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Abschreibung

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Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet. Dabei kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst sein. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und – unter Beachtung handelsrechtlicher Besonderheiten – als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung, die als Wertaufholung in Frage kommt, wenn in Vorjahren zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Abschreibungen werden vorgenommen, um zum einen stets den aktuellen Wert des Betriebsvermögens aus der Buchführung ersehen zu können, zum anderen, um den Wertverlust durch Abnutzung oder Alterung der Anlagegüter als Kosten in die Preiskalkulation einbeziehen zu können. Schließlich mindern die Abschreibungen als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn und beeinflussen den Wertansatz von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz. Dort dürfen diese Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder den Herstellungskosten, vermindert um den Wertverlust zwischen den Bewertungsstichtagen (= Abschreibungen), angesetzt werden.

[Bearbeiten] Abschreibungen auf das Umlaufvermögen

Für Gegenstände des Umlaufvermögens sind lediglich Teilwertabschreibungen zulässig, da sich der Wert des Umlaufvermögens nicht durch Zeitlauf oder Nutzung mindert und demnach kein planmäßiger Werteverlust vorliegt.

[Bearbeiten] Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die über einen längeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden sollen, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht im Jahr der Anschaffung/Herstellung komplett als Aufwand verbucht, sondern anteilig durch planmäßige Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung verteilt. Diese Abschreibungen sollen den jährlichen Werteverzehr zum Ausdruck bringen.

[Bearbeiten] Abschreibungsmethoden

Besteht der Grund für eine Abschreibung, stehen zwei Methoden zur Auswahl - die direkte und die indirekte Abschreibung. Bei der direkten Abschreibung wird der Wert des Vermögenspostens in der Bilanz direkt um den als Aufwand verbuchten Betrag vermindert. Alternativ wird in der indirekten Abschreibung ein Posten zur Wertberichtigung gebildet, auf den alle zukünftigen Abschreibungen kumuliert werden. Der Unterschied besteht darin, dass sich im ersten Fall die Bilanzsumme verringert und im zweiten Fall unverändert bleibt.

[Bearbeiten] Beginn der Abschreibungen

Die Abschreibungen werden erstmals mit dem Beginn der Nutzung zu betrieblichen Zwecken vorgenommen. Dies ist bei einer Anschaffung meist der Tag des Kaufs oder der Lieferung. Bei unbeweglichen Sachen (Gebäude) und umfangreichen Gewerken (Werkvertrag) ist die Abschreibung mit dem Tag der Übergabe oder Abnahme zu beginnen.

[Bearbeiten] Ende der Abschreibungen

Abschreibungen sind vorzunehmen bis zum Ausscheiden des Wirtschaftgutes aus dem Betrieb durch Verkauf, Verlust oder Verschrottung. Die planmäßige Abschreibung führt regelmäßig dazu, dass das Anlagegut im letzten Nutzungsjahr auf einen Buchwert von 0 € reduziert ist. Wird das Wirtschaftsgut allerdings nach seiner Vollabschreibung weiter im Unternehmen genutzt, ist es mit einem Erinnerungswert (1,00 €) weiter in den Büchern zu führen. Betriebswirtschaftlich sinnvoll kann auch die Berechnung eines möglichen Veräußerungserlöses sein, der nach einem Verkauf nach Ablauf der Nutzungsdauer zu erzielen ist. Dieser Verwertungserlös würde den kalkulatorischen Wertverlust und damit das Abschreibungsvolumen reduzieren. Der Ansatz eines mutmaßlichen Verwertungserlöses ist jedoch nur betriebswirtschaftlich zulässig, denn aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips ist das Wirtschaftgut immer vollständig abzuschreiben, weil bisher nicht realisierte Gewinne (Erlöse aus Endverwertung) vorab nicht ausgewiesen werden dürfen (strenges Niederstwertprinzip).

