Objektschutz
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Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.
Geschützt werden staatlich (meist militärisch), wirtschaftlich und privat genutzte (Residenzen, Wohnsiedlungen („housing areas“)) Objekte. Schutzobjekte können sein: Gebäude, Anlagen (wie Munitionslager oder KKW) oder Großfahrzeuge aller Art (Kriegsschiffe). Auch Geldtransporte oder CASTOR-Transporte zählen zu Objekten.
Anlass für einen Objektschutz sind konkrete Anhaltspunkte oder eine abstrakte Gefahreneinschätzung. Nach den Ereignissen des 11. September 2001 gelten sämtliche diplomatischen Vertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika als gefährdet.
Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:
- Bestreifung
- Observation
- Vorkontrolle (z. B. Straßensperre)
- Stellungen
- Einlasskontrolle
- Identitätsfeststellungen (gegebenenfalls mit Dateienabgleich)
- Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)
Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein. Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre, Videoüberwachung und Panzerglas, insgesamt alles Maßnahmen der technischen Anlagensicherung.
Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von Sicherheitsdiensten gewährleistet.
[Bearbeiten] Objektschutz beim Militär
Im Bereich der Bundeswehr sind bei jeder Truppengattung (Heer, Luftwaffe und Marine) eigene Verbände für den Aufgabenbereich des Objektschutzes zuständig.
Bei der Luftwaffe sind dieses die Objektschutzstaffeln.
[Bearbeiten] Schutz von Bundesorganen durch die Bundespolizei
Die Bundespolizei schützt im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Baden-Württemberg die aus polizeilicher Sicht schutzbedürftigen Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.
Dies sind im Einzelnen:
- Bundespräsidialamt
- Bundeskanzleramt
- Auswärtiges Amt
- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die Schutzmaßnahmen umfassen dort u. a.:
- Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs,
- Abwehr von möglichen Gefahren durch Streifenpräsenz.