Bußgeldkatalog
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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Bußgeldkatalog(verordnung) |
Voller Titel: | Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr |
Typ: | Bundesrechtsverordnung |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | BKatV |
FNA: | 9231-1-12 |
Verkündungstag: | 13. November 2001 (BGBl. I 2001, S. 3033) |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 VO vom 28. März 2006 (BGBl. I S. 569) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) |
1. August 2006 (Art. 3 VO vom 28. März 2006) |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Der Bußgeldkatalog, korrekt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV), vom 13. November 2001 ersetzte die davor geltenden Landesregelungen. Die nunmehr bundeseinheitlich geltende Verordnung beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Die dort genannten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen, d. h. eine Bußgeldstelle oder der Tatrichter können im begründeten Einzelfall durchaus höhere Beträge aussprechen. Bei Bußgeldbeträgen bis 35 Euro erfolgt nur eine Verwarnung ohne Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (keine „Flensburg-Punkte“), bei Beträgen von 40 Euro und mehr, ein bis vier Punkte.
In manchen Fällen, zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb von Ortschaften, ist im Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot aufgeführt. Das bedeutet, dass ein Fahrverbot - von ein bis drei Monaten je nach Schwere der Tat - grundsätzlich auszusprechen ist und nur im begründeten Einzelfall darauf verzichtet werden kann.
[Bearbeiten] Geschwindigkeitsüberschreitung
Euro | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
km/h | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts |
bis 10 | 15 | 10 | ||||
11 - 15 | 25 | 20 | ||||
16 - 20 | 35 | 30 | ||||
21 - 25 | 50 | 40 | 1 | 1 | ||
26 - 30 | 60 | 50 | 3 | 3 | (1)* | (1)* |
31 - 40 | 100 | 75 | 3 | 3 | 1 | (1)* |
41 -50 | 125 | 100 | 4 | 3 | 1 | 1 |
51 -60 | 175 | 150 | 4 | 4 | 2 | 1 |
61 - 70 | 300 | 275 | 4 | 4 | 3 | 2 |
über 70 | 425 | 375 | 4 | 4 | 3 | 3 |
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem PKW oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t um die in der ersten Spalte angegebenen Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten, so wird das in der Tabelle angegebene Bußgeld fällig. Zusätzlich bekommt der Kraftfahrzeugführer ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte. Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts wird ein Fahrverbot verhängt.
(*) Wird innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erfasst folgt ebenso ein Fahrverbot von einem Monat.
[Bearbeiten] Literatur
- Ferner, Der neue Bußgeldkatalog, 10. Auflage, Neuwied 2003
- Janiszewski/Buddendiek, Bußgeldkatalog mit Punktsystem, 9. Auflage, München 2004
- Lütkes/Ferner/Kramer, Straßenverkehrsrecht, Loseblattwerk, Stand 2006, Neuwied
[Bearbeiten] Weblinks
- Bußgeldkatalog-Verordnung im Wortlaut (PDF)
- Web zu dem Kommentar zum Bußgeldkatalog
- Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums
- Diverse Bußgeldrechner
- Bußgeldkatalog auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
- vollständiger Bußgeldkatalog der BKatV
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