[Bearbeiten] Abschreibungsursachen

Die Ursachen für den Werteverlust können allgemeiner und spezieller Art sein. In Frage kommen

  • verbrauchsbedingte Ursachen: Abnutzung durch Gebrauch oder Abbau
  • zeitlich bedingte Ursachen: Verschleiß und Abnutzung
  • wirtschaftlich bedingte Ursachen: Wertminderung aufgrund des technischen Fortschritts oder wegen Nachfrageverschiebungen
  • rechtlich bedingte Ursachen: Ablauf von Schutzrechten oder Nutzungsrechten vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes

Die genannten Ursachen für den Werteverlust führen zu planmäßigen Abschreibungen, die über die Nutzungsdauer verteilt werden. Daneben können aber noch spezielle Gründe für eine Wertminderung wie zum Beispiel ein Unfallschaden oder ein Wertverlust aufgrund einer Katastrophe vorliegen, die eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert rechtfertigt.

[Bearbeiten] Arten der planmäßigen Abschreibung

Der Wert für die Abschreibung pro Jahr muss nicht immer gleich sein. Wegen verschiedener Gründe für den Wertverlust können sich verschiedene Abschreibungsarten ergeben:

  • Zeitproportionale Abschreibung: Allein die Zeit bestimmt den Wertverlust (Alterswertminderung)
  • Leistungsproportionale Abschreibung: Abhängig von der verrichteten Leistung (nach Betriebsstunden)
  • Substanzwertabschreibung: Durch Nutzung wird die Substanz verringert (zum Beispiel Kiesgrube, Steinbruch, ...)

[Bearbeiten] Lineare Abschreibung

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes (WG) werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das WG vollständig abgeschrieben. Der Abschreibungswert wird mit der folgenden Formel berechnet:

A_{t}=\frac{S}{n}, wobei At = A = const.

Bedeutung der Symbole: At = Abschreibungsbetrag der Periode t, S = Abschreibungsausgangsbetrag, n = Nutzungsdauer

Beispiel für lineare Abschreibung: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren und der Anwendung der linearen Abschreibung müssen 7 Jahre lang pro Jahr 1/7 der Anschaffungskosten, also jeweils 3.000,00 €, als Aufwand kalkuliert werden.

Lineare Abschreibung
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Lineare Abschreibung
Jahr Abschreibung Restbuchwert
0 0,0 € 21.000,00 €
1 3.000,00 € 18.000,00 €
2 3.000,00 € 15.000,00 €
3 3.000,00 € 12.000,00 €
4 3.000,00 € 9.000,00 €
5 3.000,00 € 6.000,00 €
6 3.000,00 € 3.000,00 €
7 3.000,00 € 0,00 €
21.000,00 €

[Bearbeiten] Geometrisch-degressive Abschreibung

Im Anschaffungsjahr wird anhand der Nutzungsdauer ein bestimmter Abschreibungs-Prozentsatz, meist der zwei- oder dreifache Wert des linearen Abschreibungssatzes festgelegt und von den Anschaffungskosten abgeschrieben. In den darauffolgenden Jahren wird dieser festgeschriebene Prozentsatz von dem noch verbliebenen Restbuchwert abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag wird bei dieser Methode folglich immer kleiner und das Wirtschaftsgut ist am Ende der geplanten Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben.

Zur Beachtung: Die betriebswirtschaftliche Abschreibung ist nicht auf den doppelten linearen Abschreibungssatz beschränkt, da diese allein steuerlich relevante Begrenzung nur für die Absetzung für Abnutzung gilt.

Beispiel für degressive Abschreibung: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren ergibt sich, wenn der lineare Satz verdoppelt wird, ein Abschreibungssatz von 2/7 (=28,57 %). Unter Anwendung der degressiven Abschreibung werden 7 Jahre lang pro Jahr 2/7 des bilanzierten Wertes als Aufwand abgezogen.

