Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Kältemittel - Wikipedia

Kältemittel

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Kältemittel, ebenso wie Kühlmittel, transportieren Enthalpie (das heißt Wärme) weg von dem Kühlgut und hin zur Umgebung. Der Unterschied ist, dass ein Kältemittel in einem Kältezyklus dies entgegen eines Temperaturgradienten tun kann, so dass die Umgebungstemperatur sogar höher sein darf als die Temperatur des zu kühlenden Gegenstandes, während ein Kühlmittel in einem Kühlzyklus lediglich in der Lage ist, die Enthalpie entlang des Temperaturgradienten zu einer Stelle niedrigerer Temperatur zu transportieren.

Nach DIN EN 378-1 Abs. 3.7.1 ist das Kältemittel definiert als "Fluid, das zur Wärmeübertragung in einer Kälteanlage eingesetzt wird, und das bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt, wobei üblicherweise Zustandsänderungen des Fluids erfolgen." bzw. nach DIN 8960 Abs. 3.1 als "Arbeitsmedium, das in einem Kältemaschinenprozess bei niedriger Temperatur und niedrigem Druck Wärme aufnimmt und bei höherer Temperatur und höherem Druck Wärme abgibt." Als Zustandsänderung im Sinn der Norm ist meistens eine Änderung der Aggregatzustandes gemeint. In Sonderfällen (Linde-Verfahren) können niedrigere Temperaturen auch ohne Wechsel des Aggregatzustandes erreicht werden (siehe Kältemaschine).

Kältemittel werden in geschlossenen oder offenen Kälteanlagen als Arbeitsmedium eingesetzt. Während bei Kältemitteln im engeren Sinne Wärme durch Verdampfung bei niedrigem Druck und niedriger Temperatur aufgenommen wird, geschieht dies in in einer Kältemischung chemisch durch eine Mischungs- oder Lösungsreaktion. Die Regeneration erfolgt daher bei Kältemitteln durch Verflüssigung (in einem konventionellen Verdichter mit nachfolgendem Verflüssiger), bzw. bei Kältemischungen durch Entmischung (in einem "thermischen Verdichter" einer Absorptionskältemaschine). Die aufgenommene Wärme und die als Wärme umgesetzte Verdichterarbeit werden durch Verflüssigung des Kältemittels an die Umgebung bei hohen Drücken und Temperaturen abgeführt. Wenn Kältemittel bis in den überkritischen Bereich verdichtet werden, entfällt die Verflüssigung.

Das ausgewählte Kältemittel bestimmt wesentliche Parameter einer Kälteanlage:

  • Zulässige Materialien,
  • Druckniveau im Verflüssiger und Verdampfer bei den anlagenspezifischen Verflüssigungs- und Verdampfungstemperaturen,
  • Thermische Belastung aufgrund der auftretenden Verdichtungsendtemperaturen,
  • Volumetrische Kälteleistung und somit die Dimensionierung von Verdichtern, Apparaten und Rohrleitungen,

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Historische Entwicklung

Als erstes „professionelles“ Kältemittel wurde zunächst Diethylether eingesetzt, dann auch Ammoniak (R717). Ein Nachteil dieser Kältemittel ist jedoch die physiologische Gefährlichkeit (Lungenschäden; bei Diethylether auch Narkosewirkung). Diethylether ist zudem sehr leicht entflammbar und bildet mit Luft ein explosives Gemisch.

Demgegenüber haben die in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts auf den Markt gebrachten Sicherheitskältemittel auf Basis von Halogenkohlenwasserstoffe den Vorteil, dass sie keine direkte Giftigkeit oder Brennbarkeit aufweisen. Durch die Variation der chemischen Zusammensetzung konnte ein breites Spektrum an Eigenschaften erschlossen werden. Gängige kommerzielle Bezeichnungen für diese Halogenkohlenwasserstoffe sind die Begriffe Freon (Fa. DuPont) bzw. Frigen (Fa. Hoechst), gefolgt von den Kürzeln für die jeweiligen chemischen Zusammensetzungen. So stehen z. B. die Bezeichnungen Freon 502 und Frigen 502 für das gleiche Kältemittel, für welches heute firmenneutral das Kurzzeichen R 502 (R für Refrigerant) verwendet wird.

Die in den 80er Jahren nachgewiesene Gefahr der vor allem mit Chlor und Brom halogenierten Kohlenwasserstoffe (FCKW und Halone) ist jedoch, dass sie im wesentlichen für den Ozon-Abbau verantwortlich sind und den Treibhauseffekt verstärken. Ihr Einsatz in Neugeräten wurde daher auf Grundlage der FCKW-Halon-Verbotsverordnung verboten.

