Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten - Wikipedia

2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

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Der zweite Zusatz zur amerikanischen Verfassung, das Second Amendment, verabschiedet am 15. Dezember 1791, garantiert das Recht auf das Tragen von Waffen. Er gehört, wie die übrigen ersten neun Verfassungszusätze, zur so genannten Bill of Rights. Die Auslegung dieses Zusatzes ist hoch umstritten und die Diskussion darüber ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt in der amerikanischen Gesellschaft bzw. Politik. Die Mitglieder und Wähler der Republikanischen Partei sind in der Regel Befürworter von liberalen Waffengesetzen und Gegner von Einschränkungen, während die Anhänger der Demokraten den uneingeschränkten Handel mit und Besitz von Waffen meist eher kritisch sehen.

Zu beachten ist, dass das Second Amendment nur die gesetzgeberischen Möglichkeiten der US-Bundesregierung beschränkt, jedoch nicht jene der einzelnen Bundesstaaten. Lokale Behörden sowie Bundesstaaten sind nach Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Supreme Court) in ihrer Waffengesetzgebung vom Second Amendment nicht betroffen, während die nationale Regierung in Washington D.C. nur Gesetze erlassen darf, die den Besitz von Waffen durch Miliz-Angehörige erlauben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Originaltext

A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.

Auf deutsch:

„Da eine wohl organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beschnitten werden.“

[Bearbeiten] Kontroverse

Verschiedene Eigenschaften des Second Amendment werden kontrovers diskutiert. In den USA herrscht eine erbitterte Diskussion darüber, ob der Waffenbesitz eingeschränkt werden darf oder nicht. In der folgenden Darstellung werden zu einigen umstrittenen Aspekten des Second Amendment die verschiedenen Standpunkte kurz dargestellt.

[Bearbeiten] A well regulated militia...

Die damaligen Milizen sind die Vorläufer der heutigen Nationalgarden der USA, und bis 1903 waren diese Milizen die hauptsächlichen Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Befürworter einer Schusswaffenregulierung halten daran fest, dass das Second Amendment nur den „organisierten Milizen“ das Recht gibt, Waffen zu tragen. In diesem Sinne können etwa die Armee und die Polizei als „Rechtsnachfolger“ der Milizen angesehen werden, da sie als einzige offensichtliche Gemeinsamkeiten haben mit den well regulated militia[s]. Allerdings sind heutige Polizisten und die meisten Soldaten in den USA Festangestellte der Regierung; sie sind daher wiederum nicht mit Milizen oder Nationalgardisten zu vergleichen. Eine weitere Unklarheit bringt die Tatsache, dass eigentlich jeder 18- bis 45jährige Bürger der USA zum militärischen Dienst aufgeboten werden kann – also „gibt“ es die Milizen noch.

Je nach Auslegung dieser Gesetzesstelle kann also dem amerikanischen Bürger der Besitz jeglicher Waffen verboten werden, doch die Faktenlage zeigt, dass jede Interpretation eine versteckte Falle birgt.

[Bearbeiten] ...the right of the people...

Die Verfechter einer liberalen Schusswaffenpolitik berufen sich auf den zweiten Teil, wo offensichtlich dem „Volk“ das Recht gegeben wird, Waffen zu tragen. Dieses Recht dürfe nicht eingeschränkt werden. Diese Gruppierungen neigen allerdings dazu, zu übersehen, dass damals praktisch jeder erwachsene männliche Bürger ein Angehöriger der Miliz war, so dass die Begriffe militia und people im Kontext des Second Amendment möglicherweise als synonym anzusehen sind. Aus diesem Grund, so kann vermutet werden, haben sich die Autoren der amerikanischen Verfassung der Einfachheit halber nicht auf eine Unterscheidung festgelegt.

Waffenbesitzer erklären auch, dass die anderen Artikel der Bill of Rights nur Individualrechte beschreiben würden, also Rechte, die von Einzelpersonen wahrgenommen werden (wie etwa die Redefreiheit oder das Recht auf Verweigerung einer Zeugenaussage). Es wäre deshalb nur logisch, dass das Second Amendment hier keine Ausnahme darstellt und auch das Recht auf das Waffentragen nicht nur Milizen, sondern auch Individuen unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation zustehen würde.

Im Fall United States v. Verdugo-Urquirdez (1990) hat der Supreme Court entschieden, dass der Begriff the people sowohl die Bürger der Vereinigten Staaten meint als auch Ausländer, die sich legal im Lande aufhalten. Allerdings ging es in diesem Fall um die Interpretation des Fourth Amendment. Gegner einer einschränkenden Gesetzgebung behaupten jedoch, dies sei ein klarer Beweis dafür, dass das Second Amendment ein Individualrecht beschreibe.

