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Logistep AG

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Logistep AG
Firmen-Logo
Konzerninformation
Name Logistep AG
Hauptsitz Zug
Firmen-Information
Unternehmensform AG
Firmenname Logistep AG
Gründungsdatum 13. Februar 2004
Gründungsort Zürich
Firmensitz Zug
Mitarbeiter -
Umsatz -
Adresse
Kontaktadresse Im Rötel 23
CH-6300 Zug
Telefon +41-43(0) / 444-05-45
Fax +41-43(0) / 444-05-46
E-Mail Info@logistepag.com
Webseite www.logistepag.com
Liste schweizer Unternehmen

Die Logistep AG ist eine Firma mit Sitz in der Schweiz. Gemäss Eintrag beim zuständigen Handelsregisteramt Zug[1] ist Leszek Krzysztof Oginsky, polnischer Staatsangehöriger, mit Wohnsitz in Karlsruhe, einziger Direktor des Unternehmens mit Einzelunterschrift. Die Logistep AG erlangte durch private Ermittlungen in der Filesharing-Szene Bekanntheit. Nach Aussage der Logistep durchforstet hierbei ihre Software im Auftrag der Rechte-Inhaber P2P-Netzwerke nach deren geschützten Werken und übergibt die ermittelten Daten einer Kanzlei, falls Urheberrechtsverletzungen dokumentiert werden. Diese erstattet dann Strafanzeige.

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsmodell

Die Software beruht laut Heise auf einer modifizierten Version des Shareaza-Clients, der auf mehrere populäre P2P-Protokolle zugreifen kann. Dies wird von Logistep nicht bestätigt. Der Client durchsucht P2P-Netzwerke nach Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Wird ein solches Werk entdeckt, wird die IP-Adresse des Anbietenden gespeichert. Nun werden mehrere Schritte angestossen:

  • Durch eine Rechtsanwaltskanzlei wird gegen den Inhaber der ermittelten IP-Adresse Strafanzeige gestellt.
  • Anfangs wurde anhand der gefundenen IP-Adresse der Provider ermittelt, in dessen Adressbereich die Adresse fällt. Die Logistep-Software verschickte nun an diesen Provider automatisch eine E-Mail mit der Aufforderung, die Log-Daten zur gefundenen IP-Adresse nicht zu löschen. Außerdem wurde der Hinweis beigefügt, dass eine potenzielle Straftat vorliege und die Staatsanwaltschaft in nächster Zeit Zugriff auf die Log-Daten beantragen werde.

Dieses Vorgehen wurde vor Gericht aufgrund einer Klage von Versatel für unzulässig erklärt.[2]

  • Falls die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der Strafanzeige den Inhaber der IP-Adresse für den fraglichen Zeitpunkt ermitteln konnte (damit dies möglich ist, muss der Provider entsprechende Logs aufbewahrt haben), nimmt die von Logistep beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Möglichkeit der Akteneinsicht wahr. Aufgrund der ermittelten Adresse nimmt sie dann eine Abmahnung vor. Ziel ist nämlich keineswegs ein Straf- oder Zivilprozess, sondern der Erhalt einer Unterlassungserklärung und die außergerichtliche Zahlung eines Schadensersatzes. Auf diese Weise wurden beispielsweise im Oktober 2005 3700 Abmahnungen verschickt.

Umgang der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Massenstrafanzeigen

Anfang Januar 2006 gab die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine Empfehlung bezüglich dem Vorgehen bei Massenstrafanzeigen heraus. Demnach soll der Beschuldigte weiterhin über die verwendete IP-Adresse identifiziert werden, so dass das zivilrechtliche Vorgehen (Ermittlung des Beschuldigten per Akteneinsicht) auch weiterhin praktiziert werden kann. Die Empfehlung für strafrechtliche Konsequenzen wird nach Anzahl der illegal vertriebenen Werke klassifiziert:

  • bei weniger als 100 Werken: Einstellung des Verfahrens
  • bei 101-500 Werken: Befragung des Beschuldigten
  • bei mehr als 500 Werken: Durchführung von Ermittlungen, gegebenenfalls mit Wohnungsdurchsuchung.

