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Berufsausbildung

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Berufsausbildung, früher in Deutschland auch Lehre genannt, ist die Vermittlung von fach- und berufsspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen durch den Ausbildenden und die Berufsschule sowie der erforderlichen Berufserfahrungen (§ 1 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Höhe der Ausbildungsvergütungen

Nach Maßgabe des deutschen Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  • Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
  • Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
  • Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung

In Deutschland enthalten das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung.

Die Berufsausbildung wird in Deutschland überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Im Handwerk ergänzen überbetriebliche Ausbildungsstätten die Berufsausbildung. Auch wenn die Überbetrieblichen Ausbildung Teil der betrieblichen Ausbildungabschnitte ist, wird diese Ausbildungsform dann gelegentlich als „Triales Ausbildungssystem“ bezeichnet wird.

Anfang 2000 befanden sich etwa 1,7 Millionen Jugendliche in insgesamt 348 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Berufsausbildung. Dabei bildeten die Betriebe der Industrie und des Handels 49 Prozent der Lehrlinge aus, die Handwerksbetriebe 38 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) zusammen knapp 15 Prozent.

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
  • Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
  • Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellt Ausbildungsberater.
  • Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
  • Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
  • Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlässt Prüfungsordnungen.
  • Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.

[Bearbeiten] Internationaler Vergleich: USA

In den USA ist die Berufsausbildung sehr viel weniger formalisiert als in Deutschland und normalerweise nicht durch ein System von Prüfungen und anderen formalen Anforderungen reglementiert. Nach Verlassen der High School bzw. des Colleges (siehe US-amerikanisches Schulsystem) folgten am Arbeitsplatz meist ein "on the job training" (Lernen durch praktisches Training).


Die "Berufsausbildung" ist nicht zu verwechseln mit beruflicher Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-) Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Die Abgrenzung zum Begriff der Fortbildung, der meist im allgemeinbildenden Bereich verwendet wird, ist unscharf.

[Bearbeiten] Siehe auch

Fachschule, Berufsfachschule, Berufskolleg, Berufsschule

[Bearbeiten] Weblinks

Wortlaut Berufsbildungsgesetz HTML-Dokument

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