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Abstammungsgutachten

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Das Abstammungsgutachten ist ein wissenschaftliches Verfahren, mit dem die Verwandtschaft zwischen zwei Personen – zumeist das Vater-Kind-Verhältnis – festgestellt werden soll.

Das wegen des häufigsten Anwendungsfalls volkstümlich auch gern als Vaterschaftstest bezeichnete Verfahren, wird im Regelfall in Gerichtsverfahren (hauptsächlich bei Vaterschaftsanfechtungsklagen) auf Anordnung des Richters durchgeführt. Moderne DNA-Vaterschaftstests sind einfach und kostengünstig durchführbar, sodass es seit den 1990er-Jahren private Anbieter gibt, die diesen Test auch für Privatpersonen durchführen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Methoden

Die Methoden für Abstammungsgutachten wurden durch den Fortschritt der Wissenschaft weiterentwickelt. Es gibt u.a. die folgenden Methoden:

  • Bei Blutgruppentests werden die Blutgruppen der Mutter, des Kindes und des vermutlichen Vaters ermittelt. Anschließend wird geprüft, ob ein gemeinsamer Nachkomme der Mutter und des Vaters die gleiche Blutgruppe haben könnte wie das Kind. Dieses Verfahren kann nur in bestimmten Kombinationen eine Vaterschaft ausschließen, nicht aber bestätigen.
  • Bei serologischen Gutachten werden weitere Blutbestandteile (HLA-Antigene und andere Proteine) in die Untersuchung eingezogen.
  • Bei anthropologisch-erbbiologischen Gutachten wurde mit Hilfe von vererbbaren äußeren Merkmalen (z.B. Haut-, Augen-, Haarfarbe, Kopfform, Irisstruktur) die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft geprüft.
  • Die DNA-Analyse stellt die modernste Methode des Vaterschaftstests dar. Sie bietet einen fast hundertprozentig sicheren, positiven wie auch negativen Vaterschaftsnachweis. Details können dem folgenden Abschnitt entnommen werden.

[Bearbeiten] Abstammungsgutachten anhand von DNA-Analysen

Die modernen Methoden der Abstammungsgutachten beruhen alle auf DNA-Analysen. Durch das Fingerprinting wurden von 1985 bis 1998 so genannte VNTRs (variable number of tandem reperats) untersucht, die auch Minisatelliten-DNA genannt werden und die bei jedem Individuum in einer unverwechselbaren Länge bzw. Kombination auftreten. Mit PCR-Technik (Polymerase-Kettenreaktion) werden VNTRs enthaltende DNA-Abschnitte vervielfältigt und können mit Gelelektrophorese aufgetrennt und sichtbar gemacht werden. Da die VNTRs bei jedem Menschen unterschiedlich lang sind, ergibt sich für jeden Menschen ein spezifisches Bandenmuster. Etwa ab 1998 wurden die VNTRs fast vollständig durch die STR-Technik (Short Tandem Repeat) verdrängt.

Das Ergebnis ist umso sicherer, je mehr der Regionen auf Übereinstimmung geprüft werden. Jedoch ist die Sicherheit des Ergebnisses nicht nur von der Zahl der getesteten Regionen abhängig.

Seit 2003 hat sich ein Testverfahren mit 15+1 DNA-Markern (DNA-Regionen) in vielen Laboratorien durchgesetzt. Es handelt sich um 15+1 Marker, da von diesen 16 Markern nur 15 für die Begutachtung der Abstammung benutzt werden können - der 16. Marker erfasst lediglich das Geschlecht der getesteten Person.

Jeweils die Hälfte der im DNA-Labor gemessenen Erbmerkmale (Allele) des Kindes muss mit denen jedes Elternteils übereinstimmen. Da die Natur allerdings neben den Zuständen 0 und 1, im Sinne Vaterschaft ja und nein, eine Reihe von Zwischenzuständen kennt, ist der Ausschluss einer biologischen Vaterschaft nur möglich, wenn mindestens auf drei Genorten (Markern) zwischen dem möglichen Vater (Putativvater) und dem Kind keine gemeinsamen Allele vorhanden sind. Wird z. B. in einem Set von 15 untersuchten genetischen Regionen, nur eine Nichtübereinstimmung zwischen Vater und Kind gefunden, kann es sich um eine Mutation handeln. Nach der genannten Daumenregel von mindestens drei Ausschlüssen, ist der Ausschluss auf nur einem Genort nicht ausreichend, um die Vaterschaft in Frage zu stellen. In einem solchen Fall muss der Gutachter entscheiden, ob vielleicht weitere Genorte zur Untersuchung herangezogen werden müssen, um die Sicherheit des Ergebnisses zu erhöhen. Die Sicherheit des Ergebnisses ist bei der Annahme des Vorliegens einer Mutation insbesondere dann reduziert, wenn die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit ohne das DNA-Profil der Mutter vorgenommen wurde. In den meisten Fällen kann dann ein sicheres Ergebnis erzielt werden, wenn auch das DNA-Profil der Mutter bekannt ist. In nur wenigen Ausnahmefällen müssen tatsächlich weitere Genorte untersucht werden.

Allerdings sind Mutationen nicht der einzig mögliche Grund für ein oder zwei Nichtübereinstimmungen zwischen Vater und Kind. Gerade dann, wenn ein Verwandter des getesteten Mannes als Alternativvater in Frage kommen kann, stellt der Abstammungstest große Anforderungen an das ausführende Labor. Eineiige Zwillinge besitzen sogar ein ununterscheidbares DNA-Profil, sodass der normale DNA-Test nicht in der Lage ist, bei Zwillingen als Alternativvätern, den wahren Vater zu identifizieren. Da die DNA-Analyse nur nicht codierende DNA-Bereiche erfasst, zeigen dabei entdeckte Mutationen keinen Bezug zu genetischen Krankheiten. Die DNA-Analyse selbst ist nicht mit der Gendiagnostik zu verwechseln, da nur die Bereiche zwischen Genen analysiert werden.

Die für den Test benötigte DNA kann z. B. mit Hilfe einer Speichelprobe (Mundschleimhautzellen), Haaren, Hautzellen, benutzten Taschentüchern, Schnullern, Zahnbürsten, Kaugummis oder anderen zellhaltigen Materialien gewonnen werden. Haare führen nur in Ausnahmefällen zu in einem Verwandtschaftstest verwertbaren DNA-Profilen.

Bereits während der Schwangerschaft ist ein Abstammungsgutachten möglich, welcher jedoch mit einem erhöhten Risiko einer Fehlgeburt verbunden ist. Daher wird dieser in der Regel nur dann durchgeführt, wenn ohnehin eine Gewebeprobe mittels Fruchtwasseruntersuchung entnommen werden muss, weil man z. B. eine Erbkrankheit oder andere Anomalien befürchtet.

[Bearbeiten] Rechtliche Beurteilung heimlicher Vaterschaftstests

[Bearbeiten] Rechtsprechung in Deutschland

2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass heimliche DNA-Vaterschaftsanalysen weder als Beweis vor Gericht zulässig seien, noch als berechtigter Zweifel für ein Vaterschaftsanfechtungs-Verfahren dienen könne, denn derartige Tests verletzten das Persönlichkeitsrecht des Kindes (Urteile vom 12. Januar 2005 in den Sachen XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03, bei Verfahrensfehlern siehe XII ZR 210/04). Damit der Test gerichtlich verwertbar ist, bedürfe er der Zustimmung entweder des Kindes selbst oder bei Minderjährigkeit seines gesetzlichen Vertreters. Diese Zustimmung kann nur durch eine gerichtliche Anordnung ersetzt werden; eine solche kann nur im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsprozesses und nur bei begründetem Verdacht erfolgen. Mit seiner Rechtsprechung bestätigte der Bundesgerichtshof die bisher geltende Praxis.

Dieses Problem stellt sich nur bei Fällen, in denen die Vaterschaft durch das Gesetz vermutet wird (weil die Eltern miteinander verheiratet sind) oder vom Vater anerkannt wurde. Männer, die "nur" Gewissheit haben wollen, sind von vorne herein nicht klagebefugt und ausgeschlossen.

Männer, die vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten, müssen nach der Rechtsprechung konkrete Verdachtsgründe für eine Anfechtung geltend machen, um eine gerichtliche Anordnung eines Vaterschaftstests zu erwirken und dürfen sich dabei nicht auf das Ergebnis eines heimlichen Tests berufen. Dieses Prinzip gilt im übrigen Zivilrecht für alle sonstigen Privatgutachten übrigens ebenso. Als konkrete Verdachtsgründe sind z.B. denkbar:

  • nachweislich kein sexueller Kontakt mit der Mutter zum Zeugungszeitpunkt (Benennung von Zeugen)
  • eine nachweisliche räumliche Trennung zum Zeugungszeitpunkt
  • Zeugungsunfähigkeit des Klägers zum Zeugungszeitpunkt

Daraufhin kann das Familiengericht einen Vaterschaftstest anordnen, dessen Ergebnis im weiteren Verfahrensverlauf als Beweis verwertbar ist. Äußerliche Merkmale z.B die Hautfarbe kommen in der Regel nicht als Verdachtsmomente in Betracht. Wenn keine auffälligen Ähnlichkeiten mit dem eigenen Kind bestehen, ist dies kein zuverlässiger Hinweis darauf, dass eine Verwandtschaft ausgeschlossen ist.

[Bearbeiten] Gendiagnostikgesetz

siehe Hauptartikel: Gendiagnostikgesetz

[Bearbeiten] siehe auch

Kindschaftssache, Genetischer Fingerabdruck, Kuckuckskind, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, pränataler Vaterschaftstest

[Bearbeiten] Weblinks

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