Kreditantrag
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Die Beantragung eines Kredites kann immer nur schriftlich erfolgen, mittels eines Kreditantrages, welcher im Allgemeinen folgende Punkte beinhaltet: Angaben über die Person, die Rechtsstellung und die finanzielle Lage des Kreditnehmers, Sicherheiten, Höhe und Laufzeit des beantragten Kredits, Rückzahlungswünsche, Verwendungszweck des Kredits. Je nach Art des beantragten Kredites können die im Antrag notwendigen Angaben stark differieren.
Der Antragsteller versichert im Kreditantrag die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und gibt in der Regel sein Einverständnis zur Auskunftseinholung bei der zuständigen Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft. Der Kreditantrag ist immer unverbindlich. Erst mit Unterzeichnung eines Kreditvertrages kommt ein rechtlich bindendes Vertragsverhältniss zustande.
Der Kreditantrag bildet die Grundlage für die anschließende Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers sowie der Sicherheitenbewertung.
Siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten,
[Bearbeiten] Weblinks
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/verbrkrg/index.html
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