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Bitstromzugang

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Der Bitstromzugang (engl.: bitstream access) ist ein Vorleistungsprodukt, das es alternativen Netzbetreibern ermöglicht, hochbitratige Endkundenzugänge zu realisieren und dabei (teilweise) auf die bestehende Infrastruktur des marktbeherrschenden Netzbetreibers zurückzugreifen. Der Bitstromzugang ermöglicht dem alternativen Netzbetreiber also die höherbitratige Funktionalität der Teilnehmeranschlussleitung (also der heutige DSL-Teilnehmeranschluss) als Vorleistungsprodukt entbündelt zu bestellen.

Anders als die bisherigen Zugänge zur Teilnehmeranschlussleitung, nämlich T-DSL-ZISP, ISP-Gate und T-OC-DSL (Online Connect), ermöglicht der Bitstromzugang eine direkte Endkundenbeziehung und qualitative Produktdifferenzierungen.

Die EU-Kommission hat in ihrer Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors v. 11. Februar 2003 18 Märkte benannt, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Einer dieser Märkte ist der Markt Nr. 12 Breitbandzugang für Großkunden. Derzeit ist der breitbandige Zugangsmarkt für Großkunden nach Auffassung der Kommission auf Bitstromdienste beschränkt. Der Bitstromzugang wird in der Mitteilung (2000/C 272/10) der Kommission über den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wie folgt definiert:

Bitstrom-Zugang mit hoher Geschwindigkeit bedeutet, dass der etablierte Betreiber eine Hochgeschwindigkeitsverbindung zum Kunden herstellt (indem er z.B. seine bevorzugte ADSL-Konfiguration in seinem Ortsanschlussnetz installiert) und diese Verbindung dann Dritten zur Verfügung stellt, damit sie Hochgeschwindigkeitsdienste anbieten können. Der etablierte Betreiber kann seinen Mitbewerbern auch Übertragungsdienste anbieten, um den Verkehr an eine höhere Schicht der Netzhierarchie weiterzuleiten, wo neue Marktteilnehmer bereits (z.B. mit einem Transitknoten) präsent sein können.

In Deutschland bereitet auch die Bundesnetzagentur eine Regulierungsverfügung vor, in der neben der technischen Festlegung auch Vertragskonditionen und Preise enthalten sein sollen. Dabei wird zwischen einem ATM-Bitstrom-Zugang und einem IP-Bitstrom-Zugang unterschieden. Für den ATM-Bitstrom-Zugang wurde von der Bundesnetzagentur ein entsprechender Entwurf zur Kommentierung (Frist bis zum 24. Juni 2006) veröffentlicht. Ein Entwurf für den IP-Bitstrom-Zugang liegt zur Kommentierung vor.

Die Infrastruktur des Bitstromzugangs wird vom marktbeherrschenden Anbieter, in Deutschland also von der Deutschen Telekom, installiert und betrieben. Dies ist die DSL-Verbindung über die Teilnehmeranschlussleitung (also die Strecke vom Netzabschlusspunkt zum DSLAM), die Weiterführung des Verkehrs über ein nachfolgendes Konzentrationsnetz (meist auf ATM-technologie basierend) bis zu einem definierten Übergabepunkt, an der Verkehr dem alternativen Netzbetreiber zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt wird. Die Schnittstelle für den Bitstrom der Daten ist dabei direkt auf ATM- oder auf IP-Ebene. Über diesen Zugang kann der alternative Anbieter dann eigene hochbitratige Dienste dem Kunden zur Verfügung stellen.

In Deutschland ist die Realisierung der Bitstromzugänge weder in Hinblick auf die Technik, noch auf die Gebühren abschließend geregelt. Bisher haben die alternativen Netzbetreiber, soweit sie nicht die Teilnehmeranschlussleitung vollständig übernehmen und auch Sprachkommunikation anbieten, die für die Bitstromzugänge notwendigen Investitionen in IT- und TK-Geräte noch nicht geleistet. Für die von ihnen hauptsächlich vermarkteten breitbandigen Internetzugänge auf ADSL-Basis benutzen sie das ATM-Konzentratornetz und die Broadband Remote Access Router der T-Com. Das hat den Vorteil, dass die alternativen Netzbetreiber nicht in allen Vermittlungsstellen Hardware installieren müssen (von denen es in Deutschland etwa 7500 gibt), sondern nur an den Netzknoten der T-Com. Aktuell sind dies 51 ATM-Netzknoten (Layer 2) für den ATM-Bitstromzugang und 73 Points of Presence (POP) (Layer 3) für den IP-Bitstromzugang.
Diese Transportleistung der DSL-Daten zwischen den Vermittlungsstellen und den Netzknoten wird von der T-Com den angeschlossenen Netzbetreibern allerdings auch in Rechnung gestellt.

[Bearbeiten] ATM-Bitstromzugang

An den ATM-Netzknoten können die Netzbetreiber permanente virtuelle Verbindungen zu den Teilnehmern des DSL-Netzes in verschiedenen Bandbreiten einrichten. Für diese virtuellen Verbindungen werden zur Zeit zwei Verkehrskategorien angeboten: UBR und VBRplus. UBR ist eine Verkehrskategorie für Datenströme mit geringen Echtzeitanforderungen wie IP, VBRplus eignet sich bedingt für Audio- und Videodatenströme. Für hochwertige Videoübertragung sind die Verkehrskategorien CBR oder VBRr, die eine garantierte Dienstgüte für HDTV-Videosignale bieten, erforderlich. Diese Verkehrskategorien werden zwar noch nicht angeboten, sind aber für den Zugang zum künftigen VDSL-Netz der T-Com erforderlich.


Siehe auch: Entbündelung, Line-Sharing

[Bearbeiten] Weblink

Grafik des Bitstromzugangs (Grafik der BNetzA (Referat 113) auf Basis einer Darstellung von Telefónica Deutschland)

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