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Motorsegler

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Schifffahrt

In der Schifffahrt bezeichnet der Begriff Motorsegler Segelschiffe oder Segelboote, die sowohl mit Motorantrieb, als auch unter Segeln betrieben werden können; siehe Motorsegelschiffe.

[Bearbeiten] Luftfahrt

In der Luftfahrt sind Motorsegler Flugzeuge, denen grundsätzlich alternativ die Betriebsarten Motorflug und Segelflug möglich sind. Daneben existiert hier jedoch eine z. T. abweichende luftrechtliche Begriffsverwendung:

In Deutschland und Österreich bezeichnet Motorsegler eine eigene Luftfahrzeugklasse. Entsprechende Flugzeuge tragen Kennzeichen mit D-K... bzw. OE-9... am Beginn.

Diese lassen sich unterscheiden in

Die Motorisierung erfolgt durch Kolbenmotoren z. B. von Limbach, Sauer, Stihl, Nissan, BMW oder Rotax, oder durch Wankelmotoren z. B. Midwest mit einer Leistung von ca. 35 bis 115 PS.

Daneben gibt es auch ultraleichte Motorsegler, die in Deutschland aber als Ultraleichtflugzeuge gelten, deren Kennung dann D-M... lautet und die der Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte angehören.

[Bearbeiten] Reisemotorsegler

Reisemotorsegler G109
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Reisemotorsegler G109

Reisemotorsegler werden überwiegend im Motorflug für Reise- und Schulungsflüge eingesetzt. Sie sind durchweg eigenstartfähig und haben nicht die segelflugzeugtypische Tandemsitzanordnung. Mit einigen Reisemotorseglern können sogar Flugzeugschleppstarts durchgeführt werden, also Segelflugzeuge in den Himmel geschleppt werden. Das maximale zulässige Startgewicht ist auf 850 kg beschränkt. Auch dürfen Reisemotorsegler nicht mehr als 2 Sitze haben. Das verbreitetste Modell sind die verschiedenen Varianten der Scheibe SF 25.

Die Gleiteigenschaften sind bei ausgeschaltetem Triebwerk zwar deutlich besser als bei üblichen Motorflugzeugen, da die Tragfläche dafür ausgelegt ist, und der Propeller in eine widerstandsarme Segelflugstellung gebracht werden kann. Zum Beispiel hat die Super-Dimona von Diamond Aircraft ein Gleitverhältnis von 1:28, Motorflugzeuge liegen bei ca. 1:10. Dennoch sind die Reisemotorsegler für den reinen Thermik-Segelflug weniger geeignet, da sie ein höheres Eigensinken als Segelflugzeuge aufweisen.

Die Klassenberechtigung TMG für Reisemotorsegler kann entweder in die Segelfluglizenz, (GPL, ehemals PPL-C, gilt lebenslänglich), als nationale Lizenz (PPL-N mit Rating TMG, 5 Stunden Umschulung vom Class Rating Single Engine Piston) oder in den JAR-FCL Schein (ehemals PPL-A, Motorflugschein) eingetragen werden.

[Bearbeiten] Segelflugzeug mit Hilfsmotor

Eigenstartfähiges Segelflugzeug mit Hilfsmotor - DG 808B
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Eigenstartfähiges Segelflugzeug mit Hilfsmotor - DG 808B

Segelflugzeuge mit Hilfsmotor werden überwiegend im Segelflug betrieben. Der Hilfsmotor ist meist ein Klapptriebwerk, das nur zum Motorbetrieb ausgeklappt wird. Er ermöglicht den Eigenstart oder die Heimkehr, wenn der Flug nicht im Segelflug fortgesetzt werden kann.

Die Versionen mit Klapptriebwerk entsprechen bei eingefahrenem Triebwerk einem Segelflugzeug. Aktuelle Segelflugzeuge sind inzwischen oft auch in einer Motorseglerversion erhältlich, erkennbar an einem „T“ oder „M“ am Ende der Typenbezeichnung. Dabei steht das „M“ für eigenstartfähige Segelflugzeuge und das „T“ für Motorunterstützung in der Luft.

Nicht eigenstartfähige Motorsegler werden in Deutschland auch 'Turbos' genannt. Der Motor eignet sich hier nicht zum Starten, sondern nur als 'Heimkehrhilfe'. Viele von ihnen haben keinen Anlasser, sondern starten den Motor nach dem Ausklappen durch den Fahrtwind. Ein bekanntes Modell, das man in diesem Zusammenhang nicht vermuten würde, ist das SpaceShipOne, das den Ansari X-Prize gewonnen hat - es ist als nicht-eigenstartfähiges Segelflugzeug mit Hilfsmotor zugelassen.

Segelflugzeuge mit Hilfsmotor dürfen nach Einweisung mit der normalen Segelfluglizenz geflogen werden und der Motor in der Luft verwendet werden. Nur für den Start mit Motor ist der Eintrag 'Startart Eigenstart' im Segelflugschein erforderlich. Den alten PPL-B - den Motorseglerschein, der für alle Arten von Motorseglern galt, gibt es seit 1. Mai 2003 in Deutschland nicht mehr.

[Bearbeiten] Ultraleichte "Motorsegler"

Hierzu zählen definitionsgemäß alle Ultraleichtflugzeuge, denen die Betriebsarten Motorflug und Segelflug möglich sind, so z.B. auch Motorschirme. In der Betriebsart Segelflug kommen diese praktisch dann im Prinzip Gleitschirmen gleich.

[Bearbeiten] Weblinks

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