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Gymnasiallehrer

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Gymnasiallehrer sind verbeamtete oder angestellte Lehrer, die als Beschäftigte eines Bundeslands oder einer Kommune in den sog. höheren Schuldienst berufen oder eingestellt werden und an Gymnasien oder Gesamtschulen sowohl in der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) als auch in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) (10.-13. Klasse) unterrichten. Sie werden aber auch an Studienseminaren, Schulämtern, Ministerien oder Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbildung

[Bearbeiten] Deutschland

Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt an Universitäten in mindestens zwei bis drei Wahlfächern sowie Pädagogik. Nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium legen zukünftige Gymnasiallehrer das sogenannte "Erste Staatsexamen" ab. Es folgt im allgemeinen ein zweijähriges Referendariat in der Regel als Beamter auf Widerruf, in dem die Referendare die Amtsbezeichnung "Studienreferendar" (StRef) führen. Der Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Gymnasien wird mit dem sog. "Zweiten Staatsexamen" abgeschlossen. Die damit verbundene Berufsbezeichnung lautet Assessor oder Assessorin des Lehramts.

Das Referendariat in Baden-Württemberg ist für Bewerber, die das Studium nach dem 1. Oktober 2000 begonnen und während des Studiums das Praxissemester absolviert haben, auf 18 Monate verkürzt. Referendare müssen hier nach der Hälfte der Zeit (auch bei 24-monatigem Referendariat), den Unterricht selbstständig halten. Während dieser Zeit lautet ihre Amtsbezeichnung Oberrefendar.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich dauert das Referendariat, die Einführung in das praktische Lehramt nur ein Jahr, die Diplomprüfung wird bereits am Ende des Studiums abgelegt. Beamtete (pragmatisierte) Gymnasiallehrer tragen den Titel Professor, später ohne Änderung der Besoldung 'Oberstudienrat'. Mindestens die Hälfte der Planstellen einer Schule ist als 'schulfest' zu erklären, deren Aufhebung nur bei wesentlicher Änderung der maßgebenden Umstände erklärt werden kann.

[Bearbeiten] Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Gymnasien

Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien können im staatlichen Schuldienst auch an beruflichen Schulen, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen eingesetzt werden. Außerdem gibt es Stellen an privaten Gymnasien und Internaten. Ebenso können Gymnasiallehrer auch an ausländischen Gymnasien oder an Deutschen Schulen im Ausland unterrichten bzw. dorthin abgeordnet werden.

[Bearbeiten] Beförderung

Nach der Einstellung in den staatlichen oder kommunalen Schuldienst wird ein Bewerber je nach Bundesland zum "Studienassessor" (StAss) oder zum "Studienrat zur Anstellung" (StR z.A.) und damit zum Beamten auf Probe ernannt. Nach einer gewöhnlich dreijährigen Bewährungszeit und bei entsprechenden dienstlichen Beurteilungen, erfolgt in der Regel eine Ernennung zum Studienrat (StR). Damit ist allerdings keine Beförderung oder Erhöhung der Bezüge verbunden, sondern lediglich die Verbeamtung auf Lebenszeit (sog. Anstellung), falls das 27. Lebensjahr vollendet ist. Die nächsten Beförderungsämter sind Oberstudienrat (OStR/OStR'in) bzw. Studiendirektor (StD/StD'in). Die Ämter sind in einigen Bundesländern Funktionsstellen und dürfen nur bei der Übernahme einer Funktion, z.B. als Fachbereichsleiter, stellvertretender Schulleiter o.ä., verliehen werden. Die Schulleiter führen die Amtsbezeichung Oberstudiendirektor (OStD/OStD'in), an kleineren Gymnasien auch Studiendirektor.

