Freier Empfang
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Der Begriff Freier Empfang oder englisch Free-to-Air [ˌfɹiː təˈɛɹ] bezeichnet die Eigenschaft eines Fernsehprogramms, unverschlüsselt über DVB-T (terrestrisch), Kabelfernsehen oder Satellit verbreitet zu werden. Das Gegenteil von Free-to-Air-Programmen sind verschlüsselte Programmangebote, das so genannte Bezahlfernsehen (Pay-TV).
In Deutschland gehören zu den FTA-Programmen der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF sowie Dritte Programme) und diverse werbefinanzierte Privatsender (u. a. RTL, SAT.1, ProSieben).
Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich überwiegend durch Rundfunkgebühren, die die Gebühreneinzugszentrale einzieht. Die Privatsender erhalten ihre Einnahmen dagegen ausschließlich aus Werbung (Werbefernsehen).
Der Begriff Free-to-Air wird oft im Zusammenhang mit digitalem Fernsehen (DVB) und der Satellitenausstrahlung gebraucht. In der Diskussion steht dabei auch das digitale Kabelfernsehen, bei dem für frei empfangbare Programme zusätzliche Gebühren verlangt werden. Die Gebühren werden oft als Signalschutz oder als Pauschale für den digitalen Netzausbau bzw. mit dem einrichten des Verschlüsselungssystem gerechtfertigt. Bei Kabel Deutschland war zuerst nur eine einmalige Freischaltgebühr für die digitalen privaten Sender fällig, heute muss monatlich eine art "Digital-Gebühr" zusätzlich zur Grundgebühr gezahlt werden, um die grundverschlüsselten Free-TV Sender freischalten zu lassen. Durch diese Grundverschlüsselung erhoffen sich die Fernsehsender und Kabelnetzbetreiber die Kunden einfacher zum Einstieg ins PayTV bewegen zu können, da die Technik bereits vorhanden ist und nur noch die Sender auf der Smartcard freigeschaltet werden müssen.
Free-to-Air Programme können auch ohne Verschlüsselung und trotzdem mit Kopierschutz gesendet werden. Mit HDTV und dem Siegel "HD-Ready" soll der umstrittene Kopierschutz HDCP etabliert werden.