[Bearbeiten] Bedeutung des Begriffs arms („Waffen“)

Im Sprachgebrauch und zeitlichen Kontext des späten 18. Jahrhunderts bezog sich der Begriff arms („Waffen“) auf Steinschlossgewehre, einschüssige Pistolen, Schwerter, Bajonette sowie Kanonen und analoge Geschütze. Dies sind alle Waffen, die es zur damaligen Zeit gab. Befürworter einer einschränkenden Gesetzgebung behaupten deshalb, dass sich die Intention des Second Amendment nur auf den Besitz dieser Waffen bezieht und der Besitz anderer Waffen, insbesondere modernerer Neuentwicklungen, nicht geschützt sei. Bei einer wortwörtlichen, nicht auf den zeitlichen Kontext bezogenen, Auslegung des Second Amendment wäre ansonsten auch der Besitz von Schusswaffen wie z. B. Pumpguns und automatischen Gewehren, aber auch Granaten- und Raketenwerfern, Sprengstoffen und jeglichen Massenvernichtungswaffen wie Atombomben und Giftgas für Privatpersonen freizugeben.

Kritiker dieser Argumentation wenden ein, dass dieser Logik folgend das First Amendment die Presse- und Meinungsfreiheit nur bei Verwendung von Buchdruck und Pferdekutschen schützen würde. Die freie Nutzung von neueren Entwicklungen wie Radio, Fernsehen und Internet wäre dann analog zur oben beschriebenen Argumentation nicht vom First Amendment garantiert.

[Bearbeiten] Bedeutung des Verbs to infringe

Dem Webster's Dictionary von 1828 ist zu entnehmen, dass das Verb to infringe eine „totale, vollständige Abschaffung eines Rechts“ bedeutet, jedoch nicht eine „Einschränkung“ oder „Kürzung“ eines Rechts. Letztere Bedeutung entspricht aber dem heutigen Sprachgebrauch. Auch hier zeigt sich der Konflikt bezüglich der Auslegung im Bezug auf den Geltungsbereich des Second Amendment: bei einer Interpretation im historischen Kontext und Sprachverständnis wäre es dem Staat nicht erlaubt, den Waffenbesitz und das Waffentragen zu verbieten, während Einschränkungen zulässig wären. Nach dem heutigen Gebrauch des Begriffs ist es dem Staat hingegen untersagt, den Waffenbesitz einzuschränken.

[Bearbeiten] Historischer Kontext nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs

Im späten 18. Jahrhundert garantierte das Second Amendment den Besitz von Waffen durch Angehörige einer Miliz. Jeder männliche Bürger der Vereinigten Staaten war ein solcher Angehöriger. Da die Waffen vom einzelnen Milizsoldaten gepflegt und aufbewahrt wurden, wurde – laut der Urteilsbegründung von United States v. Miller (1939) – ein Gesetz notwendig, das dem Miliz-Angehörigen den Besitz seiner persönlichen Waffe garantiert. Der Verlust der Waffe war nämlich mit dem Ausschluss aus der Miliz verbunden, was mit einem Prestigeverlust verbunden war. Außerdem bestand die gesamte amerikanische Armee zu jener Zeit ausschließlich aus Milizionären. Die Bewaffnung der Streitkräfte sollte so sichergestellt werden.

Diese Sichtweise wird insbesondere von den Vertretern des freien Waffenbesitzes nicht geteilt, da sie insofern eine „altertümliche“ und damit obsolete Grundlage für das Second Amendment liefert.

[Bearbeiten] Wichtige Urteile im Zusammenhang mit dem Second Amendment

[Bearbeiten] United States v. Cruikshank (1875)

Im April 1873, während einer hart umkämpften Gouverneurswahlen im US-Bundesstaat Louisiana, tötete die dem Ku Klux Klan nahestehende rassistische Gruppierung White League über 100 Schwarze. Nach diesem Colfax-Massaker – benannt nach dem Dorf Colfax, wo es stattfand – wurden der Anführer Cruikshank und andere Rädelsführer wegen Verstößen gegen das Enforcement Act von 1870 verurteilt. Dieses Gesetz erhebt die Handlungen, die die Ausübung von Grundrechten verhindern, zu einem Verbrechen.

Konkret wurden Cruikshank und seine Mitverschwörer wegen 32 Verstößen angeklagt, unter anderem, weil sie das Recht der Schwarzen, Waffen besitzen zu können, ablehnten. Der Supreme Court befand, dass das Second Amendment nur die Kompetenz des US-Kongresses, das Waffentragen einzuschränken, beschränke und nicht jene von Individuen wie Cruikshank. Deshalb konnte der Staat Louisiana nicht dazu gezwungen werden, das Recht auf Waffentragen durchzusetzen. Mittels einem Gesetz der Bundesregierung – also dem Enforcement Act – kann die Vereitelung der Grundrechte durch den Ku Klux Klan nicht bestraft werden. Des Weiteren entschied das Oberste Gericht, dass das Recht, Waffen zu tragen, bereits vor der Verfassung existiert habe und somit hinsichtlich seiner Existenz unabhängig von der Verfassung wäre.

