Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Amtliche Statistik - Wikipedia

Amtliche Statistik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Amtliche Statistik ist die Gesamtheit der von offiziellen Institutionen erstellten Statistiken. Der Begriff bezieht sich außerdem auch auf die offiziellen Institutionen selbst. Im deutschsprachigen Raum sind dies das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter (Deutschland), das Statistik Austria (Österreich) und das Bundesamt für Statistik (Schweiz). Auch die statistischen Ämter der Kantone und der Kommunen werden zur amtlichen Statistik gerechnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Ursprünglich, d. h. schon in der Antike, wurden "amtliche Statistiken" von Regierungen für den eigenen Bedarf und für ganz bestimmte Zwecke (z. B. für die Aufstellung eines Heeres oder die Errichtung eines großen Bauwerkes (Pyramide, Kanal) oder generell als Basis für Steuererhebungen) erstellt. Aufgrund von Tonscherben lässt sich bereits für die Zeit 3800 v. Chr. eine Volkszählung im antiken Babylon belegen. Zwischen 3000 bis 2000 v. Chr. (je nach Quelle) gab es in Ägypten und China Volkszählungen und Vermögenserhebungen. Im antiken Athen gab es neben Volkszählungen auch laufende Aufzeichnungen über Getreideeinfuhr, Verzeichnisse über zollpflichtige Waren u. a. Im römischen Reich wurden bereits seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. alle 5 Jahre Bevölkerungserhebungen durchgeführt. Zur Zeit des Kaisers Augustus soll es ein statistisches Quellenwerk mit einer vom Kaiser selbst zusammengestellten Folge von Tabellen gegeben haben.

Im Mittelalter gab es kaum noch systematische statistische Erhebungen. Erst mit dem aufkommenden Absolutismus und der Einführung merkantilistischer Wirtschaftspolitik entstand wieder der Bedarf an Statistiken als Instrument für die zentralistische Lenkung der Wirtschaft. Stütze der merkantilistischen Wirtschaftspolitik war die "Universitätsstatistik", die versuchte, möglichst alle "Staatsmerkwürdigkeiten" möglichst genau qualitativ zu beschreiben. Demgegenüber versuchten etwa zeitgleich die Vertreter der "Politischen Arithmetik" alle gesellschaftlichen Verhältnisse nach dem Vorbild der Naturwissenschaft quantitativ zu erfassen.

Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen blieben jedoch bis zum 18. Jahrhundert innerhalb der staatlichen Verwaltung, da sie als geheime, vor konkurrierenden Staaten zu schützende Informationen galten. Diese Geheimhaltungspolitik lockerte sich erst mit der Verbreitung der Ideen der Aufklärung und der Entwicklung einer bürgerlich-publizistischen Öffentlichkeit.

Beginnend mit dem 18. Jahrhundert erfolgte im 19. Jahrhundert eine wesentliche Ausweitung und vor allem eine Institutionalisierung der amtlichen Statistik. In Deutschland bildeten sich in den verschiedenen Teilstaaten statistische Ämter, Vorläufer der Statistischen Landesämter. Für eine Koordination der statistischen Arbeiten sorgte ab 1834 der Deutsche Zollverein. Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurde 1872 auch das "Kaiserliche Statistische Amt" als statistisches Zentralamt eingerichtet. Im Dritten Reich erfolgte die Aufhebung der Länderhoheit der dezentralen statistischen Ämter zugunsten des Statistischen Reichsamtes, das seinerseits allerdings später wegen der Bewirtschaftung und Kriegswirtschaft Aufgaben an andere Ämter abgeben musste. [1]

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in West-Deutschland Statistische Landesämter aufgebaut. Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurde das Statistische Bundesamt als übergreifende Behörde eingerichtet. In Ost-Deutschland entstanden in den 50er Jahren – nach einer Gebietsreform – ein zentralistisches statistisches Amt mit statistischen Bezirks- und Kreisämtern. Nach der deutschen Vereinigung 1990 wurde der westdeutsche föderale Aufbau der Statistik auch auf den Osten Deutschlands übertragen.

