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Bitstream (Telekommunikation)

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Nach zwei vergeblichen Löschanträgen ist dieser Artikel zwar immer noch da, aber auch immer noch fehlerhaft. Er schildert angebliche Regulierungsfragen einseitig und substanzlos. Fink 23:27, 8. Apr 2006 (CEST)

Als Bitstream (auch Bitstrom) bezeichnet man in der Telekommunikationsbranche die vom Telefonanschluss vollständig entbündelte Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (auch letzte Meile genannt) von einem Netzbetreiber durch einen anderen Telekommunikationsanbieter.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einleitung

In den meisten Ländern befinden sich weite Teile der Telefonnetze auch nach der formalen Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte im Eigentum ehemaliger staatlicher Monopolunternehmen (in Deutschland die Deutsche Telekom AG). Dazu zählt meist auch die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die vom Hausanschluss des Endkunden ausgeht und im Regelfall am Hauptverteiler der Ortsvermittlungsstelle endet. Einige alternative Netzbetreiber wie Arcor oder Hansenet bieten aber ebenfalls Sprachdienste an und besitzen dafür eigene Vermittlungsstellen. Da die Verlegung alternativer Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) mit hohen Kosten verbunden sind und daher wirtschaftlich schwerwiegend bleiben, zwingt der Gesetzgeber die ehemaligen staatlichen Monopolisten zur Öffnung ihrer Netze gegenüber Drittanbietern. Die für die Nutzung durch Drittanbieter anzusetzenden Entgelte werden meist durch Regulierungsbehörden festgelegt, um den Wettbewerb überhaupt erst zu ermöglichen. Diese Entgelte sind immer wieder Streitgegenstand zwischen den beteiligten Unternehmen.

[Bearbeiten] Gegenwart

Bislang können Drittanbieter in Deutschland die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) lediglich anmieten, um darüber einen Telefon- oder ADSL-Internetanschluss über eine eigene Ortsvermittlungsstelle zu betreiben.

Anbieter, die über keine eigene Ortsvermittlungsstelle verfügen können zwar die ADSL-Leitung von der Deutsche Telekom AG anmieten (sog. Resale) und zwischen den Vermittlungsstellen ein eigenes Verbindungsnetz (sog. Backbone) betreiben, jedoch ist ein regulärer Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom AG) hierfür Voraussetzung. Da sich in diesem Fall zwei Anbieter die Leitung zum Kunden im Parallelbetrieb teilen spricht man auch von Line-Sharing.

Seit Jahren fordern Konkurrenten wie auch Kunden der Deutschen Telekom AG die vollständige Entbündelung des obligatorischen Telekom-Telefonanschlusses von der ADSL-Leitung. Insbesondere durch die Verbreitung von VoIP und der einhergehenden Hinfälligkeit eines herkömmlichen Telefonanschlusses werden die Rufe nach der vollständigen Entbündelung immer lauter. Diese geforderte exklusive und vollständige Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezeichnet man als Bitstream (im Gegensatz zum Line-Sharing), da hier nur noch der Datenstrom (Bitstream) des anmietenden Anbieters fließt, jedoch weiterhin die DSL-Technik der Deutschen Telekom AG zum Einsatz kommt. Einem alternativen Netzbetreiber wird eine Bitstream-Schnittstelle an der ADSL-Technik als Übergabepunkt für die Daten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden dann über das ADSL-Netz transparent zum Kunden übertragen. Die Schnittstelle für den Bitstrom der daten in den Vermittlungsstellen ist dabei direkt auf ATM- oder auf IP-Ebene.


[Bearbeiten] Zukunft

Durch den zunehmenden Druck der Konkurrenzunternehmen und auch der EU-Kommission, wird der Bitstream wahrscheinlich noch 2006 realisiert. Das seitens der Alternativanbieter gegenüber der Deutschen Telekom AG fällige Entgelt für die Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) soll monatlich € 10,65 betragen. Jedoch ist weder dieses Entgelt noch die technische Umsetzung endgültig geklärt.

[Bearbeiten] wirtschaftliche Dimension

Endkunden werden künftig auf einen herkömmlichen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom AG verzichten können und somit Grundgebühren in Höhe von monatlich ca. 16 bis 22 Euro einsparen können. Jedoch werden die Alternativanbieter den Mietzins für die Teilnehmeranschlussleitung(TAL) in der Grundgebühr für den ADSL-Anschluss einpreisen müssen, sodass das der wirtschaftliche Vorteil des Endkunden zunächst beschränkt bleiben wird. Für die Alternativanbieter ist der Bitstream besonders deshalb attraktiv, da sie mit VoIP-Angeboten damit den gesamten Telefongesprächsumsatz, der bislang auf den herkömmlichen Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG entfiel, gewinnen können und dabei nicht verpflichtet sind Telefoniedienste anderer Anbieter bereitzustellen, wie es beim sog. Call-by-Call der Fall ist.

Siehe auch: Line-Sharing, Entbündelung

[Bearbeiten] Weblinks

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