Landkreis Stuhm
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Der preußisch-deutsche Landkreis Stuhm bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die beiden Städte Christburg und Stuhm sowie 65 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Stuhm im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Christburg und Stuhm. Das Landratsamt war zunächst in Christburg, wurde aber 1822 nach Stuhm verlegt.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen. Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Stuhm am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Stuhm einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. unterstellt. Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder unterstellt.
Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland. Damit wurde am 16. August 1920 die Unterstellung des Kreises Stuhm unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder aufgehoben. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Stuhm förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk „Marienwerder“ wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk „Westpreußen“ umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.
Zum 1. September 1924 wurden die Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in die Stadtgemeinde Marienburg im gleichnamigen Kreis eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Stuhm entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Stuhm entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Stuhm Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Die Patenschaft für den ehemaligen Landkreis Stuhm übernahm nach dem Krieg der Landkreis Bremervörde in Niedersachsen, nach der Kommunalreform und der daraus resultierenden Zusammenlegung mit dem benachbarten Landkreis Rotenburg (Wümme) übernahm dieser die Patenschaft.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Die Landkreis Stuhm gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Christburg und Stuhm, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden mit Ausnahme der beiden Städte waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Bevölkerung
Im folgenden eine Übersicht[1] mit offiziellen Angaben zu Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:
Jahr | 1821 | 1831 | 1841 | 1852 | 1861 | 1871 | 1880 | 1890 | 1900 | 1910 |
Einwohner | 22.989 | 27.125 | ? | 36.446 | 38.751 | 40.261 | ? | 36.085 | 36.381 | 36.527 |
Evangelische Katholiken Juden |
7.733 14.156 373 |
8.920 16.977 414 |
12.897 21.938 600 |
13.627 23.764 604 |
13.598 25.356 528 |
12.243 22.859 340 |
12.193 23.360 261 |
11.843 23.878 188 |
||
deutschsprachig zweisprachig polnischsprachig |
21.700 - 5.425 |
20.731 - 15.715 |
22.475 - 16.276 |
20.792 1.471 13.819 |
22.157 954 13.253 |
20.923 23 15.560 |
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:
- Barlewitz: Wargels,
- Jordanken: Jordansdorf,
- Kollosomp: Kalsen,
- Mlecewo: Heinrode (Westpreußen),
- Nikolaiken: Niklaskirchen,
- Sadluken: Sadlacken,
- Straszewo: Dietrichsdorf (Westpr.),
- Watkowitz: Wadkeim.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.114
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.geschichte-on-demand.de/stuhm.html
- Territoriale Entwicklung, Übersicht der Gemeinden und Amtsbezirke
- Kreisangehörige Gemeinden 1910 mit Einwohnerzahlen
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