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Leviathan (Thomas Hobbes)

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Titelbild von Hobbes' Leviathan
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Titelbild von Hobbes' Leviathan

Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth Ecclesiastical and Civil (dt.: Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Gemeinwesens) ist der Titel einer staatstheoretischen Schrift von Thomas Hobbes aus dem Jahr 1651 und eines der bedeutendsten Werke der politischen Philosophie überhaupt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Titel

Der Titel lehnt sich an das biblisch-mythologische Seeungeheuer Leviathan an, vor dessen Allmacht jeglicher menschliche Widerstand zuschanden werden muss. Eine ähnliche Rolle kommt in Hobbes absolutistischem Politikverständnis dem Staat zu, der damit zum Gegenstück des durch das Ungeheuer Behemoth personifizierten Naturzustandes wird.

[Bearbeiten] Entstehungsgeschichte

Hobbes schrieb sein Werk vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs 1642–1649, der auf beiden Seiten zahllose Opfer forderte und mit seinen chaotischen Verhältnissen das reale Vorbild für den von Hobbes angenommenen gesetzlosen Naturzustand bot. Außerdem verarbeitete er Informationen über das soziale Leben der nordamerikanischen Ureinwohner, da deren Unabhängigkeit von einem Staat als Naturzustand angesehen werden kann. Die englische Fassung wurde 1651 veröffentlicht, 1668 folgte wegen der Zensur eine revidierte Version in lateinischer Sprache.

[Bearbeiten] Inhalt

Der Leviathan umfasst insgesamt vier Bücher. Seine heutige überragende Stellung in der Politischen Philosophie verdankt er aber allein den ersten beiden davon. Die sich vorwiegend mit kirchlichen Fragen befassenden Bücher drei und vier sind heute wenig bekannt und fehlen sogar in manchen Textausgaben. Zu Hobbes Lebzeiten waren indes gerade sie es, die in erheblichem Maße zu den Anfeindungen gegenüber dem Autor beigetragen haben.

[Bearbeiten] Der Naturzustand

Hobbes geht von einem Naturzustand aus, in dem die Menschen ohne Gesetz und ohne Staat leben und wo daher – aufgrund des Naturrechts – jeder alles beanspruchen kann. Es herrscht Chaos; die Menschen führen – in Hobbes pessimistischem Weltbild – einen „Krieg aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes), in dem „der Mensch ist des Menschen Wolf“ (homo homini lupus est, ursprünglich von Plautus).

Die Gründe hierfür sind einerseits Wettstreben und Ruhmsucht – Leidenschaften, die der grundsätzlich boshaften Veranlagung entspringen. Sie „scheuen keine Gewalt, sich Weib, Kind und Vieh eines anderen zu unterwerfen [...] das Geraubte zu verteidigen [...] sich zu rächen für Belanglosigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, einen Widerspruch oder irgendein anderes Zeichen der Geringschätzung“.

Als dritte Triebfeder kommt indes noch der „Argwohn“ hinzu. Da auch der Rechtschaffene annehmen muss, sein Gegenüber sei auf seinen Reichtum und seine Freiheit aus, wird er präventiv diese Gefahr ausschalten. Mehr noch als ein 'natürlicher' animalischer Wesenszug des Menschen ist es also seine rationale Antizipation, die ihn in den Krieg zwingt. Entgegen weitverbreiteter Annahme kennt Hobbes auch im Naturzustand Moral in Form des Naturgesetzes. Jedoch wird dies durch den Zwang zur Selbstverteidigung völlig überlagert. Infolge dieses Krieges leben die Menschen „in ständiger Furcht und der drohenden Gefahr eines gewaltsamen Todes“, ihr Leben ist „einsam, armselig, scheußlich, tierisch und kurz.“

Der Mensch ist also kein zoon politikon, wie bei Aristoteles, sondern durch Verlangen, Furcht und Vernunft gekennzeichnet und wird geleitet durch ein verderbliches Zusammenspiel des „Wölfischen“ und des Rationalen in ihm, nicht durch Nächstenliebe. Er ist prinzipiell egoistisch. Auch Willensfreiheit besitzt er nicht.

