Dreilicht-Spitzensignal
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Das sogenannte Dreilicht-Spitzensignal ist das Nachtsignal „Zg 1“, das deutsche Eisenbahnzüge an ihrem vorausfahrenden Fahrzeug führen müssen. Die Ausführung des Signals unterliegt den Bestimmungen des EBO- § 14, Signale und Weichen, der auf die seit 1959 geltende Eisenbahn-Signalordnung (ESO) verweist.
Der Abschnitt XII. der ESO „Signale an Zügen (Zg)“ bezeichnet das „Signal Zg 1 / Spitzensignal“ als „Kennzeichnung der Zugspitze“ und legt folgendes fest:
- Als Tageszeichen wird kein besonderes Signal gegeben.
- Als Nachtzeichen
- a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal)
- b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe
Das Dreilicht-Spitzensignal ist auch bei Tage zu führen
- bei unsichtigem Wetter, wenn die Sichtweite weniger als 100 m beträgt,
- bei Fahrten durch einen Tunnel, wenn dort völlige Dunkelheit herrscht,
- bei Steuerwagen von Wendezügen,
- wenn es in örtlichen Richtlinien bestimmt ist.
Damit soll ein herannahender Zug bei Dunkelheit erkannt und auch eindeutig von Straßenfahrzeugen unterschieden werden können.