Pars in parem non habet imperium
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Der elementare Völkerrechtsgrundsatz par in parem non habet imperium besagt, dass Gleiche über Gleiche keine Macht haben.
Er ist insbesondere für die Souveränität der Staaten bedeutsam, da laut offizieller UNO-Ansicht die Völkerrechtssubjekte theoretisch als gleichrangig zu betrachten sind (kein völkerrechtlicher Unterschied zwischen z. B. San Marino und USA), wobei es aber faktisch zu teils gravierenden Abweichungen in der Realität kommen kann.
Die Staatsimmunität ist eine Konsequenz des Prinzips par in parem non habet imperium, welche sich beispielsweise in der persönlichen Immunität der Staatsoberhäupter sowie der funktionellen Immunität der Diplomaten niederschlägt. Während Staatsoberhäupter gegenüber allen anderen Staaten die umfassende persönliche Immunität automatisch zukommt, erlangen Diplomaten lediglich gegenüber dem Residenzland durch Akkreditierung die schwächere funktionelle Immunität.
Die zunehmende Intensivierung der weltweiten Zusammenarbeit der einzelnen Staaten geht mit der Abgabe von Souveränität und Immunität einher.
Dieser Grundsatz wird von Mikronationen gerne als Argument für ihre Legitimation benutzt, das Prinzip greift aber nur, wenn diese Gleichheit anerkannt wird, was zum Beispiel für den Souveränen Malteserorden aber nicht für Sealand gilt.
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.voelkerstrafrecht.de/kurth-2003.pdf
- http://www.intrecht.euv-frankfurt-o.de/WWW/GERBKT.rtf
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