Grundfläche
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Als Grundfläche bezeichnet man per Konvention eine bestimmte Begrenzungsfläche eines Körpers oder eines Raumes. Als Grundfläche wird auch die Fläche eines Grundstückes bezeichnet.
In zeichnerischen Darstellungen oder bei dreidimensionalen Modellen wird diese Fläche stets als "unten" betrachtet, also die Fläche, auf der der Körper "steht". Daher sind Grundflächen meist eben. Platonische Körper besitzen keine ausgezeichnete Grundfläche.
[Bearbeiten] Beispiele von Grundflächen in der Geometrie
- Die Grundfäche eines Quaders ist ein Rechteck.
- Die Grundfläche einer Pyramide ist ein Vieleck.
- Die Grundfläche eines Zylinders ist ein Kreis.
- Die Grundfläche eines Kegels ist ein Kreis.
[Bearbeiten] Grundfläche (Architektur)
Der Begriff Grundfläche wird im deutschen Baurecht für diejenige Fläche verwendet, die ein Gebäude mit seinen absoluten Außenkanten einnimmt. Evtl. vorhandene kleine Dachüberhänge werden dabei nicht mitberechnet, da diese lediglich dem Schutz des Mauerwerks dienen. Siehe auch: Grundfläche (Architektur) | Grundflächenzahl
[Bearbeiten] Grundfläche (bei Bäumen)
Die Grundfläche eines Bestandes ist die Summe der Baumquerschnittsflächen bezogen auf eine Bezugsfläche (z. B. 1 Hektar). Die Ermittlung erfolgt mittels Vollkluppung (d. h. der Durchmesser aller Bäume wird in 1,30 m Stammhöhe gemessen) oder Stichprobenerhebung (z. B. Relaskopstichprobe).