Personenkontrolle
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Eine Personenkontrolle dient der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Amtsträger (Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiaufseher usw.). Sie kann dabei zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr erfolgen.
Durch die Identifikation einer Person kann man Berechtigungen prüfen (z.B. Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis), Datenabgleiche sowie Statuszuordnungen vornehmen (Uniformtragerecht, Aufenthaltsrecht in einem Verkehrsmittel oder in einer Anlage, unterliegt die Person dem Wehrrecht? usw.).
Einer Personenkontrolle können auch anderen Maßnahmen vorausgehen oder eine Folgemaßnahme darstellen.
Aus Sicherheitsgründen sollte immer ein Beamter kontrollieren, während der andere die Eigensicherung besorgt. In Deutschland setzt sich das sogenannte "Hamburger Modell" durch: Eine Anordnung der Akteure in einem stumpfen Winkel, wobei der Kontrollierte in der Mitte steht.
Bei einer namentlich unbekannten Personen wird polizeilicherseits das Personenfeststellungsverfahren angewendet.
[Bearbeiten] Sonstiges
Eine Personenkontrolle kann auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen, die dann aber freiwillig ist und sich meist nur auf das Vorzeigen von Ausweisen erstreckt. Ein Beispiel dafür stellt die Alterskontrolle vor Diskotheken dar.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Verkehrskontrolle
- Kontrollstelle
- Fahndung
- Fahrkartenkontrolle
- Sicherheitsschleuse
- Leibesvisitation
- Vereinzelungsanlage