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Anschieben

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Das Anschieben ist eine Methode, um ein Kraftfahrzeug mit fahrzeugfremder Kraft zu bewegen. Es dient dazu, bei nicht laufendem Motor das Fahrzeug an einen anderen Platz zu versetzen. Im besonderen dient es dazu, dadurch den Motor zu starten.

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen:

  • Schieben, dem reinen Bewegen des Fahrzeugs
  • Anschieben, das Schieben mit händischer Kraft zum Zwecke, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen
  • Anschleppen, derselbe Vorgang unter Zuhilfenahme eines anderen Kraftfahrzeug

[Bearbeiten] Rechtliche Situation

  • Schieben wie Abschleppen dient allgemein dazu, ein Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, an einen anderen Ort zu versetzen – wie es immer dann nötig ist, wenn es „mitten im Verkehr liegenbleibt“, weil der Treibstoff zu Ende gegangen ist, oder anderweitig nicht fahrtauglich ist.
  • Anschieben und -schleppen ist eine übliche Praxis, ein Fahrzeug mit entladener Batterie durch Schieben in Bewegung zu setzen, um dadurch Verbrennungsmotor zum Anspringen (Starten) zu bringen.

Jegliche Situation, in der ein Fahrzeug aus technischen Gründen auf öffentlichen Verkehrsflächen in nicht ordnungsgemäßer Position zu stehen kommt, gilt als Betriebsstörung und erfordert Maßnahmen, die der Unfallstellenabsicherung entsprechen, insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Aufstellen eines Pannendreiecks (speziell wenn die Warnblinkanlage nicht in Betrieb genommen werden kann) und ähnliches.

Das Wegschieben des Fahrzeug aus dem Fließverkehr ist nach der Absicherung unverzüglich durchzuführen, um den reibungslosen Ablauf des Verkehrsgeschehens zu gestatten und sich und andere Verkehrsteilnemer nicht zu gefährden. Das Anschieben oder Anschleppen ist auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zulässig, wenn es zu keinerlei Gefährdung oder Behinderung führt. Bei allen diesbezüglichen Handlungen besteht Gefährdungshaftung, aber auch Rechtsschutz seitens des Versicherungsgebers, sofern sie nötig sind und vorschriftsmäßig erfolgen.

Während das Steuern beim reinen Schieben nur die übliche Eignung der Person, die lenkt, erfordert (insbesondere Verkehrstauglichkeit), setzt das Anschieben einen gültigen Führerschein und Fahrerlaubnis voraus, da es der Inbetriebnahme dient.

Zusätzliche rechtliche Vorschriften bestehen beim Anschleppen, bei dem ein zweites Fahrzeug wie auch ein zweiter Lenker beteiligt sind. Siehe hierzu Abschleppen.

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

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