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Max Strauß

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Maximilian Josef Strauß (Max Strauß - * 24. Mai 1959 in München) ist Jurist und der älteste Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Strauß machte nach dem Abitur am Dante-Gymnasium in seiner Heimatstadt München eine Banklehre und studierte anschließend auch dort Rechtswissenschaft. Er war bis Juni 2003 als Rechtsanwalt in einer renommierten Münchner Anwaltssozietät am Wittelsbacherplatz tätig.

Im Dezember 1995 wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen Strauß eingeleitet, im Mai 2003 wurde die Anklage vor dem Landgericht Augsburg zugelassen. Danach gab Strauß seine Zulassung als Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen zurück. Ab September 2003 war er wegen schwerer Depressionen in stationärer Behandlung in der psychiatrischen Universitätsklinik an der Münchner Nussbaumstraße. Seine Rechtsanwälte betonten immer wieder, dass ihr Mandant unter den jahrelangen Ermittlungen gelitten habe und darunter schließlich zusammengebrochen sei.

[Bearbeiten] Beihilfe zum Anlagebetrug

Von 1995 bis 1999 war Strauß als Anwalt für die Münchner Anlageberatungsfirma "Wirtschaftsanalyse und Beratung AG" (WABAG) tätig, die seit 1991 für Recyclingprojekte in den ostdeutschen Bundesländern geworben und dabei rund 5.000 Anleger um ca. 100 Millionen Euro gebracht hatte.

Am 16. April 2004 wurde er in diesem Zusammenhang wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt, die er in 20 Monatsraten abzahlen sollte. Die vergleichsweise milde Strafe kam durch eine vorab ausgehandelte Vereinbarung zustande, nach der sich Strauß eingeschränkt schuldig bekannte. Er begründete dies seinerseits mit einer fortschreitenden Erkrankung. Einige der Anleger kündigten zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen Strauß an. Am 19. Juli 2006 wurde er vom Landgericht München I zu einer Schadenersatz-Zahlung von 51.129 Euro an einen Kapitalanleger verurteilt [1].

[Bearbeiten] Maxwell-Affäre

Am 15. Juli 2004 wurde er weiterhin wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt (nicht rechtskräftig). Das Augsburger Landgericht sah es im Urteil als erwiesen an, dass der 45-Jährige vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Ende der 1980er Jahre 5,2 Millionen Mark Provisionen erhalten und nicht versteuert hatte. Dieses Geld landete unversteuert auf dem Schweizer Nummernkonto Maxwell, auf das Max Strauß Zugriff gehabt haben soll. Ob das Geld letztendlich an Strauß geflossen ist oder nicht, sei dabei unerheblich. Der in Kanada lebende Schreiber weigerte sich, als Zeuge auszusagen. Das Urteil des Landgerichts Augsburg wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2005 (Az.: 5 StR 65/05) allerdings wieder aufgehoben: Die Feststellungen zu den nicht versteuerten Einkünften des Angeklagten seien "lückenhaft und beruhen nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage". Ferner sei der tatsächliche Zufluss entscheidend. Schreiber hatte nachweislich vorliegender Kontoauszüge das Geld für sich selbst verwendet.

Zwei Tage vor der Verurteilung zahlte Strauß' Verteidiger Wolfgang Dingfelder die Strafe aus dem WABAG-Prozess in Höhe von 300.000 Euro in bar bei der Münchner Justizkasse ein. Die kurzfristige Begleichung der Schulden hatte ihre Ursache offenbar darin, dass eine Kumulierung der Urteile wegen WABAG und wegen Schreiber vermieden werden sollte.

Die Ermittlungen in dieser Sache hatten bereits 1995 begonnen. Vor einer Hausdurchsuchung im Januar 1996 war Strauß gewarnt worden. Eine dabei sichergestellte Festplatte aus seinem Laptop war laut seiner eigenen Darstellung unmittelbar vorher von einem Computervirus befallen und gelöscht worden. Als die Staatsanwaltschaft sie später weiter untersuchen lassen wollte, war sie in ihren Beständen nicht mehr auffindbar, ebenso die gleichfalls beschlagnahmten Datensicherungsbänder. Dieses für die Staatsanwaltschaft unaufklärbare Verschwinden von Beweismitteln führte zu wenig freundlichen Kommentaren in der von der Staatsanwaltschaft unermüdlich gespeisten deutschen Presse.

[Bearbeiten] Gruft-Affäre

Die Münchner Abendzeitung berichtete am 21. Januar 2004, dass die Gruft der Familie Strauß in Rott am Inn zusammen mit anderem Eigentum von Max Strauß gepfändet worden sei [1]. Die Grabstätte gehört je zur Hälfte Max Strauß und einer Tante. Die Sicherungsbeschlagnahme löste in der CSU große Empörung aus. Edmund Stoiber erklärte, unbeschadet der rechtlichen Situation halte er die Pfändung der Gruft für pietätlos. Landtagspräsident Alois Glück (CSU) nannte den Vorgang "instinktlos und unerträglich" [2]. Die CSU-Fraktion verlangte einstimmig, die Pfändung der Gruft rückgängig zu machen. Nach massiver Kritik aus den eigenen Reihen entschuldigte sich Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser am 26. Januar 2004 bei der Familie Strauß für die "entstandenen Missverständnisse". Er tat dies in einer schriftlichen Erklärung "namens der Finanzbehörden", räumte aber keine persönlichen Fehler ein. Der Münchner Wirtschaftsprüfer Werner Wenzel, der für Max Strauß tätig war, teilte am selben Tag mit, das Münchner Zentralfinanzamt habe ihn über die Aufhebung der Pfändung telefonisch informiert. SPD und Grüne forderten am 27. Januar 2004 in einer Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag den Rücktritt Faltlhausers. "Wir brauchen keinen Lügenbaron als Finanzminister" [3], stellte Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause fest. Faltlhauser hatte am Wochenende zuvor abgestritten, dass die Finanzverwaltung für die Freigabe des gepfändeten Grabgrundstücks von der Strauß-Familie Geld gefordert habe. Aus einem Schreiben des Finanzamtes ging jedoch das Gegenteil hervor.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Wabag-Urteil: Max Strauß muss zahlen, n-tv, 19. Juli 2003

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