Die chlorierten Kohlenwasserstoffe wurden in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts durch eine Vielzahl von fluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW) ersetzt. Diese lediglich mit Fluor halogenierten Kohlenwasserstoffe besitzen kein Ozonabbaupotential.

Nichthalogenierte brennbare Kohlenwasserstoffe wie Butan (R600/R600a) oder Propan (R290) werden bislang aufgrund der Brennbarkeit überwiegend in Anwendungsnischen eingesetzt. In Kühl- und Gefrierschränken mit Füllmengen von 50 - 150 g werden in Deutschland fast ausschließlich nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt. Größere Kälteanlagen werden wegen der erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen bislang nur selten errichtet.

Daher wird neuerdings auch verstärkt das nichtbrennbare und wenig umweltgefährdende Kohlenstoffdioxid (R744) eingesetzt. Aufgrund der im Vergleich zu den Kohlenwasserstoffverbindungen hohen Systemdrücke sowie der niedrigen kritischen Temperatur sind Neuentwicklungen der kältetechnischen Komponenten erforderlich.

Wasser (R718) ist aufgrund seines Gefrierpunktes nur oberhalb von 0 °C als Kältemittel verwendbar und wird wegen der niedrigen Drücke und somit großvolumiger Anlagen nur in Sonderfällen eingesetzt. Dagegen ist es aufgrund seiner hohen spezifischen Wärmekapazität gut als Kühlmittel geeignet.

Ammoniak (R717) ist ein klassisches natürliches Kältemittel, das vorwiegend in Großanlagen wie Tiefkühlhäusern, Schlachthäusern, Brauereien, zentraler Kälteerzeugung in der Chemie und in Eislaufbahnen zu Einsatz kommt. Es werden auch kompakte Kaltwasserkälteanlagen angeboten, die eine relativ geringe Kältemittelmenge aufweisen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren. Allerdings konnten kompakte Ammoniakkälteanlagen nur in geringem Umfang Einsatzbereiche der Kohlenwasserstoff-Kältemittel ersetzen.

[Bearbeiten] Eigenschaften

Kältemittel sollten idealerweise folgende Eigenschaften besitzen:

[Bearbeiten] Sicherheitsgruppen, L-Gruppen, Aufstellungsbereiche

Die Kältemittel sind entsprechend Brennbarkeit und Giftigkeit eingeordnet (EN 378-1 Anh. E) in die Sicherheitsgruppen A1, A2, A3, B1, B2, B3. Die Buchstaben stehen dabei für

A = Geringere Giftigkeit
B = Größere Giftigkeit

die Zahlen für

1 = Keine Flammenausbreitung
2 = Geringere Brennbarkeit
3 = Größere Brennbarkeit.

Zur einfacheren Handhabung werden die Sicherheitsgruppen A1, B1, A2 ... usw. in den sogenannten L-Gruppen L1, L2, L3 (EN 378-1 Abs. 5.4.2) zusammengefasst:

L1 beinhaltet A1
L2 beinhaltet B1, A2, B2
L3 beinhaltet A3, B3

Des Weiteren lassen sich bei Kälteanlagen nach der Art der Aufstellung drei Aufstellungsbereiche A, B, C unterscheiden (EN 378-1 Anh. C):

A = Alle kältemittelführenden Teile in Personen-Aufenthaltsbereich
B = Hochdruckseite der Kälteanlage in Maschinenraum oder im Freien
C = Alle kältemittelführenden Teile in Maschinenraum oder im Freien

Abhängig von der L-Gruppe und dem Aufstellungsbereich gelten Anforderungen an die zulässigen Kältemittelfüllmengen (EN 378-1 Anh. C).

[Bearbeiten] Üblicherweise verwendete Kältemittel

[Bearbeiten] Ammoniak (R717)

Summenformel NH3
Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) ca. 1.300 kJ/kg
Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) ca. 3.100 kJ/m³
Siededruck (-10 °C) 2,91 bar
Siededruck (+20 °C) 8,57 bar
Siedetemperatur (1 bar) -33 °C
Kritischer Punkt +132,36 °C / 113,61 bar

Ammoniak besitzt eine sehr große spezifische Verdampfungsenthalpie, die umlaufende Kältemittelmasse ist daher relativ klein. Es bietet darüber hinaus die Vorteile einer äußerst geringen Entflammbarkeit und trägt nicht zu Treibhauseffekt oder Ozonabbau bei (Halbwertszeit in der Atmosphäre ca. 14 Tage). Ein Nachteil ist seine Giftigkeit; Schäden entstehen vor allem durch Verätzung der Lungen und der Augen, da Ammoniak mit Wasser eine basisch reagierende Lösung bildet: NH3 + H2O --> NH4+ + OH- Der stechende Geruch ist allerdings bereits in sehr geringen Konzentrationen (5 ppm), weit unterhalb der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert, 50 ppm), wahrnehmbar. Aufgrund dieser ausgezeichneten Warnwirkung wird Ammoniak trotz seiner physiologischen Gefährlichkeit der Sicherheitsgruppe A2 (geringere Giftigkeit, geringere Brennbarkeit) und damit der L-Gruppe L2 zugeordnet. Ammoniak-Anlagen sind üblicherweise in PN 25 ausgeführt (EN 378-2 Abs. 5.1). Der Installationsaufwand für Ammoniakkälteanlagen ist höher, da im Gegensatz zu Anlagen mit Kohlenwasserstoffen keine Kupferverrohrung eingesetzt werden kann und alle Anlagenteile aus Stahl hergestellt sein müssen.

[Bearbeiten] Kohlendioxid (R744)

Summenformel CO2
Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) ca. 260 kJ/kg
Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) ca. 18400 kJ/m³
Siededruck (-10 °C) 26,49 bar
Siededruck (+20 °C) 57,29 bar
Siedetemperatur (1 bar) nicht flüssig unterhalb 5,2 bar
Kritischer Punkt +30,98 °C / 73,77 bar

Kohlendioxid besitzt eine sehr große volumetrische Kälteleistung, das umlaufende Kältemittelvolumen ist daher relativ klein. Auch Kohlendioxid hat den Vorteil, nicht entflammbar zu sein, und trägt nicht zum Ozonabbau bei. Nichtfossiles Kohlendioxid gilt als klimatisch unbedenklich, da es in den biologischen Kreislauf eingebunden ist; dagegen erhöht die Freisetzung von Kohlendioxid aus fossilen Quellen die Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre und fördert damit den Treibhauseffekt. Allerdings ist der Treibhauseffekt um mehr als 1/1000 geringer als bei den üblicherweise verwendeten Fluorkohlenwasserstoffe (R134a, R404a). Im Unterschied zu Ammoniak ist Kohlendioxid nicht giftig; es ist allerdings schwerer als Luft und kann in hohen Konzentrationen erstickend wirken, da es den Luftsauerstoff verdrängt. Zwar prickelt es in höheren Konzentrationen in der Nase, da es mit Wasser Kohlensäure bildet; eine nennenswerte Warnwirkung besteht jedoch nicht, da es geruchlos ist. Kohlendioxid zählt zur Sicherheitsgruppe A1 (geringere Giftigkeit, keine Flammenausbreitung) und damit zur L-Gruppe L1. Einen Nachteil stellen die relativ hohen Betriebsdrücke dar, Kohlendioxid-Anlagen sind daher üblicherweise in PN 40 oder PN 64 ausgeführt (EN 378-2 Abs. 5.1).

[Bearbeiten] Kohlenwasserstoffe

Summenformel C2H2F4
Spezifische Verdampfungsenthalpie (-10 °C) ca. 200 kJ/kg
Volumetrische Kälteleistung (-10 °C) ca. 2100 kJ/m³
Siededruck (-10 °C) 2,01 bar
Siededruck (+20 °C) 5,72 bar
Siedetemperatur (1 bar) -26,3 °C

Eigenschaften am Beispiel von 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a); die Eigenschaften anderer Kohlenwasserstoffe können je nach der chemischen Zusammensetzung auch deutlich abweichen.

Kohlenwasserstoffe besitzen typischerweise spezifische Verdampfungsenthalpien in der Größenordnung von 200 kJ/kg. Die Entflammbarkeit kann sehr unterschiedlich sein; so ist zum Beispiel R600 (Butangas) sehr leicht, R13B1 (Löschmittel) dagegen nicht entflammbar. Auch das Ozonabbaupotential und der Treibhauseffekt können sehr unterschiedlich sein. Kohlenwasserstoffe sind schwach bis mäßig giftig; sie wirken fettlösend und greifen die Lungen an. Manche Halogenierten Kohlenwasserstoffe wirken betäubend und werden teilweise als Narkosemittel eingesetzt (vgl. Chloroform (Trichlormethan) CCl3H). Der Geruch ist schwach bis stark, und lösemittelartig.

Halogenierte Kohlenwasserstoffe zählen zu den L-Gruppen L1 oder L2, nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe zu den L-Gruppen L2 oder L3. Kohlenwasserstoffanlagen sind üblicherweise in PN 25 ausgeführt (EN 378-2 Abs. 5.1).

Kohlenwasserstoffe werden eingeteilt in halogenierte Kohlenwasserstoffe und nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe. Die gebräuchlichen Abkürzungen bedeuten (EN 378-1 Abs. 3.7.9):

Abkürzung Bezeichnung Halogenierung Enthaltene Elemente
HFCKW Hydrogen-Fluor-Chlor-Kohlen-Wasserstoff Teilhalogeniert H, F, Cl, C
HFKW Hydrogen-Fluor-Kohlen-Wasserstoff Teilhalogeniert H, F, C
FCKW Fluor-Chlor-Kohlen-Wasserstoff Vollhalogeniert F, Cl, C
FKW Fluor-Kohlen-Wasserstoff Vollhalogeniert F, C
KW Kohlen-Wasserstoff Nichthalogeniert H, C

Während Ammoniak, Kohlendioxid und die nichthalogenierten Kohlenwasserstoffe weitgehend umweltverträglich sind, haben die Halogenierten Kohlenwasserstoffe in dieser Hinsicht zwei Nachteile:

Zum einen zerstören die aus den Halogenierten Kohlenwasserstoffen in größeren Höhen unter UV-Einstrahlung freigesetzten Halogene, vor allem das Chlor, die Ozonschicht:

O3 + Cl → O2 + ClO
O + ClO → O2 + Cl

gesamt also

O3 + O → O2 + O2

Chlor wird bei dieser Reaktion also nicht verbraucht, sondern kann immer aufs Neue Ozonmoleküle (O3) in normale Sauerstoffmoleküle (O2) umwandeln. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je geringer die Stabilität und je höher der Chloranteil der Verbindung ist. Je stärker die Ozonschicht geschädigt ist, desto mehr der kurzwelligen UV-Anteile werden bis zur Erdoberfläche durchgelassen. Zahlenmäßig erfassbar wird der Beitrag eines Kältemittels zum Abbau der Ozonschicht durch den ODP-Wert (Ozone Depletion Potential DIN 8960 Tab. 2); dieser ist per Definition für R11 gleich 1,0. Besonders hohe ODP-Werte von bis zu 10 (R13B1) erreichen bromierte Kohlenwasserstoffe; die ODP-Werte der noch zugelassenen Kältemittel liegen alle nahe Null (Ausnahme R22; ODPR22 = 0,055).

Zum anderen tragen Halogenierte Kohlenwasserstoffe ähnlich wie CO2 zum Treibhauseffekt bei. Dabei wird kurzwellige Strahlung beim Auftreffen auf die Erdoberfläche in langwellige Strahlung umgewandelt, diese wird dann von der Kohlendioxidschicht (bzw. der FCKW- oder Halon-Schicht) reflektiert. Während CO2 und Kohlenwasserstoffe aus nichtfossilen Quellen jedoch unbedenklich, da in den biologischen Kreislauf eingebunden sind, gilt dies nicht für die künstlich erzeugten und biologisch kaum abbaubaren Halogenierten Kohlenwasserstoffe. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, je höher die Stabilität der Verbindung ist. Zahlenmäßig erfassbar wird der Beitrag eines Kältemittels zum Treibhauseffekt durch den GWP-Wert (Global Warming Potential DIN 8960 Tab. 2); dieser ist per Definition für CO2 gleich 1,0. Analog dazu wurde speziell für Halogenierte Kohlenwasserstoffe der HGWP-Wert (Halocarbon Global Warming Potential) eingeführt; im Unterschied zum GWP-Wert ist der HGWP-Wert für R11 gleich 1,0. Besonders hohe GWP-Werte von ca. 12000 erreichen R13 und R23; die GWP-Werte der heute üblichen Kältemittel liegen bei ca. 2000 bis 4000.

Aus diesen Gründen wurde 1987 unter Beteiligung von etwa 70 Nationen der Ausstieg aus Herstellung und Verwendung der FCKW beschlossen („Montreal-Protokoll“) und in nationale Bestimmungen übernommen, so für Deutschland durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. Mai 1990 („Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenierten Kohlenwasserstoffen“ („FCKW-Halon-Verbots-Verordnung“; Halon = bromierter Kohlenwasserstoff). Die FCKW wurden in der Folge durch andere Halogenierte Kohlenwasserstoffe ersetzt, in denen die Chloratome teilweise, wie in den HFCKW oder ganz, wie in den HFKW, FKW und KW, durch Fluor- oder Wasserstoffatome ausgetauscht sind. Für die chemischen Eigenschaften der einzelnen Zusammensetzungen gilt dabei generell, dass die Verbindung durch einen hohen Wasserstoffanteil brennbar, durch einen hohen Chloranteil giftig und durch einen hohen Fluoranteil stabil wird.

Um die alten FCKW-Anlagen unter möglichst gleichen Bedingungen weiterbetreiben zu können, sollten die als Ersatzkältemittel verwendeten HFCKW, HFKW, FKW und KW möglichst gleiche physikalische Eigenschaften aufweisen, was sich in manchen Fällen nur mit Mischungen erreichen lässt. Diese Mischungen werden nach ihrem Siedeverhalten in zeotrope und azeotrope Gemische unterteilt (DIN 8960 Abs. 3.6): Zeotrope (= nichtazeotrope) Gemische haben einen Siedebereich (= Temperaturglide, Differenz zwischen Siede- und Taupunkttemperatur bei konstantem Druck), und entmischen sich beim Sieden, Flüssigkeit und Dampf haben also unterschiedliche Zusammensetzungen. Azeotrope Gemische haben einen Siedepunkt und entmischen sich nicht beim Sieden, Flüssigkeit und Dampf haben also die gleiche Zusammensetzung

[Bearbeiten] Benennung

Die allgemeine Benennung der Kältemittel (DIN 8960 Abs. 6) erfolgt durch den Buchstaben R und nachfolgend drei (Sonderfälle: Zwei oder vier) Ziffern z, also in der Form Rzzz, unter Umständen auch mit angehängten Buchstaben b in der Form eines Kurzzeichens Rzzzbb.

Das „R“ steht für Refrigerant.

Die Ziffernfolge „zzz“ lässt Rückschlüsse auf die Summenformel zu. Die dritte Ziffer von links ergibt die Gruppenzuordnung.

Die Buchstabenfolge „bb“ bezeichnet Variationen in der Strukturformel.

[Bearbeiten] Benennung der organischen Kältemittel

Die Benennung der organischen Kältemittel erfolgt nach dem Schema (DIN 8960 Abs. 6.1)

R c – 1 h + 1 f;
Die erste Ziffer ist um 1 kleiner als die Anzahl c der Kohlenstoffatome,
die zweite Ziffer ist um 1 größer als die Anzahl h der Wasserstoffatome, und
die dritte Ziffer ist gleich der Anzahl f der Fluoratome je Molekül;
die Anzahl der Chloratome ist gleich der Anzahl der restlichen Bindungen.

Ein Molekül des Kältemittels R123 zum Beispiel besteht daher aus

c = 1 + 1 = 2 Kohlenstoffatomen,
h = 2 – 1 = 1 Wasserstoffatomen und
f = 3 Fluoratomen;

die zwei restlichen Bindungen werden durch zwei Chloratome aufgefüllt. Die Summenformel ist demnach C2HF3Cl2, es handelt sich also um Trifluordichlorethan.

Sonderfälle

Falls die Anzahl c der Kohlenstoffatome 1 ist, ist c - 1 = 0. Die erste Ziffer wird in diesem Fall nicht ausgeschrieben, und nach dem Buchstaben R folgen unmittelbar die zweite und die dritte Ziffer. Das Kältemittel R22 (eigentlich R022) zum Beispiel besteht daher aus

c = 0 + 1 = 1 Kohlenstoffatomen,
h = 2 – 1 = 1 Wasserstoffatomen und
f = 2 Fluoratomen;

die eine restliche Bindung wird durch ein Chloratom aufgefüllt. Die Summenformel ist also CHF2Cl, es handelt sich also um Difluorchlormethan.

Falls die Verbindung Brom enthält, wird der Benennung der Großbuchstabe B angefügt, gefolgt von der Anzahl der Bromatome. Das Kältemittel R13B1 zum Beispiel besteht aus

c = 0 + 1 = 1 Kohlenstoffatomen,
h = 1 – 1 = 0 Wasserstoffatomen und
f = 3 Fluoratomen;

die eine restliche Bindung wird durch ein Bromatom aufgefüllt (Die Anzahl evt. vorhandener Chloratome wird um die Anzahl der Bromatome verringert). Die Summenformel ist demnach CF3Br, es handelt sich also um Trifluorbrommethan.

Falls es sich um eine ungesättigte organische Verbindung handelt, wird vor die erste Ziffer noch eine 1 eingefügt. Das Kältemittel R1150 zum Beispiel besteht daher als

c = 1 + 1 = 2 Kohlenstoffatomen,
h = 5 – 1 = 4 Wasserstoffatomen und
f = 0 Fluoratomen;

die eine restliche Bindung ist Teil der Doppelbindung. Die Summenformel ist also C2H4, es handelt sich also um Ethen.

Falls es sich um zyklische Kohlenwasserstoffe handelt, wird dem Buchstaben R noch ein C angefügt. So wird zum Beispiel Cyclooctafluorbutan, Summenformel C4F8, als RC318 bezeichnet.

Da lediglich die Ziffern 0 bis 9 zur Verfügung stehen, funktioniert dieses Schema nur bis zu Kohlenwasserstoffen mit maximal 8 Wasserstoffatomen je Molekül.

Für Butan, Summenformel C4H10, mit seinen 10 Wasserstoffatomen zum Beispiel ist also ein anderes Schema erforderlich; es wird daher unter der Gruppe R6xx geführt (DIN 8960 Abs. 6.3.1).

Angehängte Kleinbuchstaben werden bei den Verbindungen mit zwei oder mehr Kohlenstoffatomen verwendet, um Isomere zu unterscheiden (DIN 8960 Abs. 3.5 und 6.1). Je alphabetisch höher der oder die angehängten Buchstaben, desto größer die Asymmetrie des Isomers. Bei Verbindungen mit zwei Kohlenstoffatomen bekommt das symmetrischste Isomer dabei keinen angehängten Buchstaben; so ist zum Beispiel

R134 1,1,2,2-Tetrafluorethan,
R134a dagegen 1,1,1,2-Tetrafluorethan.

Bei Verbindungen mit drei Kohlenstoffatomen (Propan-Derivate) werden zwei Kleinbuchstaben zur Bezeichnung des Isomers benötigt. Der erste Buchstabe bezieht sich dann auf das zentrale Kohlenstoffatom und wird in der Reihenfolge absteigender Masse der Substituenten (H, F und Cl) vergeben:

a b c d e f
-CCl2- -CClF- -CF2- -CHCl- -CHF- -CH2-

Der zweite Buchstabe bezeichet auch hier die Asymmetrie des Isomers, d. h. wird nach steigender Massendifferenz zwischen den Substituenten an den terminalen Kohlenstoffatomen vergeben; das symmetrischste Isomer erhält den Buchstaben a (im Gegensatz zur Bezeichnungsweise bei den Ethan-Derivaten, bei denen das symmetrischste Isomer keinen Buchstaben erhält).

Zeotrope Gemische von Kohlenwasserstoffen werden unter R4xx, azeotrope Gemische von Kohlenwasserstoffen unter R5xx zusammengefasst (DIN 8960 Abs. 6.2). Die beiden letzten Ziffern bezeichnen die qualitative Zusammensetzung; angehängte Buchstaben werden hier verwendet, um unterschiedliche Mischungsverhältnisse zu kennzeichnen.

[Bearbeiten] Benennung der anorganischen Kältemittel

Die Benennung der Anorganischen Verbindungen erfolgt nach dem Schema ( DIN 8960 Abs. 6.3.2)

R 7zz

Die erste Ziffer, 7, bezeichnet die Gruppe der Anorganischen Verbindungen; die beiden folgenden Ziffern geben die Molmasse an. Das Kältemittel R717, NH3, hat zum Beispiel eine Molmasse von 17 g.

Angehängte Buchstaben werden verwendet, um Isobare zu unterscheiden. So ist zum Beispiel Kohlendioxid R744; für das neue Kältemittel Stickoxydul ist die Bezeichnung R744A in der Diskussion. Da ein Mol eines beliebigen Gases unter Normbedingungen (0 °C und 1,013 bar) ein Volumen von etwa 22,4 l = 0,0224 m³ beansprucht, ergibt sich aus der Molmasse die Normdichte des gasförmigen Kältemittels:

Normdichte (in kg/m³) = Molmasse (in kg) / 0,0224 m³

Bei den Anorganischen Verbindungen ergibt sich die Molmasse in g direkt aus den beiden letzten Ziffern der Benennung, bei den Kohlenwasserstoffen der Gruppen R xx, R1xx, R2xx und R3xx aus der Summenformel. So hat zum Beispiel R143 mit der Summenformel C2H3F3 die Molmasse

2 · 12 g (C) + 3 · 1 g (H) + 3 · 19 g (F) = 65 g (C2H3F3)

und damit die Normdichte

65 g / 0,0224 m³ = 0,065 kg / 0,90224 m³ = 2,902 kg/m³

Die hohe Molmasse von Brom, immerhin 80 g, bewirkt, dass bromierte Kohlenwasserstoffgase eine relativ hohe Dichte aufweisen und somit rasch die Luft aus der Bodennähe verdrängen. Bromierte Kohlenwasserstoffe wurden daher unter der Bezeichnung „Halon“ vor allem zur Brandbekämpfung eingesetzt.

Zum Erstellen der Summen- und der Strukturformeln müssen natürlich die Wertigkeiten der Elemente, d. h. die Anzahl der Bindungen, welche von einem Atom ausgehen, bekannt sein.

[Bearbeiten] Kurzzeichen

[Bearbeiten] Kurzzeichen der organischen Kältemittel

[Bearbeiten] R xx Kohlenwasserstoffe mit 1 Kohlenstoffatom

R 11 CFCl3 Fluortrichlormethan FCKW
R 12 CF2Cl2 Difluordichlormethan FCKW
R 12B1 CF2ClBr Difluorchlorbrommethan FCKW
R 13 CF3Cl Trifluorchlormethan FCKW
R 13B1 CF3Br Trifluorbrommethan FCKW
R 14 CF4 Tetrafluormethan FKW
R 22 CHF2Cl Difluorchlormethan HFCKW
R 23 CHF3 Trifluormethan HFKW
R 30 CH2Cl2 Dichlormethan
R 31 CH2FCl Fluorchlormethan HFCKW
R 32 CH2F2 Difluormethan HFKW
R 40 CH3Cl Chlormethan
R 50 CH4 Methan KW

[Bearbeiten] R1xx Kohlenwasserstoffe mit 2 Kohlenstoffatomen

R111 C2FCl5 Fluorpentachlorethan FCKW
R112 C2F2Cl4 Difluortetrachlorethan FCKW
R113 C2F3Cl3 1,1,2-Trifluor-1,2,2-trichlorethan FCKW
R114 C2F4Cl2 1,1,2,2-Tetrafluor 1,2-dichlorethan FCKW
R115 C2F5Cl Pentafluorchlorethan FCKW
R116 C2F6 Hexafluorethan FKW
R122 C2HF2Cl3 Difluortrichlorethan HFCKW
R123 C2HF3Cl2 1,1,1-Trifluor-2,2-Dichlorethan HFCKW
R124 C2HF4Cl Tetrafluorchlorethan HFCKW
R125 C2HF5 Pentafluorethan HFKW
R131 C2H2FCl3 Fluortrichlorethan HFCKW
R132 C2H2F2Cl2 Difluordichlorethan HFCKW
R133 C2H2F3Cl Trifluorchlorethan HFCKW
R134 C2H2F4 1,1,2,2-Tetrafluorethan HFKW
R134a C2H2F4 1,1,1,2-Tetrafluorethan HFKW
R141 C2H3FCl2 1-Fluor-1,2-dichlorethan HFCKW
R141b C2H3FCl2 1-Fluor-1,1-dichlorethan HFCKW
R142 C2H3F2Cl 1,2-Difluor-1-chlorethan HFCKW
R142b C2H3F2Cl 1,1-Difluor-1-chlorethan HFCKW
R143 C2H3F3 1,1,2-Trifluorethan HFKW
R143a C2H3F3 1,1,1-Trifluorethan HFKW
R1130 C2H2Cl2 1,2-Dichlorethen (früher: 1,2-Dichlorethylen)
R1150 C2H4 Ethen (früher: Ethylen) KW
R151 C2H4FCl Fluorchlorethan HFCKW
R152a C2H4F2 1,1-Difluorethan HFKW
R160 C2H5Cl Chlorethan
R170 C2H6 Ethan KW

[Bearbeiten] R2xx Kohlenwasserstoffe mit 3 Kohlenstoffatomen

R211 C3 Cl7F Fluorheptachlorpropan FCKW
R212 C3 Cl6F2 Hexachlordifluorpropan FCKW
R213 C3 Cl5F3 Pentachlortrifluorpropan FCKW
R214 C3 Cl4F4 Tetrachlortetrafluorpropan FCKW
R215 C3 Cl3 F5 Trichlorpentafluorpropan FCKW
R216 C3 Cl2F6 Dichlorhexafluorpropan FCKW
R217 C3 ClF7 Chlorheptafluorpropan FCK
R218 C3 F8 Octafluorpropan FKW
R221 C3 HFCl6 Fluorhexachlorpropan HFCKW
R222 C3 HF2Cl5 Difluorpentachlorpropan HFCKW
R223 C3 HF3 Cl4 Trifluortetrachlorpropan HFCKW
R224 C3 HF4Cl3 Tetrafluortrichlorpropan HFCKW
R225 C3 HF5Cl2 Pentafluordichlorpropan HFCKW
R225ca C3 HF5Cl2 1,1,1,2,2-Pentafluor-3,3-dichlorpropan HFCKW
R225cb C3 HF5Cl2 1,1,2,2,3-Pentafluor-1,3-dichlorpropan HFCKW
R227ea C3 HF7 1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan HFKW
R236fa C3 H2F6 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan HFKW
R245 C3 H3F5 Pentafluorpropan HFKW
R1270 C3 H6 Propen (früher: Propylen) KW
R290 C3 H8 Propan KW

[Bearbeiten] R3xx Kohlenwasserstoffe mit 4 Kohlenstoffatomen

RC318 C4F8 Cyclooctafluorbutan FKW

[Bearbeiten] R4xx Zeotrope Gemische von Kohlenwasserstoffen

R401A   53,0 %     R22
        13,0 %     R152a
        34,0 %     R124

R401B   61,0 %     R22
        11,0 %     R152a
        28,0 %     R124

R401C   33,0 %     R22
        15,0 %     R152a
        52,0 %     R124

R402A   60,0 %     R125
        2,0 %      R290
        38,0 %     R22

R402B   38,0 %     R125
        2,0 %      R290
        60,0 %     R22

R403A   75,0 %     R22
        20,0 %     R218
        5,0 %      R290

R403B   56,0 %     R22
        39,0 %     R218
        5,0 %      R290

R404A   44,0 %     R125
        4,0 %      R134a
        52,0 %     R143a

R405A   45,0 %     R22
        7,0 %      R152a
        5,5 %      R142b
        42,5 %     RC318

R406A   55,0 %     R22
        41,0 %   R142b
         4,0 %     R600a

R407A   20,0 %     R32
        40,0 %     R125
        40,0 %     R134a   

R407B   10,0 %     R32
        70,0 %     R125
        20,0 %     R134a

R407C   23,0 %     R32
        25,0 %     R125
        52,0 %     R134a   

R408A   7,0 %      R125
        46,0 %     R143a
        47,0 %     R22

R409A   60,0 %     R22
        25,0 %     R124
        15,0 %     R142b

R409B   65,0 %     R22
        25,0 %     R124
        10,0 %     R142b
        
R410A   50,0 %     R32
        50,0 %     R125

R410B   45,0 %     R32
        55,0 %     R125

R412A   70,0 %     R22
        5,0 %      R218
        25,0 %     R142b

R413A   88,0 %     R134a
        9,0 %      R218
        3,0 %      R600a

[Bearbeiten] R5xx Azeotrope Gemische von Kohlenwasserstoffen

R500    73,8 %     R12
        26,2 %     R152a

R501    25,0 %     R12
        75,0 %     R22

R502    48,8 %     R22
        51,2 %     R115

R503    59,9 %     R13
        40,1 %     R23

R507    50,0 %     R125
        50,0 %     R143a

R508A   39,0 %     R23
        61,0 %     R116

R508B   46,0 %     R23
        54,0 %     R116

R509A   44,0 %     R22
        56,0 %     R218

[Bearbeiten] R6xx Sonstige

R600 C4H10 N-Butan KW
R600a C4H10 I-Butan KW
R611 C2H4O2 Ethansäure

[Bearbeiten] Kurzzeichen der anorganischen Kältemittel

[Bearbeiten] R7xx Anorganische Verbindungen

R717 NH3 Ammoniak
R718 H2O Wasser
R723 azeotropes Gemisch aus 60,0 Ma% Ammoniak und 40,0 Ma% Dimethylether
R744 CO2 Kohlendioxid
R744A N2O Distickstoffmonoxid (veraltet: Stickoxydul)
R764 SO2 Schwefeldioxid

[Bearbeiten] Leitungskennzeichnung

Die Kennzeichnung der Leitungen in einer Kälteanlage erfolgt allgemein durch einseitig zugespitzte, farbige Schilder (DIN 2405). Die Spitze gibt dabei die Durchflussrichtung an, die Grundfarbe die Art des Mediums.

Bei brennbaren Kältemitteln ist die Spitze rot.

Bei Kältemitteln befinden sich hinter der Spitze einer oder mehrere Querstreifen.

Die Querstreifenfarbe gibt den Zustand des Kältemittels an.

Die Anzahl der Querstreifen steht für die Zahl der jeweiligen Stufe der Kälteanlage. Ausgegangen wird dabei von der Stufe tiefster Temperaturen: Primärkreis = 1. Stufe, Sekundärkreis = 2. Stufe usw..

Zuordnung der Grundfarben und Querstreifenfarben zu Art und Zustand des Mediums:

Art des Mediums Grundfarbe Zustand des Mediums Querstreifenfarbe
Sole violett RAL 4001 flüssig
Flüssiges Kühlgut braun RAL 8001 flüssig
Luft blau RAL 5009 gasförmig
Vakuum grau RAL 7002 (Vakuum)
Wasser grün RAL 6010 flüssig
Wasserdampf rot RAL 3003 gasförmig
Kältemittel gelb RAL 1012 kalt, gasförmig blau RAL 5009
Kältemittel gelb RAL 1012 heiß, gasförmig rot RAL 3003
Kältemittel gelb RAL 1012 flüssig grün RAL 6010


[Bearbeiten] Normen

EN 378-1 (2000) Kälteanlagen und Wärmepumpen; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Definitionen, Klassifikationen und Auswahlkriterien

[Bearbeiten] Siehe auch

Thermodynamik, Wärmepumpe, Kältemaschine, Kühlschrank

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen

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