Degressive Abschreibung
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Degressive Abschreibung
Jahr Abschreibung Restbuchwert
0 0,0 € 21.000,00 €
1 6.000,00 € 15.000,00 €
2 4.285,71 € 10.714,29 €
3 3.061,22 € 7.653,06 €
4 2.186,59 € 5.466,47 €
5 1.561,85 € 3.904,62 €
6 1.115,61 € 2.789,02 €
7 796,86 € 1.992,15 €
19.007,85 €

Um zu verhindern, dass das Wirtschaftsgut nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben ist, ist es steuer- und handelsrechtlich erlaubt, von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung zu wechseln. Im Jahr des Wechsels wird der Restbuchwert durch die Zahl der verbleibenden Abschreibungsjahre dividiert, sodass sich ab dem Wechsel gleich bleibende, also lineare Abschreibungsbeträge ergeben, die alle größer sind als die, die sich bei fortgeführter degressiver Abschreibung ergeben hätten. Mit der Bedingung

\frac{(1-\hat p)^i}{n-i}=\hat p(1-\hat p)^{i-1}

folgt, dass sich der optimale Zeitpunkt für das Wechseljahr aus

i = n - \frac{100}{p} + 1

ergibt, wobei i = Wechseljahr, n = Nutzungsdauer, p = degressiver Abschreibungssatz, \hat p = p/100.

In obigen Beispiel wäre also der Wechsel im 5. Jahr anzuraten. Der am Ende des vierten Jahres noch verbliebene Restbuchwert von 5.466,47 € würde auf die Restnutzungsdauer von drei Jahren verteilt eine Abschreibung von 1.822,16 € pro Jahr ergeben.

[Bearbeiten] Arithmetisch-degressive Abschreibung

Die Arithmetisch-degressive oder auch digitale Abschreibung ist eine handelsrechtlich zulässige Methode, bei der sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. Damit ist das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.

Beispiel für digitale Abschreibung: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 7 Jahren ist der Abschreibungsbetrag in jedem Jahr um 750,00 € zu vermindern.

Digitale Abschreibung
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Digitale Abschreibung
Jahr Abschreibung Restbuchwert
0 0,0 € 21.000,00 €
1 5.250,00 € 15.750,00 €
2 4.500,00 € 11.250,00 €
3 3.750,00 € 7.500,00 €
4 3.000,00 € 4.500,00 €
5 2.250,00 € 2.250,00 €
6 1.500,00 € 750,00 €
7 750,00 € 0,00 €
21.000,00 €

[Bearbeiten] Progressive Abschreibung

Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung werden bei der progressiven Abschreibung mit zunehmender Nutzungsdauer steigende jährliche Abschreibungen vorgenommen. Die betriebswirtschaftliche Begründung liegt bei dieser Abschreibungsart in einem höheren Wertverlust zum Ende der Nutzungsdauer. Ein Beispiel sind Kohlebergwerke oder ähnlichen Anlagen, weil mit zunehmender Nutzungsdauer der Abbau des Materials immer komplizierter, technisch anspruchsvoller und damit teurer wird.

Beispiel für progressive Abschreibung: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre, wobei der Wertverlust stetig ansteigt und im letzten Jahr der Nutzung am größten ist. Damit ist der Abschreibungsbetrag in jedem Jahr um 750,00 € zu erhöhen.

Progressive Abschreibung
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Progressive Abschreibung
Jahr Abschreibung Restbuchwert
0 0,0 € 21.000,00 €
1 750,00 € 20.250,00 €
2 1.500,00 € 18.750,00 €
3 2.250,00 € 16.500,00 €
4 3.000,00 € 13.500,00 €
5 3.750,00 € 9.750,00 €
6 4.500,00 € 5.250,00 €
7 5.250,00 € 0,00 €
21.000,00 €

[Bearbeiten] Leistungsbezogene Abschreibung

Der jährlich abzuschreibende Betrag bestimmt sich aus der konkreten Nutzung des Wirtschaftsgutes im jeweiligen Jahr. Damit es in einer festgelegten Zeit vollständig abgeschrieben werden kann, muss eine voraussichtliche Gesamtleistung angenommen werden. In Deutschland ist die leistungsbezogene Abschreibung nur dann zulässig, wenn die jährliche Leistung starken Schwankungen unterliegt und findet deshalb praktisch fast keine Anwendung.

