Pallium
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Pallium ist das Amtsabzeichen der Metropoliten der Lateinischen Kirche. Es ist ein ringförmiges, ca. 5-15 cm breites Band, eine Art Stola, und wird über dem Messgewand getragen. Auf das Pallium sind fünf schwarze oder rote Seidenkreuze gestickt. Diese symbolisieren die fünf Wundmale Christi. In die Enden auf der Brust und auf dem Rücken sind Bleistücke zur Beschwerung eingenäht. Im Pallium des Papstes werden drei der aufgestickten Kreuze mit Nadeln durchstochen, die an die drei Kreuzesnägel erinnern. Ursprünglich dienten diese Nadeln zur Befestigung auf dem Messgewand.
Das Pallium wird aus der Wolle zweier Schafe (lat. Agnus) gefertigt, die vom Papst im Vorjahr am Tag der Hl. Agnes (21. Januar) gesegnet wurden. Da deren Wolle heute nicht mehr für alle neu ernannten Metropoliten ausreicht, wird auch andere Wolle hinzugefügt. Gesponnen und gewoben werden die Pallien von den streng klausurierten Nonnen des Klosters Santa Cecilia in Trastevere.
Bis ins 3. Jahrhundert war das Pallium Teil der Bekleidung hochrangiger staatlicher Beamter. Nach der konstantinischen Wende wurde es auch von geistlichen Würdenträgern übernommen. Der Kaiser, später der Papst, zeichnete damit verdienstvolle Bischöfe aus.
Seit dem 9. Jahrhundert ist das Pallium Teil der Rangabzeichen (Pontifikalien) eines Metropoliten und wird diesem vom Papst verliehen. Es wird am Vorabend des Festes Peter und Paul gesegnet und in der Confessio des Petersdoms (Grab des Heiligen Petrus unter dem Hauptaltar) in einem goldenen Behältnis aufbewahrt, wodurch es zu einer Berührungsreliquie wird. Die Pallien geben dieser Nische die Bezeichnung Palliennische. Fälschlicherweise wird die goldene Schatulle, in der die Pallien aufbewahrt werden, oft für den Reliquienbehälter der Gebeine des Heiligen Petrus gehalten.
Das Pallium gilt als äußeres Zeichen der Verbundenheit der Metropoliten mit dem Papst. Es wird traditionell am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus (29. Juni) in Rom verliehen. Die feierliche Übergabe ist verbunden mit einem Treueschwur des Metropoliten gegenüber dem Papst und seinen Nachfolgern. Gemäß Kirchenrecht muss ein Metropolit (d.h. ein Erzbischof mit eigener Kirchenprovinz) das Pallium innerhalb von drei Monaten nach seiner Ernennung vom Papst erbitten. Getragen wird das Pallium nur innerhalb der entsprechenden Kirchenprovinz. Allein der Papst darf das Pallium tragen, wann und wo immer er will. Die Überreichung des Palliums ist die einzige Gelegenheit, bei der man zur gleichen Zeit und am gleichen Ort zwei oder mehrere Erzbischöfe mit Pallium sehen kann, sieht man davon ab, daß der Papst als Bischof von Rom das Pallium auch bei Besuchen in anderen Metropolien trägt, wobei der dortige Metropolit aufgrund der Feierlichkeit des Anlasses dieses ebenfalls angelegt hat.
Das Pallium ist nicht übertragbar und wird daher meist mit dem verstorbenen Metropoliten begraben.
Papst Benedikt XVI. trägt seit seiner Amtseinführung ein Pallium mit purpurnen Kreuzen, das nicht, wie seit Jahrhunderten üblich, verkürzt und verschmälert in Y-Form auf Brust und Rücken endet, sondern wie in früher Zeit des Papsttums die Enden des in V-Form gebildeten Kragens über die linke Schulter hängen lässt (vgl. Abbildung von Innozenz III.). Man interpretiert dies als einen Schritt auf die getrennten Kirchen der Orthodoxie hin, die das Omophorion in ähnlicher Form kennen.