Mit dem Wandel der Gesellschaften zu Demokratien in der Neuzeit änderte sich auch das Selbstverständnis der amtlichen Statistik. Es wandelte sich zu einem allgemein verfügbaren Instrument, das die für die politische Willensbildung in der Gesellschaft notwendigen statistischen Informationen liefert. Daneben fungiert sie als Datenlieferant für die Wissenschaft sowie weiterhin als Hilfsmittel für politische und wirtschaftliche Planungen.

[Bearbeiten] Rechtliche Rahmenbedingungen

Da die amtliche Statistik in vielen Bereichen in die Freiheit der informationellen Selbstbestimmung von Individuen und Unternehmen eingreift (insbesondere bei Auskunftspflicht) und ein Missbrauch der erhobenen Daten grundsätzlich möglich ist, sind für die amtliche Statistik gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden.

[Bearbeiten] Deutschland

Als Teil der öffentlichen Verwaltung ist die amtliche Statistik an die gesetzlichen Regeln für das Verwaltungshandeln gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung für die "Statistik für Bundeszwecke" (Art. 73 Nr. 11 GG), die Durchführung der Statistiken ist allerdings grundsätzlich Sache der Bundesländer (Art. 83 GG). Zusätzlich können die Länder eigene Landesstatistiken anordnen.

Für die Bundesstatistik in Deutschland ist das Bundesstatistikgesetz quasi das "Grundgesetz". Es wird ergänzt durch Landesstatistikgesetze der Bundesländer. Diese enthalten dem Bundesstatistikgesetz vergleichbare Regelungen für die Landesstatistiken und die Organisation der Statistischen Ämter der Länder. Außerdem gibt es weit über 100 weitere Rechtsgrundlagen, die spezielle Sachverhalte zu einzelnen Statistiken regeln. Alle von der Amtlichen Statistik durchgeführten Erhebungen sind durch ein Gesetz angeordnet. Mit der fortschreitenden Integration in der Europäischen Union stammen mehr und mehr gesetzliche Vorgaben für die Bundesstatistik von dort.

[Bearbeiten] Institutionelle Organisation

Zur Sicherstellung der Zielerreichung ist es wichtig, dass die amtliche Statistik ihre Aufgaben auf wissenschaftlicher Grundlage und frei von politischer Einflussnahme durchführen kann. Zur Sicherstellung dessen wird im Allgemeinen eine statistikfachliche Konzentration (alle Statistiken in einer unabhängigen Institution zusammengefasst) und ein staatlich garantiertes finanzielles Budget als geeignet angesehen.

[Bearbeiten] Verfügbare Statistiken

Zu folgenden Gebieten sind im Allgemeinen amtliche Statistiken verfügbar:

Siehe auch: Mikrozensus, Volkszählung

Demgegenüber sind "weiche Daten" (z.B. Geschäftsklima bei Unternehmen oder Meinungen bei Personen) typischerweise nicht Gegenstand der amtlichen Statistik. Ihre Erhebung und Analyse wird vielmehr von sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten, von Wirtschaftsforschungsinstituten sowie von Meinungsforschungsinstituten wahrgenommen.

[Bearbeiten] Methodisches

Wie oben erwähnt, versteht sich die amtliche Statistik als Instrument für die politische Willensbildung in der Gesellschaft. Damit ihre Ergebnisse – und nicht die amtliche Statistik selbst oder der Prozess zur Erstellung ihrer Statistiken – Gegenstand dieser Willensbildung sind, ist sie gezwungen, ihre Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu stellen und umfassend zu dokumentieren. Auch die angewandten Methoden müssen allgemein anerkannt sein. Dies führt dazu, dass in der amtlichen Statistik vorrangig nur einfache Methoden der deskriptiven Statistik, insbesondere die Ermittlung von Mittelwerten und die Aufstellung von Tabellen angewandt werden.

[Bearbeiten] Literatur

  • Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, Metzler-Poeschel (Stuttgart), Dez. 1997
  • Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strategie- und Programmplan für die Jahre 2006 bis 2010, Wiesbaden 2006, ISBN 3-8246-0778-6 (PDF; 914 kB)

[Bearbeiten] Weblinks

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -