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Filmförderung in Österreich

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Die Filmförderung in Österreich wird von staatlicher Seite seit 1981, von Bundesländern und privater Seite bereits länger, wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Filmförderung
durch das ÖFI in Euro
Jahr Budget Ausgaben
1981 1.918.563 26.162
1982 1.495.751 1.431.228
1983 1.486.377 1.446.280
1984 1.230.496 1.965.996
1985 1.107.461 1.297.543
1986 2.180.185 958.684
1987 3.172.169 1.709.417
1988 3.172.169 2.163.030
1989 3.394.112 4.193.001
1990 4.063.865 3.934.453
1991 5.530.185 4.940.126
1992 6.967.217 4.704.989
1993 7.198.753 5.508.267
1994 7.124.191 7.006.910
1995 7.532.539 5.185.784
1996 7.630.648 6.112.305
1997 7.485.302 8.749.861
1998 12.354.382 7.585.731
1999 12.281.709 10.535.516
2000 7.691.693 8.009.255
2001 8.418.421 8.293.822
2002 9.641.425 7.874.247
2003 9.600.000 8.863.602
2004 9.600.000 8.454.639
2005 9.600.000 9.906.242
2006 9.600.000

Ab 1970 intensivierten sich die Diskussionen um ein österreichisches Filmförderungsgesetz. 1973 richtete das Bundesministerium für Unterricht und Kunst im Rahmen der Filmabteilung einen Beirat ein, der in demokratischer Form über die Vergabe von Fördermitteln an „künstlerisch und gesellschaftlich relevante“ Filme entschied. Diese Förderung sicherte eine Mindestproduktion von anspruchsvollen Filmen. Seit 1976 verfügt die Stadt Wien über einen Filmfonds, der Kino- und Fernsehfilme fördert.

Erst am 25. November 1980 erhielt Österreich als letztes westeuropäisches Land ein Filmförderungsgesetz. Österreichische Filme konnten nun im Rahmen des „Österreichischen Filmförderungsfonds“ ab Mai 1981 finanziell unterstützt werden. 1994 wurde der Filmförderungsfonds in das Österreichische Filminstitut (ÖFI) mit erweiterten Aufgabenbereich umgewandelt. Mittlerweile werden die meisten neu erscheinenden österreichischen Kinofilme vom ÖFI gefördert.

Bis 2003 wurde dessen Fördermittelbudget jährlich erhöht, ausgehend von umgerechnet 1,92 Mio. Euro im Jahr 1981 auf 9,6 Mio. Euro im Jahr 2003. Aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen erfolgte seither keine Erhöhung mehr, trotz erwiesener Umwegrentabilität durch Belebung der Film- und Filmzulieferbetriebe und anfallender Steuern (siehe Kino und Film in Österreich, Abschnitt Filmwirtschaft). Der jährliche Bundesbeitrag beträgt somit auch für das Jahr 2006 9,6 Millionen Euro.

[Bearbeiten] Filmförderer

Der größte Filmförderer ist der österreichische Staat in Form des Österreichischen Filminstituts, gefolgt von Filmförderungsfonds einiger Bundesländer.

  • Österreichisches Filminstitut, seit 1981, Republik Österreich (Budget: 9,6 Mio. Euro)
  • Bundeskanzleramt (Budget: 4,5 Mio. Euro)
  • Filmfonds Wien, Land Wien (Budget: rund 8 Mio. Euro)
  • Cine Tirol, seit 1998, Land Tirol (Budget: 1,09 Mio. Euro)
  • Fernsehfonds Austria RTR, seit 2004 (Budget: 7,5 Mio. Euro)
  • CineStyria, seit 2004 (Budget: 1 Mio. Euro)
  • Filmförderung des Landes Niederösterreich, seit 1996 (Budget: 1 Mio. Euro)
  • Förderung des Landes Salzburg für kommerzielle Filmproduktionen, seit 2003 (Budget: 581.000 Euro)
  • Oberösterreichisches Filmbüro, seit 1996 (keine feststehendes Jahresbudget)

[Bearbeiten] Filmpolitik des Bundes

Die staatliche Filmförderung macht in etwa die Hälfte des gesamten von öffentlichen Stellen zur Verfügung stehenden Budgets aus und wird vom Österreichischen Filminstitut repräsentiert.

Die folgenden fünf Bereiche bilden eine Einheit der Filmpolitik des Bundes, die den österreichischen Film als Kultur- und Wirtschaftsgut im In- und Ausland unterstützt: Die Filmförderung des Bundes betrifft im Wesentlichen:

  • Die Verbesserung der ökonomischen Leistungsfähigkeit des österreichischen Films durch die Förderungs- und Beratungstätigkeit des Österreichischen Filminstituts (ÖFI),
  • die Förderung des eigenproduzierten Fernsehfilms durch den Fernsehfonds Austria in der RTR-GmbH,
  • die Förderung des künstlerischen Films (ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rentabilität) durch das Bundeskanzleramt mithilfe des „Filmbeirats“,
  • die Gestaltung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für den österreichischen Film (Filmförderungsgesetz, Filmabkommen),
  • die Präsentation österreichischer Filme über die „Diagonale“ , die „Austrian Film Commission“ und „SixPack“ (Herstellung von Öffentlichkeit für das österreichische künstlerische Film- und Videoschaffen im In- und Ausland). sowie des Medienstandorts Österreich durch die „Location Austria“ im In- und Ausland.

