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Augustin Leyser

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Augustin Reichsfreiherr von Leyser auch Leiser, Leysser und Lysser (* 18. Oktober 1683 in Wittenberg; † 4. Mai 1752 Wittenberg) war ein bedeutender Jurist des usus modernus und Erbherr auf Nudersdorf.

Augustin Reichsfreiherr von Leyser
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Augustin Reichsfreiherr von Leyser

[Bearbeiten] Leben

Augustin Leyser wurde als Sohn des Professors der Rechte Wilhelm Leyer (1628-1689) und seiner Ehefrau Christina (1652-1711) geboren. Bereits im Alter von sechs Jahren verlor er seinen Vater, so dass der Kanzler Johann Ernst von Schönleben seine Erziehung lenkte. Dieser schickte ihn auf die Klosterschule in Berge bei Magdeburg und 1667 auf das Gymnasium in Gotha. 1699 kehrte er nach Wittenberg zurück, um sich am 8. September 1699 an der juristischen Fakultät der Wittenberger Universität einzuschreiben. 1704 wechselte er an die Universität Halle und er unternahm Studienreisen nach Holland, Italien, England, Köln, Wetzlar und Wien. Durch die vielfältigen Erfahrungen geprägt, kehrte er nach Wittenberg zurück, disputierte mit „De Logomachiis lurisperitorum” worauf er 20. Januar 1707 seine juristische Lizenz als Licentiat erwarb und wurde zum Professor der Rechte. 1708 Beisitzer der Juristenfakultät, 1709 Doktor beider Rechte und betrieb neben seinen Vorlesungen, Studien zur Anfertigung von Dissertationen und rechtlichen Abhandlungen.

1712 erhielt er eine Professur an der Universität Helmstedt, wo auch einmal als Rektor der Universität fungierte. 1717 wurde er Hofgerichtsassesor in Wolfenbüttel und 1721 Hofrat in Braunschweig wo er 1720 als Protektor amtierte.

Aufgrund rechtlicher Streitigkeiten nimmt er 1729 den Ruf an die Wittenberger Universität an. In Wittenberg wurde er als Professor Direktor des geistlichen Konsistoriums, erster Beisitzer am Hofgericht, hatte einen Schöffenstuhl am Hof und war Hofrat. Leyser gelingt es anhand seines Lehrprogramms, seine Studenten in nur 18 Monaten auf ihre Prüfungen vorzubereiten. In dieser Zeit unterrichtet er in 18 Wochenstunden und drei Stunden praktische Übungen unter Nutzung vorhandener Lehrbücher alle Bereiche des Rechts.

Den literarischen Niederschlag der Tätigkeit als Rechtslehrer Richter und Gutachter bildet eine 1713 begonnene und erst 1748 beendete Sammlung von mehr als 700 kleineren Arbeiten, die Leyser nach und nach planmäßig in der Ordnung der Digesten unter dem Titel ,.Meditationes ad Pandectas" in 11 Bänden publiziert hat. Dabei handelt es sich um von Leyser selbst ausgearbeitete und von seinen Schülern verteidigte Dissertationen und Disputationen, in denen insgesamt mehrere Tausend Sprüche und Urteile der Gerichte und Spruchfakultäten, deren Mitglied Leyser war, auszugsweise wiedergegeben und erläutert werden. Leyser hat die Entwicklung des Privatrechts erheblich beeinflusst. Von gewissem Einfluss war er auch im Strafrecht. Obwohl seine Werke inzwischen von untergeordneter Bedeutung sind, lassen sich Rechtsanschauungen Leysers zu Anfang des 18. Jahrhunderts in heutigen Rechtsanschauungen und modernsten Gesetzen wieder finden. Sein Ansehen war groß genug, dass er sein Adelsdiplom 1739 erneuern und kurz vor seinem Tode 1751 noch erweitern lässt. Professor Augustin von Leyser starb am 4. Mai 1752. Mit ihm endet die Blütezeit der Spruchtätigkeit der Juristischen Fakultät der Leucorea, die damals in Deutschland führend in der Gutachtertätigkeit für Gerichte gewesen ist.

Über seine familiären Verhältnisse ist bekannt, dass er 1720 sich mit der Tochter seines Vetters, einer Dorothea Elenore Leyser verehelichte. Aus dieser Verbindung stammen zwei Söhne, Wilhelm und Augustin, die vor ihrem Vater starben.

Er wurde am 9. Mai 1752 in Nudersdorf begraben.

[Bearbeiten] Literatur

  • „Berühmte Persönlichkeiten und ihre Verbindung zu Wittenberg“ von Heinrich Kühne und Heinz Motel im Verlag Göttinger Tageblatt 1990 ISBN 3-924781-17-6
  • "Wittenberger wird Gutachter beim Gericht" Beitrag in der "Mitteldeutschen Zeitung" von Elke Stiegler
  • „Neue Deutsche Bibliographie“ Band 14, Seite 437-439
  • „Allgemeine Deutsche Bibliographie“ Band 18, Seite 519-523

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