihres Vaters nicht folgten:

  1. Else von Hanau, verheiratet mit Heinrich Rabe
  2. Johann von Hanau, Pfarrer in Ober-Roden
  3. Anna von Hanau, verheiratet 1518 mit Dietz Reuter, Keller zu Ortenberg († 1537).

In seinem Testament bedenkt er auch Margret und die gemeinsamen Kinder.

Außerdem wird von einem vorehelichen Verhältnis mit einer Magd des Pfarrers von Hochstadt berichtet, Gutte aus Reifenberg.

[Bearbeiten] Regierung

Unter der Herrschaft des Grafen Philipp I. (des Jüngeren) verzeichnet die Grafschaft Gebietsgewinne: Das Amt Homburg, Praunheim (1470), Anteile des Amtes Ortenberg (1476) und Fechenheim (1473/1484) kommen hinzu. Mit der Stadt Frankfurt wurde ein Vergleich – 1453 zunächst vorläufig, 1481 dann endgültig – hinsichtlich des Streits um den Bornheimerberg, mit Isenburg hinsichtlich der Dreieich geschlossen. Ständig war Graf Philipp I. (der Jüngere) in Fehden verwickelt, die er möglichst gütlich beizulegen suchte. Das Jahr 1495 soll mit dem Ewigen Landfrieden dann in dieser Beziehung große Erleichterung gebracht haben.

1475/75 beteiligt er sich mit einem Kontingent an der Seite Kaiser Kaiser Friedrich III. am Entsatz der durch Karl den Kühnen belagerten Stadt Neuss.

1485 – nach seiner Rückkehr aus dem Heiligen Land – lässt er den gotischen Chor der Marienkirche bauen. Dort errichtet er 1493 ein Chorherrenstift. An einer erhaltenen Wange des Chorgestühls ist er betend abgebildet.

Auch sonst ist bekannt, dass er der spätmittelalterlichen Frömmigkeit sehr verbunden war, religiösen Institutionen zahlreiche Spenden zukommen ließ, viele Wallfahrten unternahm und Reliquien sammelte – eine nicht ganz untypische Sammelleidenschaft für einen Landesherrn in dieser Zeit. Vom Kloster Seligenstadt, das sich in einer finanziellen Notlage befand, kaufte er den gesamten Reliquienbestand, darunter das Haupt des Heiligen Laurentius. Der Erzbischof von Mainz erhob aber Widerspruch gegen diesen Verkauf und so musste Graf Philipp I. (der Jüngere) die Reliquien wieder in Seligenstadt abliefern. Als Kompensation erhielt er die Dörfer Nauheim, Eschersheim und Ginnheim seitens des Klosters.

1468 gründet Erasmus Hasefus, Trompeter des Grafen, zu Ehren des Heiligen Wolfgang eine Kapelle in der Bulau, östlich von Hanau, die sich in den Folgejahren zu einem kleinen Augustiner-Kloster entwickelt.

Er war sehr reisefreudig. Oft begab er sich an die kurpfälzischen Höfe nach Heidelberg oder Mosbach und nach Mainz. Auch Brabant (1469) und den Reichstag in Regensburg (1471) besuchte er. 1474 begleitete er Kaiser Friedrich III. von Frankfurt nach Linz und besuchte ihn 1480 in Nürnberg. 1491 war er beim Herzog von Lothringen zu Besuch. 1494 finden wir ihn mit Kaiser Maximilian I. in Mainz, Speyer und Worms.

