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Franchising

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Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine Geschäftsmethode (Vertriebssystem im Einzelhandel), bei der ein Franchise-Geber einem Franchise-Nehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt (Weitergabe eines Geschäftskonzepts). Weitere Bedeutungen: Alleinverkaufsrecht, Konzessionserteilung, Lizenzvergabe, Selbstbehalt, Stimmrecht, Verkaufskonzession.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen

Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Franchise-Nehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchise-Gebers eingebunden als der bloße Vertragshändler. Franchising wird von Großunternehmen mit einer weit verzweigten Filialstruktur angewendet, um die Filialleiter in eine Scheinselbstständigkeit zu überführen. Obwohl oft völlig vom Zentralunternehmen abhängig, haben diese keinen Arbeitnehmerschutz. Die Angestellten des Franchise-Nehmers arbeiten durch diese Struktur in einem Kleinbetrieb, was das Geltendmachen von Arbeitnehmerrechten erschwert. Der Franchise-Nehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistung zwar rechtlich selbstständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchise-Geber bildet den Franchise-Nehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Deutsche Franchise Verband e. V. definiert Franchising wie folgt:

Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der sogenannte Franchise-Geber übernimmt die Planung, Durchführung und Kontrolle eines erfolgreichen Betriebstyps. Er erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Geschäftspartnern, den Franchise-Nehmern, selbstständig an ihrem Standort umgesetzt wird.

Der Franchise-Nehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

[Bearbeiten] Wortherkunft

Der Begriff „Franchising“ leitet sich aus dem französischen Wort „franchise“ ab. „Franchise“ bedeutet im Französischen die Befreiung von Abgaben beziehungsweise Gebühren. Diese Bedeutung kann zu Missverständnissen führen, da Franchising in der heutigen Zeit zwar mit Abgaben und Gebühren in Verbindung gebracht wird, jedoch keine Befreiung, sondern eine Belastung mit Abgaben und Gebühren erfolgt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde unter „Franchise“ in Frankreich und Großbritannien die Gewährung eines Privilegs verstanden, welches von Königen an zuverlässige Persönlichkeiten vergeben wurde. Diese Persönlichkeiten hatten dann das Recht gegen Entgelt die Produktion oder den Handel mit bestimmten Erzeugnissen zu betreiben. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass „Franchise“ die Nutzung von Rechten gegen Entgelt beinhaltet. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren Absatzsysteme mit Depositären, Konzessionären und Gérants verbreitet, die Vorläufer zu dem heutigen Franchising darstellen. In der Versicherungsbranche bedeutet Franchise "Selbstbeteiligung".

[Bearbeiten] Vorteile für den Franchise-Nehmer

  • Der Eintritt in den Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
  • Der Franchise-Nehmer hat Gebietsschutz.
  • Der Franchise-Geber stellt ein getestetes Geschäftskonzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
  • Der Franchise-Geber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
  • Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
  • Der Franchise-Nehmer kann Größenvorteile (z. B. bei Werbeaktionen oder Einkäufen) nutzen.
  • Der Franchise-Nehmer ist dennoch selbständiger Unternehmer.
  • Der Franchise-Nehmer erhält eine am Markt eingeführte, bekannte Marke
  • Informationsaustausch
  • Betriebsvergleiche
  • Der Franchise-Nehmer erhält effiziente Arbeitsabläufe, die sich in der Praxis bewährt haben.
  • Durch fortlaufende Schulungen und Weiterbildungen verbessert sich die Leistung des Franchise-Nehmers.
  • Durch das Controlling des Franchise-Gebers werden schneller Missstände erkannt und verändert.

[Bearbeiten] Nachteile für den Franchise-Nehmer

  • eigenes unternehmerisches Handeln stark eingeschränkt durch die Vorschriften des Franchise-Gebers
  • Knebelung durch oft äußerst restriktive Verträge und durch Abnahmezwang beim Franchise-Geber (Maschinen, Rohstoffe usw.)
  • Ablieferung eines Teils der Einnahmen an den Franchise-Geber
  • Gefahr, dass das eigene Image durch Aktionen des Franchise-Gebers und der anderen Franchise-Nehmer beeinträchtigt wird

[Bearbeiten] Vorteile für den Franchise-Geber

  • Der Franchise-Geber nutzt insbesondere die Bereitschaft des Franchise-Nehmers als selbstständiger Unternehmer.
  • Wenn ein vorhandener Betrieb als Franchise-Nehmer übernommen wird, kann sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden.
  • Der Franchise-Geber kann den erheblichen Aufwand eines Filialsystems vermeiden und ein für sein Unternehmen zugeschnittenes Vertriebsnetz aufbauen.
  • Der Franchise-Geber kann sein marktbewährtes System und Know-how mit einem recht geringen Kapitaleinsatz vermarkten.
  • direkterer und zugleich mittelfristig Kapital schonenderer Marktzugang
  • Rationalisierung, größere Effizienz des Systems am Markt
  • steigende Attraktivität bei den Lieferanten
  • schnellere Expansionsmöglichkeiten
  • Markt-, Kunden- und Partnernähe