[Bearbeiten] Der Staat

Diesem Zustand erwächst die Notwendigkeit für eine übergeordnete, allmächtige Instanz, die Sicherheit und Schutz bietet. Durch einen Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen unwiderruflich „alle Macht“ und insbesondere ihr Selbstbestimmungs- und Selbstverteidigungsrecht „einem Einzigen [...] oder aber einer Versammlung, in der durch Abstimmung der Wille aller zu einem gemeinsamen Willen vereinigt wird.“. Hobbes spricht sich also nicht zwingend für eine bestimmte Staatsform aus, lässt aber durchaus Sympathien für die Monarchie erkennen. Nichts im Sinn hat er indes mit der „modernen“ Gewaltenteilung, sind doch die Staatsgewalten in der Person des Souveräns verbunden.

Durch diese „Vereinigung aller zu ein und derselben Person“ entsteht der Staat, der „Leviathan“ als „Sterblicher Gott“. Durch die ihm zuerkannte Autorität ist er in der Lage, „alle Bürger zum Frieden und zu gegenseitiger Hilfe gegen auswärtige Feinde zu zwingen.“. Er wird zum Souverän mit unbeschränkter Gewalt, eine absolute Macht, der sich alle zu unterwerfen haben. Insbesondere ist er – anders als die nun zu Untertanen gewordenen Menschen – selbst nicht Vertragspartner des Gesellschaftsvertrags und lebt damit als einziger außerhalb des Rechts. Jedoch kann er sich damit nicht mehr als einziger im Naturzustand befinden, weil der Naturzustand jedem Menschen das Recht auf alles zuspricht (Naturrecht). Daraus resultieren nach Hobbes die konkurrierenden, argwöhnischen, sowie ruhmsüchtigen Verhaltensweisen des Menschen. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages, mit dem die Legitimation des Souveräns einhergeht, ist der Naturzustand aufgehoben, sodass sich der Souverän auch nicht mehr in diesem befinden kann; er ist Produkt des Vertrages. Der Souverän befindet sich also weder im Naturzustand noch innerhalb des geschlossenen Gesellschaftsvertrages, dem er übergeordnet ist. Demzufolge müsste für ihn eine dritte Kategorie geschaffen werden. Nur diese dritte Kategorie stellte unter der Voraussetzung, dass er seine Untertanen zu beschützen versteht, diesen rechtsfreien Raum dar. Seine Macht steht über jeder Gerechtigkeit.

Dies ist im Prinzip eine Legitimation jeglicher Tyrannei, wobei Hobbes behauptet, dass ein guter Souverän dies nicht ausnutzt. Hobbes meint aber, dass nur durch dieses Gewaltmonopol der Souverän seine Pflicht erfüllen kann, das Leben seiner Untertanen zu schützen. Er geht sogar so weit, dass der Souverän seine eigene Gewalt gar nicht einschränken kann, da eine Einschränkung die Sicherheit des Staates gefährden würde. Ein Widerstandsrecht der Gewaltunterworfenen ist nur sehr eingeschränkt vorgesehen, nämlich ausschließlich in Bezug auf die Selbsterhaltung: Da jeder Bürger das Recht und die Pflicht hat, sein eigenes Leben zu verteidigen, darf er auch versuchen, sich gegen den Souverän zu wehren, wenn sein Leben in Gefahr gerät (Leviathan, zweiter Teil, Kapitel 21).

Der Preis dieses übermächtigen Staates ist die Freiheit, die es bis auf wenige Ausnahmen in Hobbes Abhandlung nicht mehr gibt. Sie wird dem Streben nach Sicherheit geopfert. Triebfeder der Staatsbildung ist nicht mehr – wie etwa noch bei Aristoteles – die „eudaimonia“, das „gute Leben“, sondern vielmehr das „nackte Überleben“, das Entrinnen der im Naturzustand begründeten Gefahren.

[Bearbeiten] Religion und Kirche

Im heute wenig bekannten Dritten und Vierten Buch des Leviathan beschäftigt sich Hobbes indes vorwiegend mit religiösen Fragen. So tritt er für eine unabhängige Kirchenverfassung ein, die – wie dies etwa in den amerikanischen Kolonien der Fall ist – den einzelnen Pfarrgemeinden sehr weit reichende Selbstverwaltungsbefugnisse einräumt. Er stellt sich damit an die Seite des amtierenden Lordprotektors Oliver Cromwell und in Opposition zum von den Monarchisten verfochtenen traditionell-anglikanischen Bischofssystem, aber auch zur vom Parlament favorisierten, ursprünglich aus Schottland stammenden Presbyterialverfassung, die eine Verwaltung der Kirche durch Laien vorsieht.

Überdies vertritt er eine sehr eigenwillige, von seiner materialistischen Grundanschauung geprägte Theologie und betont – wie auch schon in den bekannteren ersten beiden Kapiteln – insbesondere die starke Stellung des Staates.