[Bearbeiten] Reisen nach Jerusalem

Im Jahr 1484 begibt Graf Philipp I. (der Jüngere) sich auf eine Pilgerreise nach Jerusalem – ein damals nicht unübliches Unterfangen für diejenigen, die es sich leisten konnten und die die erheblichen Risiken für Gesundheit und Leben angesichts des frommen Ziels nicht scheuten. Am 10. Juli 1484 segelt er von Venedig ab, landet am 18. Juli 1484 in Jaffa (heute: Tel Aviv), begab sich von dort nach Jerusalem, das er am 10. August 1484 wieder verlässt. Am 30. November landete er wieder in Venedig, wohin er über Zypern reiste, und Ende Januar war er zurück in Hanau. Graf Philipp I. (der Jüngere) hat darüber einen Reisebericht verfasst, der sich aber weitgehend in der Aufzählung der besuchten heiligen Stätten und des jeweils dort erlangten Ablasses erschöpft. Dies zeigt ganz deutlich die Intention mit der er die Beschwernisse der Reise auf sich genommen hat. Eine zweite Reise ins Heilige Land ist 1491 zusammen mit Landgraf Wilhelm I. von Hessen erfolgt.

[Bearbeiten] Tod

Graf Philipp I. (der Jüngere) starb am 26. August 1500 und wurde am 30. September 1500 in der Marienkirche in Hanau beigesetzt. Dabei waren 214 Geistliche anwesend.

[Bearbeiten] Bewertung

Die Geschichtsschreibung ist mit Graf Philipp I. (dem Jüngeren) nicht immer sehr pfleglich umgegangen. Die protestantischen Gelehrten seit dem 18. Jahrhundert nahmen ihm seine spätmittelalterliche auf Ablass, Reliquien und gute Werke fixierte Frömmigkeit übel, der bürgerlich-militaristische Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts passte sein auf Ausgleich bedachter Ansatz in den vielen Fehden, in die er verwickelt wurde nicht und sein Verhältnis zu Margaret Weißkirchner sprengte die damalige bürgerliche Moralvorstellung.

Aus heutiger Sicht muss seine Regierung als im ganzen positiv – auch für seine Untertanen – gewertet werden. Die kulturellen Leistungen unter seiner Regierung, von denen die Marienkirche und das „Gothaer Liebespaar“ die hervorragendsten erhalten gebliebenen Zeugnisse sind, waren beachtlich, auch wenn uns die damalige Frömmigkeit, die für diese Leistungen in erster Linie Triebfeder war, heute fremd erscheint.

[Bearbeiten] Literatur

  • Reinhard Dietrich, Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34, Hanau 1996. ISBN: 3-9801933-6-5
  • Josef Heinzelmann, Das „Gothaer Liebespaar“ ist ein Liebespaar, in: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde 57 (1999), S. 209–236.
  • Daniel Hess: Das Gothaer Liebespaar. Fischer (Tb.), Frankfurt, 1996. ISBN 3596130905
  • Reise Philipp des Jüngeren, Grafen von Hanau, nach dem heiligen Grabe, in: Hanauisches Magazin 3 (1780), 7. Stück, S. 49-55; 8. Stück, S. 57-72.
  • Reinhold Röhricht, Die Jerusalemfahrten der Grafen Philipp Ludwig (1484) und Reinhard von Hanau (1550), in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 26 (NF 16) (1891), S. 85ff (90ff) [mit Abdruck des Textes des vollständigen Reiseberichts].
  • Reinhold Röhricht, Deutsche Pilgerreisen nach dem heiligen Lande, Gotha 1889, S. 181, 186.
  • Gertrud Rudolff-Hille, Das Doppelbildnis eines Liebespaars unter dem Hanauischen Wappen im Schlossmuseum Gotha, in: Bildende Kunst (1968), S. 19.
  • Hans Martin Schmidt, Das Liebespaar des Hausbuchmeisters, in: 675 Jahre Hanau, Katalog-Nr. 89, Abb. 135.
  • Allmuth Schuttwolf: Jahreszeiten der Gefühle. Das Gothaer Liebespaar und die Minne im Spätmittelalter. Hatje Cantz Verlag, 1998. ISBN 3775707336
  • Reinhard Suchier, Genealogie des Hanauer Grafenhauses, in: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894, Hanau 1894.
  • Reinhard Suchier, Philipp I. von Hanau-Münzenberg, in: Hanauer Anzeiger 18. u. 19. November 1897 = Nr. 270, 271.
  • Ernst J. Zimmermann, Hanau Stadt und Land, 3. Auflage, Hanau 1919, ND 1978.


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