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Gregor Brück

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Gregor Brück 1533 nach einem Gemälde Öl auf Holz 41x38 cm von Lucas Cranach d. Ä. im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg
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Gregor Brück 1533 nach einem Gemälde Öl auf Holz 41x38 cm von Lucas Cranach d. Ä. im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg
Gregor Brück 1557 nach einem Gemälde Öl von Lucas Cranach d. J.
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Gregor Brück 1557 nach einem Gemälde Öl von Lucas Cranach d. J.

Gregor von Brück (eigentlich Gregorius Henisch, Heinse, Heintz, Heinis und anders geschrieben, latinisiert: Pontanus ) (* um 1483 in Brück bei Belzig; † 15. Februar 1557 in Jena) war ein Politiker und sächsischer Kanzler der Reformationszeit.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Gregor von Brück wurde als Sohn des Schultheiß, nachmaligen Bürgermeisters und Ackerbürgers Georgius Heinse um 1483, in dem Landstädtchen Brück bei Belzig geboren. Er wurde im Wintersemester 1502 in der neu errichteten Universität in Wittenberg immatrikuliert, wo er 22. Dezember 1505 Baccalaureus der freien Künste wurde.

Er studierte 1506 dann in Frankfurt/Oder und kehrte 1508 nach Wittenberg zurück, wo er sein Baccalaureat in den beiden Rechten am 14. März 1509 anmeldete. Nach sehr gut bestandenen Examen, wurde er am 29. März 1509 durch Hieronymus Schurff promoviert. Unter dem berühmten Juristen Henning Göde wurde Gregor Brück in die juristische Praxis eingeführt, so dass er selbst zum gefragten Advokat wurde.

1519 wird er in den Wittenberger Rat gewählt und der Kurfürst Friedrich der Weise verpflichtet ihn an seinem Hof als Hofrat, und erscheint 1520 erstmals als Kanzler des mitregierenden Bruders Johann dem Beständigen und dies bis Januar 1529 bleibt. Mit diesem zog er beispielsweise zum Reichstag zu Worms, wo er verschiedene Verhandlungen führte. 1921 erhielt er in Wittenberg den Grad eines Doktors beider Rechte.

Als die Augustiner Mönche mit dem Beginn der Wittenberger Bewegung im Oktober 1521 die Abschaffung der Messe anstrebten, verhandelte er mit der Universität und dem Kapitel der Stadtkirche. So war er an vielen Angelegenheiten der Reformation beteiligt.Er begleitete und beriet seinen Kurfürsten auf den Reichstagen zu Speyer 1526 und 1529. Allerdings letzteres nicht mehr als Kanzler, den dieses Amt gab er im Januar 1529 an seinen damaligen Mitstreiter Christian Beyer ab.

Auch finden wir in auf dem Reichstag zu Augsburg am 25. Juni 1530, als das erste amtliche und bis heute verbindliche gebliebene Bekenntnis der lutherischen Kirchen, die Confessio Augustana vor Kaiser Karl dem V. vorgetragen und überreicht wurde. Von Dr. Gregor Brück stammt auch die Idee dass die Glaubensartikel schriftlich aufzusetzen und vorzutragen seien. Die von Christian Beyer vorgetragene deutsche Fassung der „Augsburger Konfession“ rührt von ihm und schlussendlich übergab er an demselben Tage, dem Kaiser Karl V. das lateinische Exemplar.

Am 22. September 1530 wurde von ihm im Namen der evangelischen Stände auf die Verlesung des Reichstagsabschiedsentwurfes betreffs des Glaubens geantwortet. Er war zugegen bei der Gründung des protestantischen Bündnisses von Schmakalden 1530. Weiterhin finden wir ihn 1531 bei Unterhandlungen zwischen Katholiken und Protestanten, im Frühjahr 1532 beim Konvent in Schweinfurt und Nürnberg und trug zum Zustandekommen des Religionsfriedens am 2. August 1532 bei.

Als der Kurfürst Friedrich der Weise verstarb, blieb er auch unter den neuen Kurfürsten Johann dem Beständigen und Johann Friedrich dem Großmütigen weiterhin am Hofe. So war er ab 1529 Assessor des Hofgerichts in Wittenberg, den er aber auf eigenen Wunsch auf Verlangen am 26. Januar 1533 wieder aufgab. Durch diese Arbeiten wurde er zu einem unentbehrlichen Berater Martin Luthers und Philipp Melanchthons.

Nach dem Verlust der Kurwürde der Wittenberger Linie 1547, übte Gregor Brück sein Amt als sächsischen Hofrat nicht mehr aus. Er ging zunächst nach Weimar und wandte sich dann Jena zu, wo er sich als Professor der Rechte für die Gründung des Gymnasiums einsetzte, das nach seinem Tode am 15. Februar 1557 im gleichen Jahr zur Universität erhoben wurde.

[Bearbeiten] Genealogie

Über seine familiären Verhältnisse liegen nur geringe, stark abweichende Angaben vor, die von 11 bis 12 Kindern sprechen. Demnach war er in erster Ehe ab 1515 verheiratet mit Anna Bule († 17. November 1527), Tochter eines Wittenberger Ratsherren (Kilian Bule), und in zweiter Ehe (1535) mit Barbara (†4. April 1567), Tochter des Jenaer Amtsschössers Sebastian Wöllner d. Ä. Bekannt sind 3 Söhne und zwei Töchter.

[Bearbeiten] Literatur

  • * Gregor Brück. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 3, S. 388.
  • „Blätter für Heimatgeschichte“ September 1932 Beilage des Wittenberger Tagblattes
  • „Berühmte Wittenberger Gäste“ des Rotary Clubs Wittenberg 2. Auflage
  • „Berühmte Persönlichkeiten und ihre Verbindung zu Wittenberg“ von Heinrich Kühne und Heinz Motel erschienen beim Druckhaus Göttinger Tageblatt GmbH & Co 1990 ISBN 3-924781-17-6
  • Biographisches Bibliographisches Kirchenlexikon im Verlag Traugott Bautz
  • Theologische Realenzklopedie Band 7 Seite 212
  • „Vita Gregorii Pontani“ Altenburg 1730
  • „Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche“ Band 3 Seite 441
  • Ekkehart Fabian, Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1524/29-1531/35. Brück, Philipp von Hessen und Jakob Sturm, Tübingen 1962.
  • Ulrich von Brück, Im Dienste der Reformation. Ein Lebensbild des kursächsischen Kanzlers Gregor Brück, Berlin 1985.
  • Fritz Wegener, Neue Erkenntnisse zu Goethes Wittenberger Vorfahren, in: Herold, N.F., 27 (1984).

  • Anmerkung

In der verwendeten Literatur, spiegeln sich starke Unterschiede zur Thematik wieder. Daher kann keine vollständige Garantie für die erbrachten Angaben gewährleistet sein. Diese kann nur in Folge einer promoviert ausgearbeiteten Abhandlung realisiert werden, die zu dieser Thematik nicht besteht.

[Bearbeiten] Weblinks

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