Diese Richtlinien gelten für Beschuldigte, die nicht bereits einschlägig vorbestraft sind. Laut heise online werden derartige Empfehlungen "üblicherweise [...] auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt".[3]

Resonanz

Vor allem Kunden äußern sich positiv über die Aktionen der Firma.

Peppermint Jam

Wolfgang Sick, Geschäftsführer von Peppermint Jam, über die Beauftragung von Logistep: "Wir betrachten deren Arbeitsweise als eine gute Möglichkeit, ein überfälliges Unrechtsbewusstsein bei den Internet-Nutzern zu schaffen."

Zuxxez

"Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen."

Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind.""

Kritik

Behinderung der Ermittlungen

Durch Versenden der Abmahnungen durch die Rechteinhaber werden die Verdächtigten dazu aufgefordert, sämtliche fraglichen Werke umgehend zu löschen und die Weiterverbreitung einzustellen. Kommt der Betroffene der Aufforderung nach, so bleiben für die ermittelnde Staatsanwaltschaft keine Beweise zu sichern, da bereits alle Spuren gelöscht wurden.

E-Mails an Provider

Die Provider sind nach deutschen Recht (noch) dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten nach Verbindungsende zu löschen, sofern sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Die Aufforderung Logisteps zur Aufbewahrung dieser Verbindungsdaten wird somit von Kritikern als Aufruf zu einem Gesetzesverstoß gewertet.

Des Weiteren führen die automatisch generierten E-Mails zu einem beträchtlichen Aufwand beim betreffenden Provider. So wurde Logistep durch eine vom Provider Versatel beantragte einstweilige Verfügung untersagt, weiterhin E-Mails zu senden.

Eindeutigkeit der GUID

Logistep behauptet, in irgendeiner Form einen GUID zu erstellen, der unabhängig von der IP Internetnutzer identifiziert. Da Logistep seine Technik geheim hält und eine Offenlegung bzw. die Anerkennung dieses GUID vor Gericht noch aussteht, ist die Beweiskraft fraglich.

Sollte es sich tatsächlich um den Credit-Hash des eDonkey-Netzwerks oder eine vergleichbare ID des Gnutella 1/2- oder BitTorrent-Netzwerks handeln, so ist eine Beweiskraft fraglich, da sich diese IDs leicht manipulieren, neu generieren und sogar von anderen Usern "stehlen" lassen. Zudem ist die Zuweisung des selben Hashs an zwei User zwar unwahrscheinlich, aber möglich.

Statements von Rechteinhabern bzw. Interessenverbänden

Der Sprecher des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI Hartmut Spiesecke lehnt das Vorgehen ab, da man nicht glaube, dass die Abschreckungswirkung durch Verdopplung der Anzeigen gesteigert werden kann. Stattdessen wolle man bei den Nutzern "ein Gefühl wie beim Schwarzfahren" erzeugen, also das Unrechtsbewusstsein stärken.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schliesst die Nutzung eines solchen oder eines ähnlichen Systems für die Zukunft nicht aus. Dennoch sieht man hier das Logistep-Vorgehen zwiegespalten: Einerseits ist die ein gangbarer Weg, um an die Adressdaten der Nutzer heranzukommen, andererseits werden die Strafverfolgungsbehörden jedoch massiv belastet was die Kooperation verschlechtern kann.

Kunden

Weblinks

Quellen

  1. Handelsregisteramt Zug
  2. http://www.netzeitung.de/internet/373146.html http://www.welt.de/data/2005/12/16/818268.html
  3. Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
  4. CDV News: „Besonderes Augenmerk gilt PANZERS Phase2“ (Stand 02.05.2006)
  5. Auch Mousse T und Kollegen vertrauen auf die P2P-Fahnder von Logistep

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