[Bearbeiten] Nachteile für den Franchise-Geber

  • Verzicht auf einen Teil der Erträge
  • Gefahr, dass das Konzept und das Image verwässert wird
  • weniger Markt-, Kunden- und Partnernähe, als wenn er selbst die Filialen auf eigene Rechnung eröffnen würde
  • großer Kontrollbedarf und entsprechende Kosten
  • Risiko, von den Arbeitsgerichten, Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt als Arbeitgeber von Scheinselbständigen angesehen und nachträglich mit rückständigem Arbeitsentgelt, Sozialabgaben und Einkommensteuern belastet zu werden, (so einem Franchisegeber geschehen, dessen Franchisenehmer im Tiefkühlkost-Heimservice tätig waren).

[Bearbeiten] Statistik

Die wichtigsten Franchise-Aktivitäten in Deutschland nach Branchen (Anzahl der Franchise-Systeme/prozentualer Anteil)

  • Einzelhandel: 368 / 25,6 %
  • Hotellerie und Gastronomie: 134 / 9,3 %
  • Schulung und Beratung: 126 / 8,8 %
  • Personenbetreuung u. -pflege: 118 / 8,2 %
  • Büroarbeit und Geschäftshilfe: 114 / 7,9 %
  • Makeln und Vermitteln: 111 / 7,7 %
  • Sonstiger Vertrieb: 76 / 5,3 %
  • Herstellung und Verarbeitung: 71 / 4,9 %
  • Reparatur und Renovierung: 63 / 4,4 %
  • Transport und Zustellung: 51 / 3,5 %
  • Reinigung und Instandhaltung: 48 / 3,3 %
  • Vermietung und Leasing: 41 / 2,8 %
  • Versandhandel und Direktvertrieb: 41 / 2,8 %
  • Entsorgung und Recycling: 32 / 2,2 %
  • Sonstiger Service: 23 / 1,6 %
  • Untersuchung und Schutz: 22 / 1,5 %

Gesamt 1439 / 100 %

Quelle: www.franchiseportal.de (FranchisePORTAL GmbH) (Stand: 3/2006).

[Bearbeiten] Risiken

Trotz praktischer Vorteile kann es vor allem bei kleineren und markenschwachen Franchise-Gebern (FG) vorkommen, dass die Systempartnerschaft wenig oder nichts wert ist (Adverse Selection). Fälle, in denen der Franchise-Nehmer einige dutzend Seiten wertloser Marketingsprüche und die Verpflichtung bei einem bestimmten Großhändler einzukaufen teuer erstehen, kommen immer wieder vor. Im Fall langfristiger Abnahmeverpflichtungen ohne präzise Marketing- und Schulungsleistungen beziehungsweise ohne verbindliche Zusage einer Verwaltungsdienstleistung für den Franchise-Nehmer kann sich die sonst sinnvolle Idee der Arbeitsteilung und Systempartnerschaft somit auch als wenig seriöse Methode einer Distributionspolitik darstellen, die darüber hinaus in der Regel noch nicht einmal rechtlich beanstandet werden kann.

Für den FG ist es immer ein gewisses Risiko, dass er nicht den direkten Kontakt zu seinen Kunden hat, sondern auf die Arbeit und den Umgang seiner FN angewiesen ist. Eine schlechte Kundenbetreuung eines FN könnte Auswirkungen auf das gesamte Produkt haben.

  • Beispiel: Die „Finger im Salat“-Affäre. Eine Kundin in den USA hatte im Juni 2005 die Restaurantkette Applebee's (eine der größten Familienrestaurantketten der USA mit 1.700 Filialen) verklagt, weil sie angeblich eine Fingerkuppe nebst Fingernagel in ihrem Salat gefunden hatte. Die Börse reagierte, die Applebee's-Aktie an der NASDAQ rutschte nach Bekanntwerden prompt um 3,2 Prozent ab. (Quelle: Spiegel Online)

Ein Nachteil für die Franchise-Nehmer ist ebenfalls, dass ihr Unternehmensgewinn durch direkte und indirekte Abgaben geschmälert wird. Auch können die Verträge von den FG zu umfangreich und dauerhaft gestaltet sein, was dann im Falle eines nicht aufgehenden Marketingkonzeptes oder eines ungeeigneten bzw. schlechten Produktes des FGs dem FN schadet.

[Bearbeiten] Franchisepartner (Auswahl)

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

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