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Der Ausdruck Anlage (die mittelhochdeutsche Bedeutung lautet: Anliegen, Bitte, aber auch: Hinterhalt) bezeichnet Dinge aus sehr unterschiedlichen Bereichen:
- allgemein eine Neubildung, z.B. Anlage einer Liste
- in Architektur, Städtebau und Gartenbau ein geplantes und gestaltetes Areal
- in der Technik ein Komplex aus Geräten, zum Beispiel verfahrenstechnische Anlage, Elektroanlage oder Telefonanlage
- allgemein einem Schriftstück Beigefügtes – siehe dazu auch Anhang
- in der Ökonomie und speziell im Rechnungswesen einen Objekt des Anlagevermögens
- im Finanzwesen die Geldanlage
- in der Medizin und der Psychologie Disposition und Erbgut
- in der Entwicklungsbiologie – siehe Anlage (Biologie)
- umgangssprachlich für Stereoanlage
- im juristischen Schriftverkehr Kommentare
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |