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Benutzer Diskussion:Hdeinert2002

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] betreuungsrecht

hallo,

du hast einige sehr umfangreiche artikel zum thema betreuung angelegt. (das portal recht spricht sogar schon von einer artikelschwemme..) ich möchte dich aber bitten, die artikel noch etwas zu verbessern:

  • bitte gib deine quellen an. der weblink zu einer allgemeinen thematischen bibliographie reicht dazu nicht aus.
  • sämtlichen artikeln fehlt eine einleitung. bitte sieh dir mal in wie schreibe ich gute artikel an, wie so etwas aussehen sollte. ein satz wie Betreute empfinden die Hilfe eines Betreuers oftmals eher als Vorteil, denn als Nachteil. Ein professioneller Betreuer ist besser in der Lage, Sozialleistungsanträge durchzusetzen oder bei dementen Bewohnern dafür zu sorgen, dass die Medikamentengabe dem Wohl des Betreuten dient und nicht dem Ruhigstellen. ist keine einleitung für einen enzyklopädie-artikel zum begriff "betreuer".
  • es werden zahlreiche fachbegriffe verwendet, die nicht verlinkt sind

bitte versteh das oben gesagte als konstruktive kritik! grüsse,--poupou l'quourouce Review? 19:04, 9. Mai 2006 (CEST)

-- Hallo, danke für die Hinweise. Ich werde in den nächsten Tagen die gebotenen Bearbeitungen vornehmen. Nur zu den Quellenangaben: was soll ich da schreiben, außer ca. 25 jährige berufliche Tätigkeit sowohl praktischer Natur als auch wissenschaftlicher Betrachtung. Der zitierte Satz stammt übrigens nicht von mir, sondern aus einer der früheren Bearbeitungen des Themas Betreuung. Ich wollte soviel wie möglich von den Ursprungstexten bewahren, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Arbeit anderer zunichte zu machen.

Gruß

HDeinert2002, 21.17, 9. Mai 2006

solange es den artikel verbessert ist das löschen des bereits bestehenden sogar ausdrücklich erwünscht. ggf. kannst du einige zentrale literaturangaben zum thema angeben, die das von dir eingebrachten wissen inhaltlich belegen, auch wenn du sie zum schreiben nicht direkt verwendet hast. wer deine erfahrung nicht hat, kann deine beiträge sonst kaum nachprüfen. grüsse,--poupou l'quourouce Review? 11:33, 10. Mai 2006 (CEST)

--- Hallo, danke für die Klarstellung. Ich habe heute vormittag schon mal den Beitrag Betreuerpflichten abgeändert, in dem der besagte Satz den Anfang bildete. Schau mal nach, ob es so besser ist (auch Verlinkung). Ich beabsichtige, noch Quellen direkt im Text einzubringen sowie Weblinks auf die Paragraphen, nachdem ich im Rechtsportal gesehen habe, dass man jetzt doch direkt verlinken kann. Bitte um Rückmeldung, bevor ich mich an weiteres dranmache.

Gruß

HDeinert2002, 12:31, 10. Mai 2006

schon viel besser. ein-satz-überschriften wie Der Betreuer ist dem Vormundschaftsgericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet besser vermeiden. hast du den text ursprünlich aus Betreuung kopiert? dann solltest du unbedingt noch die autoren des dortigen artikels nennen, z.b. auf der diskussionsseite des neuen artikels, in zukünftigen fällen direkt im zusammenfassungs-feld bei der neuanlage des artikel. dies erfordern die lizenzbestimmungen der wikipedia. (es reicht, 5 hauptautoren anzugeben, falls es zu viele sind).--poupou l'quourouce Review? 12:41, 10. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Gesetzestexte

Hallo Hdeinert2002,

ich hoffe, es macht dir nichts aus, dass ich in deinen Artikeln zu den Gesetzestexten ein wenig in den Bausteinen herumfuhrwerke. Ich versuche hier stets die FNAs nachzutragen und die Gesetzesbausteine auf Stand zu halten (Ausnahme: die Sozialgesetzbücher, die ändern sich derart schnell, dass ich die außen vor lasse). Ich darf aber die Gelegenheit nutzen und für die Artikelbereicherung danken. --AHK 17:06, 16. Jun 2006 (CEST)


Hallo AHK, dagegen habe ich gar nichts, im Gegenteil. Ich bemühe mich ja, ein Wikiprofi zu werden, aber es gelingt mir noch nicht immer. Manchmal ist der Finger auch schneller als das Gehirn. Ich bemühe mich, aber mich zu bessern. Deine Korrekturen waren alle recht hilfreich.

--HDeinert2002, 21:53, 16.6.2006

[Bearbeiten] Bild Teilzeitarbeit

Hi, Du hast das Bild Teilzeitarbeit hochgeladen. Ich glaube, es gibt da Probleme mit der Lizenz, zumal auf dem Bild selber das (C) für Copyright zu sehen ist. Ich bin kein Bilderfachmann hier (eine Wissenschaft für sich), aber ich würde das an Deiner Stelle auf den entsprechenden Diskussionsseiten in der Wikipedia abklären. Mir wäre auch mal fast was unterm Hintern weggelöscht worden, weil ich eine Lizenzangabe vergessen habe. Gruß, Hardern -T/\LK 16:02, 21. Jun 2006 (CEST)

-- Hallo, ich habe bei den Urhebern (http://www.boecklerimpuls.de) nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Guten Tag Kollege Deinert,Grafiken stehen auch zum Einstellen bei Wikipedia zur Verfügung, vorausgesetzt die Quelle Böckler Impuls belibt drin. Freundliche Grüße Karin Rahn (Karin.Rahn@boeckler.de)

HDeinert2002 16:06, 21. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Datenschutz und Informationsfreiheit

Hallo Hdeinert2002, bitte verlinke keine Gesetzestexte in Artikeln zu anderen Gesetzen (deutsches/schweizerisches/österreichisches Bundesdatenschutzgesetz, Bundes-/Landesgesetze). Und bitte verlinke auch keine falschen Interwikilinks mehr. --C.Löser Diskussion 21:23, 22. Jun 2006 (CEST)

--- Hallo C.Löser, ich halte dieses ständige Löschen für nicht besonders konstruktiv. In dem Beitrag zum Datenschutz ist sicher ein Hinweis auf die Gesetze der 3 Länder sinnvoll, ebenso ist doch zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes der Link zu den Parallelbestimmungen der Bundesländer sinnvoll, zumal im Text des Artikels selbst auf diese Gesetze hingewiesen wird. Gerade dann ist doch ein Link auf den jeweiligen Volltext viel sinnvoller als ein Gesetzeszitat. Ich bitte, jedenfalls in diesen 2 Gesetzen, den Unterschied rückgängig zu machen, zumal es dem Leser sinnvolle Zusatzinfos verschafft. Sollte ein Interwiki-Link falsch gewesen sein, bitte ich dies zu entschuldigen.

HDeinert2002 21:28, 22. Jun 2006 (CEST)

Wenn du einen Hinweis auf die entsprechenden Gesetze in anderen (Bundes-)Ländern haben willst kannst du das ja gerne mit einem kleinen Textabschnitt mit (Intra-)Wikilinks zu den entsprechenden Artikeln machen. Die Weblinks zu externen nicht-Wikipedia-Seiten sollen aber immer nur artikelbezogen sein. Für die Interwikilink gilt: Es wird nur je ein Artikel verlinkt, zB "en:Data privacy" - "de:Datenschutz", nicht aber mehrere deutsche Artikel mit einem und dazu noch dem falschen englischen Artikel, zB "en:Data Privacy" - "de:Bundesgesetz über den Datenschutz". Gruß --C.Löser Diskussion 21:36, 22. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Für Nutzung in Wikipedia freigegebene Bilder

Hallo Hdeinert2002! Du hast einige Bilder hochgeladen, die mit dem Kommentar "Grafik vom Urheber [..] auch zur Nutzung in der Wikipedia (lt. Rückfrage) freigegeben". Eine solche Freigabe (nur für Wikipedia) reicht jedoch nicht aus, da alle Bilder der dt. Wikipedia unter einer freien Lizenz stehen müssen. Das heißt, die Bilder müssen von Dritten (auch kommerziell, sowie auch in modifizierten Versionen) weiterverwendet werden können. Mögliche Lizenzen, unter denen Bilder stehen können, findest du hier, die bei dir z.B. im Bild Weihnachtsgeld.jpg angegebene Freigabe ("Public Domain") ist die am weiten reichenste, sie erfordert nicht einmal die Namensnennung des Urhebers bei Weiternutzung. Bei anderen Bilder (wie z.B. Bild:Betriebsrat.gif) fehlt die Lizenzangabe, ohne eine solche Angabe müssen die Bilder leider wieder gelöscht werden. Weitere Informationen findest du hier, bei Fragen kannst du dich gerne an mich wenden. --Matt314 12:16, 25. Jun 2006 (CEST)

--- Hallo, auf den Seiten, die bei den Bildeigenschaften als Link vermerkt sind, heißt es wörtlich: "Abdruck frei bei Angabe der Quelle und unverfälschter Wiedergabe von Inhalt und Aussage." Ich habe dann vorsichtshalber noch mal direkt nachgefragt und man bestätigte mir, dass das auch für die Wikipedia ausreichend sei (siehe Antworttext weiter oben). Was soll ich noch tun, um den Anforderungen gerecht zu werden? Welche von den Wiki-Kategorien wäre das denn? Ich bin gerne bereit, das zu ändern.

Bei betriebsrat.gif habe ich wohl beim Hochladen die Freigabe public domain vergessen, ich weiß leider nicht, wie man die nachträglich einfügt. Bitte dies zu veranlassen. Danke.

HDeinert2002 13:35, 25. Jun 2006 (CEST)

---Nachtrag: ich vermute mal, es müsste sich dann wohl um creative commons handeln. Habe gerade bei der Böcker-Stiftung noch mal per email nachgefragt und trage so schnell wie möglich die Antwort nach, sobald sie mir vorliegt.

HDeinert2002 13:46, 25. Jun 2006 (CEST)


---Weiterer Nachtrag: nach Info der Böckler-Stiftung handelt es sich um die creative commons no derivate (http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.5/). Begründung: Wichtig ist uns: Abdruck frei bei Angabe der Quelle und unverfälschter Wiedergabe von Inhalt und Aussage. Nicht gewünscht die die Veränderung der Aussage bei einer Bearbeitung. Entspräche wohl eher dieser Lizenzvariante, wenn die möglich ist.

Ich finde diese Kategorie auf der Wikiseite zum Urheberrecht nicht. Andererseits ist die Auffassung des Urhebers, dass die Grafiken nicht inhaltlich verändert werden dürfen, m.E nachvollziehbar, da ja dort wissenschaftliche Daten in Tabellenform gesammelt sind. Kann mir irgend jemand einen Grund nennen, dass diese Lizenz für WIkipedia nicht ausreichend ist (denn eine Veränderung der Grafik würde ja eine Statistikfälschung bedeuten?).

HDeinert2002 17:12, 26. Jun 2006 (CEST)

Hallo nochmal und danke für deine Antworten! Leider ist eine "no derivate"-Lizenz nicht erlaubt, da sie nach Meinung von Wikipedianern die Freiheit, die Bilder weiterzuverwenden, zu sehr einschränkt. Die Veränderbarkeit wäre z.B. nötig, um nur einen Teil des Bildes zu verwenden, beispielsweise nur die Grafik in der Mitte des Bildes Betriebsrat.gif.
Eine inhaltliche Verfälschung würde ich auch bei einer anderen Creative Commons Lizenz (zumindest in der Wikipedia) nicht unbedingt befürchten, wäre aber rein rechtlich gesehen möglich (Austauschen von Zahlen etc.), in diesem Fall müsste jedoch eigentlich das Recht der Droit de non-paternité greifen. --Matt314 18:34, 26. Jun 2006 (CEST)


--Tja, Frage nun, was tun? Ersatzbilder gibts nicht. Da geht leider einiges an Information verloren.

HDeinert2002 19:35, 26. Jun 2006 (CEST)

Ja, das befürchte ich auch, die Bilder finde ich sehr gelungen. Allerdings ist mit einem "nd" in der Lizenz nicht viel zu machen, da werden die Bilder wohl leider gelöscht werden müssen. Schade --Matt314 20:55, 26. Jun 2006 (CEST)


-- Kann diese Diskussion evtl. noch einmal auf größerer Ebene geführt werden? GGf. wo?

HDeinert2002 09:25, 27. Jun 2006 (CEST)

Gerne, Wikipedia:Bildrechte bzw. WP:UF wäre der richtige Ort dafür. --Matt314 09:49, 27. Jun 2006 (CEST)
Wäre es dann langsam an der Zeit eine Klärung herbeizufügen? sind die Grafiken nun für unseren Zweck "freigegeben" oder nicht? --Löschkandidat 08:34, 1. Aug 2006 (CEST)
Hallo, ich hatte angenommen, dass Benutzer Matt314 sich darum kümmert, der die Diskussion angestoßen hat und sich wohl mit dem Prozedere besser auskennt. Offenbar ist das wohl nicht erfolgt. Ich kenne mich zwar mit den technischen Fragen in Wikipedia inzwischen einigermaßen aus, aber nicht, wie eine solche Diskussion sinnvollerweise gestaltet werden soll.

HDeinert2002 09:44, 1. Aug 2006 (CEST)

Hier kannst du sehen, das einige "deiner" Grafiken schon eher zufällig zum Löschen vorgeschlagen sind. Im Regelfall bist du selbst für die Rechte von Bilder, die du höchladst verantwortlich, deshalb solltest du dich nicht auf andere verlassen. Du solltest nun entweder
a)Dafür sorgen, das die Bilder nachträglich für uns verwendbar gemacht werden (Dazu solltest du die Verantwortlichen kontaktieren und sie bitten, die entsprechende Freigabe per mail zu erteilen).
b)Falls du dazu keine Lust hast, oder die Freigabe nicht erteilt werden kann, stelle bitte selber die Löschanträge, um zu verhindern, das deine uploads dem Projekt evtl. schaden (daz geht auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder)--Löschkandidat 10:28, 1. Aug 2006 (CEST)
Hallo, beim Urheber hatte ich ja bereits nachgefragt. Nach Info der Böckler-Stiftung handelt es sich um die creative commons no derivate (http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.5/). Begründung: "Wichtig ist uns: Abdruck frei bei Angabe der Quelle und unverfälschter Wiedergabe von Inhalt und Aussage. Nicht gewünscht die die Veränderung der Aussage bei einer Bearbeitung."

Hier muss man ja wohl feststellen, dass eine grafisch aufgearbeitete Statistik sicher etwas anderes ist als ein Bild im eigentlichen Sinne. Denn während letzteres ja einen Eindruck beim Betrachter hinterlassen soll, ist die Statistik eine Angabe inhaltlicher Art. Von daher gesehen, halte ich die Anwendung von Apskten von Bildrechten auf eine Diskussion zu Abbildungen mit statistischen Inhalten als solcher für eher ungeeignet. M.E. sind solche Dateien eine ganz eigene Kategorie, über die auch separat diskutiert werden sollte. Aber wie? HDeinert2002 12:19, 1. Aug 2006 (CEST)

Das ist keine für uns brauchbare Freigabe. Die Bilder sind also zu löschen. Falls du glaubst, die Grafiken sein z.B. wg. mangelde Schöpfungshöhe doch zu behalten oder du andere Fragen hast gehe nachdem du Wikipedia:Bildrechte gelesen hast zu WP:UF, dort sitzen die Experten. Nur bitte werde jetzt endlich tätig..--Löschkandidat 12:35, 1. Aug 2006 (CEST)
Wird gemacht.

HDeinert2002 14:26, 2. Aug 2006 (CEST)


Hallo Löschkandidat, leider war die Diskussion unter WP:UF ja ziemlich unergiebig. Vielleicht sollten wir als Folge die Grafiken PD stellen?

HDeinert2002 14:30, 7. Aug 2006 (CEST)


Hallo HDeinert 2002, schau mal genauer unter „Lizenzierung für Anfänger“ und zwar dort Punkt 7.2 für kritische Fälle, also die hochgeladenen Grafiken von www.boecklerimpuls.de siehe hier. Benutzer MarkusHagenlocher hatte Dir den Wikilink auch schon mal am 29.08.2005 auf Deine Disku geschrieben. Wenn Du von der Böckler-Stiftung eine für Wikipedia brauchbare Lizenzgenehmigung zum Hochladen ihrer Grafiken bekommst, solltest Du die Mail von der Stiftung auch unbedingt an info-de@wikimedia.org weiterleiten. Mit PD bei fremden Grafiken wäre ich vorsichtig. Man kann nachträglich die Lizenz nicht mehr einschränken bzw. verändern und Du schreibst oben selbst, dass die Stiftung Dir für ihre Grafiken creative commons no derivate zugestanden hat. Diese Freigabe reicht aber für Wikipedia nicht. Vielleicht hilft Dir ja auch die Seite Wikipedia:Bildrechte und die dortige Diskussionsseite. Bei "no derivate" gibt es aber m. E. nichts mehr zu diskutieren. Erstell doch eigene Grafiken auf Grundlage der Daten und lade diese dann auf Commons hoch. Du hast auf Deinen Internetseiten doch auch solche Grafiken erstellt. Das wäre Klasse für die Artikel in der Wikipedia. --Asio 01:16, 13. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Diskussion:Rechtsberatungsgesetz

Du hast mich durch ein Siehe auch: bei Nürnberger Gesetze auf das Lemma aufmerksam gemacht. Ich habe dort eine für mich unklare Formulierung und eine unstimmige Folgerung bemängelt und wäre für fachliche Hilfe dankbar. MfGHolgerjan 18:48, 3. Jul 2006 (CEST)

-- Hallo, es gibt ben noch einige weitere Nürnberger Gesetze, wie das erst 1998 aufgehobene Ehegesetz sowie die sogar weiterhin geltenden Gesetze Rechtsberatungsgesetz und auch das Namensänderungsgesetz. Welche Hilfe brauchst Du? (auch via email: horst.deinert@gmx.de).

HDenert2002 3.7.2006, 19.29 Uhr

[Bearbeiten] Bild:Stempeluhr.jpg und Bild:BeschaeftigteOeD.gif

Vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, werden derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht.
Bevor du die für den Verbleib des Bildes nötigen Informationen ergänzt, lies dir bitte zuerst die „Lizenzierung für Anfänger“ durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung setzte bitte eine passende Lizenzvorlage aus Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. Falls du Probleme mit diesem Verfahren hast, kannst du gerne auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia nachfragen.

{{Information
|Description=
|Source=
|Date=
|Author=
|Permission=
|other_versions=
}}
  • Description: Was stellt das Bild dar?
  • Source: Woher stammt das Bild? (ggf. URL oder "selbst fotografiert")
  • Date: Wann ist das Bild entstanden? (alternativ: Wann wurde es erstveröffentlicht?)
  • Author: Wer hat es fotografiert? (ggf. mit 3 Tilden ~~~ signieren)
  • Permission: Wie lautet der genaue Text (möglichst ein Zitat), in dem der Rechteinhaber die Genehmigung für eine freie Lizenz erteilt?
    • Beispiel für ein eigenes Bild: Ich, als der Urheber dieses Bildes, veröffentliche es unter der GNU-FDL.
    • Beispiel für ein Bild der NASA: „NASA material is not protected by copyright unless noted“ (Quelle))
  • other_versions: Falls es in der Wikipedia Varianten des Bildes gibt, dies bitte hier anmerken. (Ansonsten kann dieser Abschnitt ausgelassen werden)

Solltest du nun der Meinung sein, dass das Bild von dir irrtümlich hochgeladen wurde, so füge bitte einfach „{{Löschen}} ''Begründung für die Löschung'' --~~~~“ in die Bildbeschreibung ein.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung. Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 17:47, 7. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Link AGG

Hallo, dein Austausches des Links beim AGG kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt keinen amtlichen Link zu Gesetzen. Also sollte - wie immer in der Wiki - ausschließlich die Qualität der verlinkten Seite entscheiden. Und die leidet aus meiner Sicht durch den Austausch. Gruß 84.191.97.188

Hallo; die Seite www.gesetze-im-intermet.de wird vom Bundesjustiziministerium betrieben und ist - anders als nahezu alle lobenswerte private Seiten - als einzige in der Lage, alle Gesetze ständig in aktueller Fassung vorzuhalten. Daher wird ja auch in der Wikipedia standardmäßig auf diese Seiten verwiesen, es gibt sogar Vorlagen dazu, siehe unter: Wikipedia:Rechtsquellenverweise

Gruß HDeinert2002 09:13, 24. Aug 2006 (CEST)

Hi, "... als einzige in der Lage ..." Da muß ich dir entschieden widersprechen. Das, was deine einzig wahre Seite so bietet, kann ich schneller, umfangreicher und transparenter. Einfach mal ansehen und danach urteilen.84.191.100.106 11:36, 24. Aug 2006 (CEST)
Naja, wenn Du soviel Zeit hast, dann ändere den Link doch wieder oder füge den alten Link wieder hinzu. Ich kann jedenfalls aus eigener Erfahrung berichten, dass es unheimlich schwierig ist, auch nur ein bestimmtes Rechtsgebiet über Jahre hinaus so im Blick zu behalten, dass man jede Gesetzesänderung mitbekommt, zumal inzwischen auch eine Tendenz herrscht, Gesetze nicht grundlegend zu verändern, sondern in Artikelgesetzen zig andere Gesetze mit Minimaländerungen zu versehen (z.T. wird nur ein Wort geändert).

Grüße von HDeinert2002 11:42, 24. Aug 2006 (CEST)

Hi, ;-) glaub mir, es bedarf nicht viel mehr Zeit, als die, die viele Menschen damit verbraten, ihr Auto zu waschen. Und um den Überblick zu behalten, braucht man eigentlich nur das BGBl, die Konsequenz die lückenlos abzuarbeiten und für spätere Sachen eine Wiedervorlage. Schau dir dazu mal bei mir die Seiten unter "aktuell" bzw. "verkündet" an, dann siehst du auch was ich mit Transparenz meine. Da findest du die schönsten Artikelgesetze im Volltext und kannst auch gleich sehr übersichtlich erkennen, wie weit die Konsolidierung vorangeschritten ist - sehr gut auch um mal die Fortschritte bei der einzig wahren Seite zu vergleichen.84.191.100.106 13:55, 24. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Patientenverfügung

Hallo Horst! Ich habe den o.g. Artikel auf meiner Beobachtungsliste und habe so gemerkt, dass du dort sehr aktiv bist. Eine Bitte: Kannst du ggf. die Weblinks zusammenstreichen? Bedarf sehe ich v. a. bei Absatz 1, 2 und 5. Mittelfristig wird das sonst zu einer Liste zu Alle deutschen Internetressources, die sich im weitesten Sinne mit Patientenverfügungen beschäftigen". Gerade IPs fügen oft (kommerziell) geprägte Seiten („das Buch zum Thema können sie hier kaufen“) hinzu und es wird wohl einiges an Redundanz aufgelaufen sein. Viele Grüße, --Polarlys 21:51, 1. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Rheinhausener Buchhandlung

Sorry Horst, das von Dir genannte Argument zieht nicht. Für jeden einzelnen Titel könnte ich Dir mehrere Nachweise in Antiquariaten und/oder Bibliotheken liefern. Die Verlinkung einer bestimmten Buchhandlung ist daher nicht angebracht. Gruß, Stefan64 14:09, 13. Nov. 2006 (CET)

Hallo, das stimmt so nicht. Ich habe gerade alle 9 nicht-ISBN-Titel im ZVAB gesucht und nur 2 davon gefunden. Es handelt sich in der Regel um Kleinauflagen, die nur für ganz interessierte Nutzer von Bedeutung sind. Wie sollen Interessenten diese Bücher bekommen, wenn kein Link auf die einzige Buchhandlung, die diese führt, möglich ist? Ich kann das als Ortskundiger definitiv sagen (es ist auch zugleich die einzige Buchhandlung im Stadtteil).

HDeinert2002 12:54, 14. Nov. 2006 (CET)

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