[Bearbeiten] Presser v. Illinois (1886)

In diesem Fall hat das Supreme Court die Haltung im Fall Cruikshank nochmals bekräftigt – nämlich dass das Second Amendment für sich allein betrachtet nur die Bundesregierung daran hindere, den Waffenbesitz einzuschränken, nicht jedoch die Bundesstaaten. Es hat allerdings einschränkend ein vom Second Amendment unabhängiges Argument gegen die Einschränkung des Waffenbesitzes durch Gesetze der Bundesstaaten genannt:

„[...] Die Staaten können nicht, auch wenn die verfassungsrechtliche Garantie zu diesem Punkt nicht betrachtet wird, die Bevölkerung [the people] vom Besitzen und Tragen von Waffen abhalten, weil dies die Fähigkeit der Vereinigten Staaten, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Möglichkeit der Menschen [wiederum the people], ihre Pflichten gegenüber der Regierung zu erfüllen, einschränken würde. [...]“

In diesem Fall von 1886 muss man sich darüber im Klaren sein, dass es dazumals noch Milizen gab. Diese wurden im Notfall vom Gouverneur dazu eingesetzt, um im betreffenden Bundesstaat die öffentliche Ordnung wieder herzustellen, sollten die regulären Polizeikräfte überfordert sein. Die Dienstleistung in der Miliz kann als Pflichterfüllung gegenüber der Regierung verstanden werden.

[Bearbeiten] United States v. Miller (1939)

Bis heute wurde das Second Amendment – als hauptsächliche Argumentationsbasis – in einem einzigen Gerichtsfall angewendet, nämlich in United States v. Miller (1939). Zwei Männer, Jack Miller und Frank Layton, waren des Bankraubs verdächtigt und wurden von der Polizei beschattet. Sie wurden verhaftet, als sie mit einer nicht registrierten, abgesägten Schrotflinte die gemeinsame Grenze von zwei US-Bundesstaaten überschritten.

Sie verstießen damit gegen das National Firearms Act von 1934, welches nach dem Valentinstag-Massaker verabschiedet wurde. Das Gesetz verlangte die Registrierung von gewissen Typen von Schusswaffen sowie eine Abgabe von $200 Gebühren, welche bei Anmeldung und Verkauf der Waffe fällig wurde. Die $200 wurden als eine verbietende Maßnahme verstanden, weil eine typische Schusswaffe damals weniger als $10 kostete.

Miller sah das National Firearms Act als eine Maßnahme, welche dem Second Amendment direkt widerspricht, weil sie den Besitz von Schusswaffen verhindere. Im erstinstanzlichen Verfahren bekam Miller Recht, weil er aufgrund des Second Amendment Waffen besitzen dürfe. Der damalige Justizminister (Attorney General) der Vereinigten Staaten appellierte an den Supreme Court und hielt unter anderem folgende Punkte fest:

  • Das Second Amendment schützt nur den Besitz von militärischen Waffen, welche für den Gebrauch in einer organisierten Miliz geeignet sind,
  • und die „doppelläufige Stevens-Schrotflinte, Kaliber 12, mit einer Lauflänge von weniger als 18 inch, mit der Identifikationsnummer 76230“ wurde nie in irgendeiner Miliz-Organisation eingesetzt.

Das Supreme Court hob das erstinstanzliche Urteil auf und erklärte, dass das National Firearms Act nicht im Konflikt stehe mit dem Second Amendment. Nach Auffassung des Obersten Gerichtshof sei nur der Besitz militärischer Waffen von der Verfassung geschützt, und die Schrotflinte von Jack Miller sei kein Bestandteil der ordentlichen militärischen Ausrüstung und könne nicht zur „allgemeinen Verteidigung“ verwendet werden.

Die von Richter McReynolds verfasste Mehrheitsmeinung des Gerichts (siehe Weblinks) enthält eine Reihe von interessanten Informationen über den historischen Kontext des Second Amendment.

[Bearbeiten] Heutige offizielle Position

Rund sechzig Jahre lang war United States v. Miller die offizielle Auffassung, die vom US-Justizministerium geteilt wurde. Dies änderte sich unter der Präsidentschaft von George W. Bush, als John Ashcroft von 2001 bis 2004 Justizminister im ersten Kabinett der Bush-Regierung war. In einem Gutachten war er folgender Ansicht:

„[...] [das Second Amendment] schützt weitgehend die Rechte von Individuen, eigene Waffen zu besitzen und zu tragen, einschließlich Personen, die nicht Mitglied einer Miliz sind oder in aktivem Militärdienst oder -ausbildung engagiert sind. [Ausgenommen sind] vernünftige Einschränkungen, welche den Besitz durch ungeeignete Personen verhüten oder Beschränkungen beim Besitz von Waffentypen, die für kriminellen Missbrauch geeignet sind. [...]“

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

Wikisource: Englischer Text des 2. Verfassungszusatzes – Quellentexte
Wikisource: Deutscher Text des 2. Verfassungszusatzes – Quellentexte


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