Im Schulaufsichtsdienst und als Referenten in der Schulverwaltung lauten sind die Beförderungsämter Regierungsschulrat (Bezirksebene, RSR, A 14) bzw. Schulrat (Kreisebene, SR, A14), Regierungsschuldirektor (Bezirkebene, RSD, A 15) bzw. Schulamtsdirektor (Kreisebene, SAD, A 15) und Leitender Regierungsschuldirektor (Bezirksebene, LRSD, A 16) bzw. Leitender Schulamtsdirektor (Kreisebene, LSAD, A 16). Außerdem werden bei der Schulverwaltung Lehrer unter den Amtsbezeichnungen eingesetzt, wenn sie nur zeitweise für die Verwaltung (z.B. als Fachberater) tätig sind.

Sowohl beamtete als auch angestellte Gymnasiallehrer werden, wie andere Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst, nach den für den höheren Dienst vorgegebenen Besoldungs- oder Vergütungstabellen (A 13-A 16 für Beamte und BAT IIa bis BAT I bzw. Entgeltgruppe 13-15 TVöDL für Angestellte) bezahlt.

[Bearbeiten] Aufgaben und Tätigkeiten

Die Lehrkräfte unterrichten, erziehen und beraten grundsätzlich in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen eigenverantwortlich (Pädagogische Freiheit). Zusätzlich zu den festgelegten Unterrichtszeiten sind Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Abiturvorbereitungen, Schulprogrammarbeit, Vertretungsunterricht, Vorgriffsstunden, Vergleichsarbeiten, Lehrplanarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Portfoliopflege, Klassenfahrten, Wandertage und ggf. weitere schulische Veranstaltungen (Elternabende, Elternsprechtage, Tage der offenen Tür, Ehrungsabende, Theatervorführungen, Abiturfeiern, Schulfeste, Projektwochen etc.) sowie pädagogische Maßnahmen (Förderpläne, Meditationstage, Wettbewerbe, Drogenpräventionstage etc.) zu koordinieren und durchzuführen. Erwartet werden außerdem Projekte mit außerschulischen Kooperationspartnern (Beratungsstellen, Behörden, Firmen, staatlichen- und privaten Forschungs- oder Bildungseinrichtungen) sowie Schüleraustauschprojekte mit ausländischen Schülern und Lehrern. Außerdem gehört es zu den Pflichten sich über die aktuellen Entwicklungen des Schulrechts zu informieren.

[Bearbeiten] Berufschancen und -risiken

Die Berufschancen hängen von der Fächerkombination, den Noten in den Staatsexamina und dem Bundesland ab. Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums wird die durchschnittliche fachunabhängige Einstellungschance für Studienräte von 30 % im Jahr 2003 auf 25 % im Jahr 2008 sinken [1], so dass Arbeitslosigkeit für Gymnasiallehrkräfte ein Berufsrisiko darstellen kann. Außerdem ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der im internationalen Vergleich relativ hohen Unterrichtsverpflichtung [2] mit einer hohen Arbeitsbelastung zu rechnen.

[Bearbeiten] Berufsverbände und Gewerkschaften

Der größte Berufsverband für Gymnasiallehrer ist der Deutsche Philologenverband (DPhV). Auch in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) organisieren sich Gymnasiallehrer. DPhV und GEW sind in einzelne Landesverbände unterteilt.

[Bearbeiten] Literatur

  • Winfried Marotzki (Hrsg.): Erziehungswissenschaft für Gymnasiallehrer. Weinheim: Deutscher Studien-Verlag, 1996, 414 S., ISBN 3-89271-652-8
  • Winfried Hacker und Klaus Scheuch (Hrsg.): Innovationsressourcen - Geistig-schöpferische Tätigkeit während der gesamten Arbeitsspanne. Wie können Krankenhausärzte und Gymnasiallehrer gesund und leistungsfähig im Beruf alt werden? Technische Universität Dresden. Regensburg: Roderer, 2005, 219 S., ISBN 3-89783-470-7

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Lehrerbedarf an hessischen Gymnasien (PDF-Datei)
  2. Lehrergehälter, Lehrerarbeitszeiten; internationaler Vergleich aus der Zeitung "Le Monde" vom 6.9.03
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

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