[Bearbeiten] Wirkungsgeschichte

[Bearbeiten] Kritik von Adel und Kirche

Hobbes' Staatsmodell gehört der Politischen Theorie des Absolutismus an. Von den traditionellen Ansätzen, wie sie etwa von dem französischen Denker Jean Bodin entwickelt worden waren, unterscheidet es sich aber durch die Annahme eines Gesellschaftsvertrags. Nicht mehr das Gottesgnadentum ist es, das dem Monarchen seine Legitimation verschafft, sondern eine – wenn auch unwiderrufliche – Übereinkunft der Untertanen. Dementsprechend stieß Hobbes' Leviathan, trotz der intendierten Stärkung des Staates, bei den Monarchen auf erhebliche Kritik.

Die anglikanische Kirche wie auch die Presbyterianer verübelten Hobbes darüber hinaus auch sein Eintreten für eine unabhängige Kirchenverfassung, vor allem aber auch seine heterodoxe, materialistisch geprägte Theologie. Unter dem Protektorat der Cromwells sah sich Hobbes deswegen freilich vorwiegend Anfeindungen privater Art ausgesetzt; insbesondere brachen zahlreiche Freunde mit ihm.

Verschärfen sollte sich die Situation für ihn indes nach der Restauration der Monarchie 1660: Dabei ging der Verfolgungseifer weniger vom neuen König Karl II. aus, der ohnehin heimlich zum Katholizismus konvertiert war, sondern vielmehr von traditionell anglikanischen und presbyterianischen Kreisen, insbesondere von den neuen Ministern Edward Clarendon und Gilbert Sheldon, die Hobbes des Atheismus und der Häresie bezichtigten. Um ihn zur Rechenschaft ziehen zu können, wurde 1666 sogar, wenn auch erfolglos, ein Gesetzantrag ins Parlament eingebracht, der Häresie wieder zur Straftat machen sollte. Dank einflussreicher Freunde wie etwa dem Earl von Arlington, der ein Ministeramt in der sog. CABAL-Regierung bekleidete, gelang es Hobbes indes, die gegen ihn gerichteten Intrigen unversehrt zu überstehen.

[Bearbeiten] Liberalismus

Kritik sah sich Hobbes' Staatsmodell aber auch von anderer Richtung ausgesetzt, von den Staatstheoretikern des in der Folgezeit erstarkenden Liberalismus. Während die Idee des Gesellschaftsvertrags vielfach aufgegriffen wurde, stieß die übermächtige Stellung des Souveräns auf Ablehnung.

Eingewandt wurde insbesondere, dass der Leviathan eine menschliche Schöpfung und der Souverän letztlich ebenfalls ein Mensch (oder ein Kollegium von Menschen) sein muss. Da dieser ebenfalls von den in seiner Natur liegenden Leidenschaften getrieben wird und damit auch er seinen Mitmenschen ein „Wolf“ ist, erscheine die Annahme, er würde „dem Guten“ dienen und seine Macht nicht missbrauchen, naiv. Dem korrespondiert die Schutzlosigkeit des einzelnen gegenüber dem Leviathan (Quis custodiet ipsos custodes?, „Wer, außer den Wächtern selbst, wacht über die Wächter?“).

Erforderlich erschien insofern eine umfassende Sicherung des Einzelnen gegen Willkür und Machtmissbrauch des Staates. John Locke und John Stuart Mill postulierten etwa individualschützende Grundrechte wie die Eigentumsgarantie oder die Meinungs- und Redefreiheit, Jean-Jacques Rousseau und Charles de Montesquieu die Kontrolle des Souveräns durch demokratische Mechanismen und Gewaltenteilung.

Gegen die Unwiderruflichkeit des einmal abgeschlossenen Gesellschaftsvertrags wurde vorgebracht, dass, wenn die Rationalität des einzelnen den Zusammenschluss zum Leviathan möglich macht, diese Rationalität auch den Abschluss zeitlich begrenzter Verteidigungsabkommen ermöglichen muss.

[Bearbeiten] Rationalität

Bei der von Hobbes stark betonten, die Menschen zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags treibenden Vernunft handelt es sich um eine rein instrumentelle Rationalität. Sie gibt den Menschen nur das Mittel an die Hand, einen bestimmten Zweck, nämlich den Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums zu gewährleisten. Zwar kennt auch Hobbes eine natürliche Unterscheidung zwischen „Gut“ und „Böse“, doch wird diese durch den menschlichen Selbsterhaltungstrieb völlig überlagert und hat ohne durchsetzende Autorität keinerlei praktische Relevanz.