Der direkt auf die künstlerische Qualität gerichteten Filmförderung des Bundeskanzleramts (Kunstsektion) stehen jährlich für die Förderung der Drehbucherstellung, der Projektentwicklung und der Filmherstellung Subventionsmittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung auf der Grundlage des Kunstförderungsgesetzes dient dem Ziel, den künstlerischen Rang des österreichischen Films zu steigern und zur Verbreitung österreichischer Filme mit künstlerischer Qualität beizutragen. Sie ist daher an künstlerischen Kriterien orientiert und wird aufgrund einer Empfehlung des Expertengremiums „Filmbeirat“ vergeben; wirtschaftliche, wirtschaftspolitische oder standortbezogene Gesichtspunkte sowie die Erwartung wirtschaftlicher Rentabilität an die geförderten Filme spielen dabei keine Rolle.

Ergänzt wird die Filmförderung des Bundes durch eine Filmfinanzierung des ORF im Rahmen des Film-/Fernseh-Abkommens (mit dem ÖFI). Der ORF stellt zur Mitfinanzierung der Herstellungskosten österreichischer Kinofilme jährlich Mittel zur Verfügung.

[Bearbeiten] Voraussetzungen und Kriterien zur staatlichen Förderung

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderm, dass der Förderungswerber im Bereich der Herstellungsförderung einen angemessenen Eigenanteil (dzt mindestens 5 Prozent Barmittel) an der Finanzierung der Herstellungskosten trägt. Weiters hat der Förderungsempfänger dem Bund eine technisch einwandfreie, kombinierte Serienkopie (Archivkopie) sowie ein Belegexemplar des Drehbuches und der auf den Film bezogenen Werbemittel zum Zwecke der Dokumentation des österreichischen Filmwesens unentgeltlich zu übereignen. Die Kopien werden zur Erhaltung des filmkulturellen Erbes vom Filmarchiv Austria verwahrt.

Kriterien zur Gewährung einer staatlichen Filmförderung:

  • Antragssteller muss EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Österreich sein, oder eine mehrheitlich in österreichischem Besitz befindliche Gesellschaft
  • das Vorhaben muss ohne Gewährung einer Förderung undurchführbar oder nur unzureichend durchführbar sein
  • Antragssteller hat im Falle eine Förderzusage einen Eigenanteil zu tragen
  • der Film muss eine Eigenproduktion sein, im Kino gezeigt werden, darf nicht im Auftrag einer Fernsehgesellschaft produziert werden und nicht vor einer 18-monatigen Frist auf Bildträgern oder im Fernsehen erscheinen

Die Förderungsentscheidungen werden von einer Auswahlkommission getroffen, welche aus fünf fachkundigen Filmschaffenden zusammengesetzt ist. Die Bereiche Produktion und Regie müssen immer von je je einer Person repräsentiert werden. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der Direktor des Filminstituts, welcher im Falle der Bewilligung einer Förderung dessen Höhe bestimmt. Es werden sowohl zinsbegünstigte Darlehen als auch erfolgsbedingt rückzahlbare und nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben.

[Bearbeiten] Gegenstände und Ziele der Bundesförderung

Ziele der staatlichen Förderung sind:

  • Unterstützung der Herstellung und Verwertung österreichischer Filme
  • Unterstützung kultureller, wirtschaftlicher und internationaler Belange des österreichischen Filmschaffens
  • Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des österreichischen Filmschaffens
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen

Gegenstände der staatlichen Filmförderung:

  • Entwicklung von Konzepten, Drehbüchern und Projekten
  • produktionsvorbereitende Maßnahmen
  • Förderung von Filmen mit österreichischer Beteiligung, sofern deren Fertigstellung und Verwertung gesichert ist
  • Verleih und Vertrieb österreichischer Filme
  • berufliche Weiterbildung von künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Filmschaffenden
  • Vorhaben zur Strukturverbesserung des österreichischen Filmwesens
  • Gewährung von fachlich-organisatorischer Hilfestellung

[Bearbeiten] Kritik

Trotz der vermehrten internationalen Erfolge wird vielfach kritisiert, dass in Österreich zu wenig, oder zu wenig zielführende, Filmförderung betrieben wird, und heimische Produktionen in vielen heimischen Kinos gar nicht oder nur sehr selten gezeigt werden. Zudem wurde die Filmförderung im Jahr 2004 erstmals nicht mehr angehoben und stagniert seither auf dem Wert von 2003. Die Förderung vieler verschiedener Produktionen, die es vielen jungen Regisseuren überhaupt erst ermöglich hat, ihre Filmprojekte zu verwirklichen, wird zwar generell gut geheißen, doch wird kritisiert, dass hierfür zu wenig Fördermittel bereit gestellt werden, so dass für weitere Produktionen nur noch unzureichende oder gar keine Mittel bereit stehen. Dadurch stagniert zwangsläufig die Filmproduktion und talentierte Regisseure müssen entweder mit der Verwirklichung ihrer Pläne warten oder auswandern. Im Bezug darauf wurden die Filmregisseure Franz Novotny und Virgil Widrich in einer ORF-Kultursendung gefragt, wie sie eine Dokumentation über österreichische Filmschaffende nennen würden. Deren Antworten lauteten „Sieg trotz Verzweiflung“ (Franz Novotny) und „Du hast keine Chance aber nutze sie“ (Virgil Widrich).[1]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Zitatquellen

  1. Gesprächsrunde in Treffpunkt Kultur, ORF 2, 27.11.2006

[Bearbeiten] Weblinks


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