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Lenkungsabgabe (Schweiz)

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Die Lenkungsabgaben sind in der Schweiz Abgaben zum Schutze der Umwelt.

Sie werden auf Flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sowie Heiz- und Treibstoffen mit hohem Schwefelgehalt erhoben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen

Die Lenkungsabgaben werden aufgrund des Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 30. Dezember 2003)], durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben.

Rechtsgrundlage der leistungsabghängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)

Ausserdem ist im CO2-Gesetz eine Abgabe auf fossilen Treibstoffen vorgesehen.--193.5.216.100 08:33, 26. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Was wird besteuert?

  • Wer flüchtige organische Verbindungen einführt oder wer als Hersteller solche Stoffe in Verkehr bringt oder selbst verwendet, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe. Der Abgabe unterliegt auch die Einfuhr solcher Stoffe in Farben und Lacken. Der Bundesrat kann die Einfuhr solcher Stoffe in weiteren Gemischen und Gegenständen der Abgabe unterstellen, wenn die Menge der Stoffe für die Umweltbelastung erheblich oder der Kostenanteil der Stoffe wesentlich ist.
  • Wer Heizöl «Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent (% Masse) einführt oder im Inland herstellt oder gewinnt, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe.
  • Wer Benzin oder Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (% Masse) einführt, im Inland herstellt oder gewinnt, entrichtet dem Bund eine Lenkungsabgabe.
  • Wer Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verwendet, entrichten dem Bund eine Lenkungsabgabe
  • Wer Brennstoffe fossilen Ursprungs verwendet, soll gemäss Bundesratsbeschluss dem Bund künftig eine Lenkungsabgabe entrichten.

[Bearbeiten] Abgabenhöhe

Die Ansatz beträgt bei über 3% VOC haltigen Produkten 3 Fr. je 100kg. Produkte mit einem tieferen VOC Gehalt unterliegen nicht der Lenkungsabgabe. Welche VOC Stoffe der Lenkungsabgabe unterliegen, sind in der Stoffpositivliste 1 und 2 aufgeführt.

Bei Heizöl "Extraleicht" beträgt der Abgabesatz 12 Fr. je 1'000 kg Heizöl, bei schwefalhaltigem Benzin und Dieselöl 3 Rappen pro Liter Treibstoff. Der Abgabesatz der LSVA beträgt im Prinzip 2,44 Rappen pro Tonnenkilometer. Er bemisst sich nach drei Kriterien: Auf CH-Gebiet zurückgelegte km, Gesamtgewicht des Fahrzeugs, Emissionen des Fahrzeugs. Die CO2-Abgabe soll gemäss Bundesratsbeschluss 35 Fr. pro Tonne CO2 betragen, was rund 9 Rappen pro Liter Heizöl beträgt. Der Abgabesatz muss noch vom Parlament bewilligt werden.

[Bearbeiten] Abgabenzweck

Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sollten gegen schädliche oder lästige Einwirkungen geschützt sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten werden.

Die Lenkungsabgaben erfüllen ihren Zweck. Je nach Produktart können die Kosten den Verbrauchern überwälzt werden und wirken so auf die Nachfrage, oder führen bei den Herstellern zu Substitution, sparsamerem Verbrauch und verbesserter Abluftreinigung. Der Ausstoss der der Lenkungsabgabe unterstellten VOC hat zwischen 1998 und 2004 um rund ein Drittel abgenommen. Die LSVA führte zwischen 2000 und 2003 zu einer Verminderung der Lastwagenkilometer um 7 Prozent, trotz Zunahme der Tonnenkilometer um 8 Prozent.

Die grosse Ausnahme ist hier das Schwefeldioxid: Die Abgaben sind so hoch, dass sich die Heiz- und Treibstoffe nicht mehr verkaufen lassen. Somit werden fast gar keine Schwefeldioxidstoffe hergestellt oder in die Schweiz eingeführt.

[Bearbeiten] Einnahmen

Die Einnahmen werden als Vergünstigung über die Krankenkassenprämien den Versicherten vollumfänglich ausbezahlt.

[Bearbeiten] Siehe auch

Umweltsteuer, Ökosteuer

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