Von ganz anderer Natur ist indes etwa der Begriff der Vernunft bei Kant, die den Menschen die Erkenntnis metaphysischer Moralprinzipien ermöglicht.

[Bearbeiten] Theorie der internationalen Beziehungen

Weiter gilt Hobbes als Vater der realistischen und neo-realistischen Schule in der Theorie der Internationalen Beziehungen. Diese betrachten die internationalen Beziehungen in Anlehnung an die lateinische Urfassung des Leviathan mangels übergeordneter Autorität als Paradebeispiel des Naturzustands.

Dabei argumentiert die realistische Schule verstärkt mit dem Machtinteresse aller Staaten und der Überlagerung jeglicher moralischer Interessen durch das Staatsinteresse. Häufig zitiert wird in diesem Zusammenhang der in Anlehnung an die Bismarcksche Außenpolitik des 19. Jahrhunderts in jeder Sprache benutzte deutsche Begriff der 'Realpolitik'. Diese war die dominante Denkweise in der amerikanischen Außenpolitik während des kalten Krieges und fand unter Außenminister Henry Kissinger ihren Ausdruck in der massiven Unterstützung des Putsches gegen die demokratisch gewählte Allende-Regierung in Chile (11. September 1973) sowie anderer rechter Militärregimes besonders in Lateinamerika aber auch in Südkorea.

Die neo-realistische Schule dagegen betont das Sicherheitsdilemma im Naturzustand. Kein Staat kann etwa sicher sein, dass ein anderer nur zu Verteidigungszwecken aufrüstet und versucht entsprechend, es ihm mindestens gleich zu tun. Das Resultat ist eine sich selbst forcierende Aufrüstungsspirale.

Beide Schulen leiten aus dem Naturzustand in den internationalen Beziehungen die Unmöglichkeit multilateraler Zusammenarbeit ab, was im klaren Gegensatz zur Entstehung des Hobbes'schen Leviathan steht, der ja durch die rationale Zusammenarbeit der Individuen den Naturzustand beendet.

[Bearbeiten] Sonstiges

Hobbes' Leviathan gab seinen Namen auch einer Zeitschrift für Sozialwissenschaft, vgl. Leviathan (Zeitschrift für Sozialwissenschaft).

[Bearbeiten] Ausgaben

  • Leviathan, Ditzingen: Reclam, 19??, ISBN 3-15-008348-6
  • Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, hrsg. und eingeleitet von Iring Fetscher, Frankfurt/M.: Suhrkamp stw462, 1984, ISBN 3-518-28062-7
  • Leviathan, mit Einleitung und Kommentar herausgegeben von Hermann Klenner, Hamburg: Felix Meiner PhB491, 2004, ISBN 3-7873-1699-X

[Bearbeiten] Literatur

  • Eberhard Braun/Felix Heine/Uwe Opolka: Politische Philosophie. Reinbek 1991, ISBN 3499554062
  • Leo Strauss: The Political Philosophy of Hobbes, Oxford 1936
  • Carl Schmitt: Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Sinn und Fehlschlag eines Symbols, Hamburg 1938.
  • Reinhart Koselleck: Kritik und Krise. Eine Studie zur Pathogenese der bürgerlichen Welt, 2. Aufl. Frankfurt a. Main (suhrkamp taschen wissenschaft 36) 1976 (u.a. ein Abschnitt über Thomas Hobbes, der sein Plädoyer für den absolutistischen Staat mit der Angst vor den religiösen Bürgerkriegen erklärt)
  • Jean Hampton: Hobbes and the Social Contract Tradition, ISBN 0521368278, Cambridge University Press, 1988
  • Georg Geismann/Karlfriedrich Herb (Hrsg.): Hobbes über die Freiheit, Würzburg 1988, ISBN 3-88479-337-3
  • Wolfgang Kersting: Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg: Junius, 1992, ISBN 3-88506-875-3
  • Dieter Hüning: Freiheit und Herrschaft in der Rechtsphilosophie des Thomas Hobbes, Berlin 1998, ISBN 3-428-09046-2
  • Talcott Parsons: The Structure of Social Action. A Study in Social Theory with Special Reference to a Group of Recent European Writers, New York 1937
  • Richard Tuck: Hobbes. Freiburg, ISBN 3926642416
  • Horst Bredekamp: Ikonographie des Staates: der Leviathan und die Folgen, in: KJ 2000, S. 395 bis 411.

[Bearbeiten] Weblinks

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