Beispiel für leistungsbezogene Abschreibung: Eine Maschine wird für 21.000,00 € angeschafft (netto, ohne USt). Die zu erwartenden Betriebsstunden betragen insgesamt 19.320 h. Die tatsächlich geleisteten Betriebsstunden werden jeweils zum Jahresende festgestellt und im entsprechenden Verhältnis als Wertverlust angesetzt.

Leistungsabhängige Abschreibung
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Leistungsabhängige Abschreibung
Jahr Betriebsstunden Abschreibung Restbuchwert
0 0 0,0 € 21.000,00 €
1 4.636 h 5.040,00 € 15.960,00 €
2 2.724 h 2.961,00 € 12.999,00 €
3 927 h 1.008,00 € 11.991,00 €
4 2.357 h 2.562,00 € 9.492,00 €
5 4.173 h 4.536,00 € 4.893,00 €
6 2.179 h 2.368,80 € 2.524,20 €
7 2.322 h 2.524,20 € 0,00 €
19.320 h 21.000,00 €

[Bearbeiten] Welche Methode ist die beste?

Grundsätzlich gibt es keine allgemein „beste“ Abschreibungsmethode, da die Wahl der geeigneten Abschreibungsmethodik von den Zielen der Bilanzpolitik abhängt. Zwar soll die Bilanz ein möglichst realistisches Bild der finanziellen Situation des Unternehmens widerspiegeln, aber nicht zuletzt von der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Wert des abnutzbaren Anlagevermögens abhängig. Über den eigentlichen Wertverlust hinausgehende Abschreibungen führen zu "Stillen Reserven" und dienen der Innenfinanzierung von Unternehmen.

[Bearbeiten] Abschreibungen nach Steuerrecht

Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt und unterliegt anderen Regelungen als die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen. Allerdings sind zusätzliche Abschreibungen möglich, wenn nach Steuerrecht erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen vorgenommen wurden, damit das Wirtschaftsgut auch handelsrechtlich mit dem gleichen Wert bilanziert werden kann. Ein Spezialfall dieser Abschreibung ist die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die aufgrund der steuerrechtlichen Zulässigkeit auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann.

[Bearbeiten] Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der VGR sind die Abschreibungen definiert als Maß für die Wertminderung des Anlagevermögens während einer Periode (Jahr) durch

  • normalen Verschleiß
  • wirtschaftliches Veralten (vgl. moralischer Verschleiß)
  • unter Einschluss des Risikos für Verluste durch versicherbare Schadensfälle.

In der VGR werden die Abschreibungen zu Wiederbeschaffungspreisen berechnet. Als Wiederbeschaffungspreise werden die Preise der Anlagegüter des jeweiligen Jahres genommen.

In der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) seit 1960 gleich 100 % gesetzt. Die volkswirtschaftlichen Abschreibungen sind die oberste (lila) Größe. Bemerkenswert ist der Trend zu einem steigenden Anteil der Abschreibungen am BNE, wodurch Verteilungskonflikte schwieriger werden.
Bruttonationaleinkommen und Verteilung
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Bruttonationaleinkommen und Verteilung
In der zweiten Abbildung sind die Abschreibungsquoten für die Triadenländer USA, Japan und BRD dargestellt. Japan ist traditionell eine kapitalintensive Volkswirtschaft, was sich in einer hohen Abschreibungsquote widerspiegelt, während die US-Wirtschaft traditionell wenig kapitalintensiv produziert. Die deutsche Volkswirtschaft liegt dazwischen.
Quelle: Ameco-Datenbank
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Quelle: Ameco-Datenbank

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Gesetzestexte im Zusammenhang mit Abschreibungen


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