Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten - Wikipedia

Diskussion:2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

[Bearbeiten] Hilfe zum Erweitern und Ergänzen dieses Artikels

Auf en:User:Keimzelle/Second Amendment befindet sich eine englischsprachige Übersicht über diesen Artikel; worauf dann en:User:Wodan, offensichtlich ein Crack in diesem Thema, Ergänzungen und Korrekturen angefügt hat (auf [1]). Einige seiner Hinweise betreffen Übersetzungsfehler meinerseits (ich glaube, ich habe den deutschen Artikel schon korrekt verfasst, aber... die Übersetzung ins Englische ist immer noch sehr viel schwieriger...). Interessantes Thema... Gruss, --Keimzelle 12:27, 5. Mai 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Lesenswerte-Diskussion

  • pro. Stimme aus Fantasielosigkeit für meinen eigenen Artikel :-) --Keimzelle 19:39, 2. Mai 2005 (CEST)
  • Abwartend, mit Tendenz zum Pro. Was mir ausser einigen Weblinks und eventuell etwas Literatur noch fehlt, sind Ausführungen dazu, daß nach Auffassung des US Supreme Courts das Second Amendment nur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betrifft und einschränkt, nicht jedoch die Waffengesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten (United States v. Cruikshank, 1876; Presser v. Illinois, 1886). Vielleicht kannst Du das an geeigneter Stelle noch entsprechend mit einfliessen lassen (besser Du als Hauptautor, um die sprachliche Konsistenz des Artikels zu wahren). Link dazu (der eventuell auch mit in den Artikel könnte): http://www.motherjones.com/news/special_reports/1994/01/nra.sidebar.html -- Uwe 20:10, 2. Mai 2005 (CEST)
Jetzt Pro - Nachdem der Artikel überarbeitet und erweitert wurde. Ich habe hier und da noch einige Stellen geändert, die ich von der Formulierung her nicht so ganz verständlich fand (was aber bei der Kontroverse um dieses Thema auch nachvollziehbar ist). Eine Literaturliste wäre noch wünschenswert. -- Uwe 21:08, 3. Mai 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Der erste Satz ist falsch

Der erste Satz ist gleich falsch: Wie im weiteren Text erläutert wird, sagt dieser Artikel ausdrücklich nicht, das es ein Recht auf das Tragen einer Waffe gibt, denn so ein Recht wäre dann einklagbar. Was der Artikel sagt, wird in der englischen Wikipedia ganz klar beschrieben:

Amendment II (the Second Amendment) of the United States Constitution, which is part of the Bill of Rights, declares the necessity for "a well regulated militia", and prohibits infringement of "the right of the people to keep and bear arms".

Anders formuliert: Der Bund darf kein Gesetz erlassen, dass es einem Bürger verbietet, eine Waffe zu tragen. Das ist ein himmelweiter Unterschied hin zu einem Recht auf eine Waffe, besonders in einem förderalen Staat.

Ich schreibe gerade einen Vortrag über Fehler in der Darstellung der USA in deutschen Medien und ich glaube, ich werde diesen ersten Satz aus der deutschen Wikipedia mit Screenshot als Beispiel für ein schier unausrottbares Vorurteil nehmen - und auch als Warnung davor, zu viel Vertrauen selbst in die grundsätzlichsten Einträge der Wikipedia zu legen. --194.97.162.215 03:20, 15. Apr 2006 (CEST)

Leider ist es so einfach nicht. Was genau der 2. Zusatzartikel beschreibt ist auch in den Vereinigten Staaten sehr umstritten. Zum Beispiel bezieht er sich nicht auf eine bestimmte Regierungsebene, entsprechend gibt es die offene Frage, ob die Bestimmungen auch auf die Bundesstaaten zutreffen.
Ebenso stimmt deine Übersetzung so nicht. Der Zusatzartikel sagt ja gerade (und u.U. leider) nicht, dass kein Gesetz erlassen (von wem auch immer) werden darf, wie das im 1. Zusatzartikel steht. Wörtlich übersetzt steht da: "das Recht der Menschen, Waffen zu besitzen und zu tragen, soll nicht beschränkt werden". -- sebmol ? ! 03:26, 15. Apr 2006 (CEST)
Die Diskussion mit der Regierungsebene ist eine Scheindiskussion von Waffengegnern (zu der ich eigentlich auch gehöre, full disclosure etc.) weil die Verfassung bis zum 14. Zusatz 1868 nur und ausschließlich für den Bund galt: Auch die Rechte im 1. und 5. Zusatz galten nicht für die Bundesstaaten (Prinzip des "dual citizenship", siehe auch Barron v. Baltimore 1833). Selbst die NRA sieht das so: "Based on the English Common Law, the Second Amendment guaranteed against federal interference with the citizen`s right to keep and bear arms for personal defense." (Meine Hervorherbung, http://www.nraila.org/Issues/factsheets/read.aspx?ID=108). Auch nach Deiner Übersetzung bleibt es dabei, dass kein Recht ausdrücklich festgelegt wird (nach dem Motto "the People shall have the right to keep and bear arms"), wie es der erste deutsche Satz hier impliziert.
Es geht mir nämlich gar nicht um den Inhalt des Verfassungsartikels, über den wir uns genauso sinnlos streiten können wie die Leute der vergangenen 200 Jahre, sondern das der jetzige deutsche Wiki-Eintrag nur ein klassisches deutsches Vorurteil bestätigt: "Jeder Ami hat das Recht auf eine Knarre." Was schlicht Unfug ist, denn wenn mir Smurftown, Idaho das Tragen einer Waffe im Kommunalrecht verbietet, kann ich mich auf diesen Artikel berufen wie ich will, man wird mich auslachen (was ja auch irgendwo weiter unten erklärt wird, nur viel zu spät). Ein "Verfassungsrecht" wie es jeder normale deutsche Leser versteht gibt es also nicht. Der erste Satz führt damit bestenfalls in die Irre, meiner Meinung nach trägt er sogar zur Volksverdummung bei, weil er einem gängigen Vorurteil Vorschub leistet.
Schon deutlich besser wäre "... bestätigt die Notwendigkeit von Milizen und verbietet die Einschränkung von jedem Recht auf Waffenbesitz". Damit wäre klar, dass kein Recht explizit gewährt wird (sonst wäre es ja nicht umstritten) und dass es sich eher um ein Verbot für die Regierung handelt. Wenn man will kann man dann nachschieben: "Ob dies in der Theorie einem grundsätzlichen Recht auf Waffenbesitz gleichkommt, ist seit zwei Jahrhunderten umstritten. In der Praxis ist Waffenrecht in den USA oft Kommunalrecht."
Ich will gar nicht auf die vielen anderen Kleinigkeiten eingehen - es fehlt der Hinweis auf die "State Defense Forces", die im Gegensatz zu der Nationalgarde nicht vom Bund kommandiert werden können, und Polizisten sind in den USA beileibe nicht "Angestellte der Regierung" (das ist ja nicht einmal in Deutschland der Fall) sondern ihrer Stadt. Es wäre nur schön, wenn wenigstens der erste Satz richtig wäre.
--194.97.160.114 05:01, 15. Apr 2006 (CEST)

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -