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Zündschnur

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Brennende Zündschnur
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Brennende Zündschnur

Eine Zündschnur ist eine abbrennende Schnur, die dazu dient, einen pyrotechnischen Satz in einer bestimmten Zeit auszulösen. Das wird als pyrotechnische Zündung bezeichnet, im Gegensatz zur elektrischen Zündung. Die verschiedenen Zünd- und Anzündschnüre werden als Anzündmittel bezeichnet .

Der korrekte Begriff für die Zündschnur ist eigentlich Anzündschnur. Unter Anzünden versteht man das Auslösen eines Abbrandes, unter Zünden hingegen das Auslösen einer Detonation. Mit einer Zündschnur können daher keine Sprengstoffe gezündet werden, wohl aber pyrotechnische Sätze oder Sprengkapseln, die eine Initialladung enthalten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zündschnur

Zündschnüre werden sehr häufig zur Zündung frei verkäuflicher Feuerwerkskörper eingesetzt. Hierbei sind die Zündschnüre fest mit dem pyrotechnischen Satz des Feuerwerkskörpers verbunden. Auch Treibsätze von Modellraketen können mit Hilfe von Zündschnüren gezündet werden. Allerdings sind die Zündschnüre hier nicht starr mit dem Treibsatz verbunden. Sie werden durch die Düse des Treibsatzes in denselben gesteckt und mit Hilfe eines Zündholzes fixiert. Alternativ können diese Treibsätze auch durch Einsatz eines Elektrozünders gezündet werden.

[Bearbeiten] Anzündmittel

[Bearbeiten] Visco

Die Visco ist die am häufigsten bei Klasse-II-Feuerwerk (Silvesterartikel) verwendete Zündschnur. Sie besteht aus Schwarzpulver oder einem schwarzpulverähnlichem Gemisch, das auf einen dünnen Faden aufgebracht wurde. Um diesen Faden dreht man feinen Zwirn, der vor Beschädigung schützt. Um sie wasserabweisend zu machen, wird die Visco noch mit einem meist auf Nitrocellulose basierende Lack umhüllt. Gerade für Böller und Raketen ist sie sehr gut geeignet, da sie günstig, wasserabweisend und sehr konstant in der Brenndauer ist. Diese liegt zwischen 1,5 und 1 sec/cm. Des Weiteren erzielt sie durch den offenen, funkensprühenden Abbrand extrem gute Zündleistungen und bedingt weniger Blindgänger. Es gibt zahlreiche Handelsnamen und Herstellungsländer die sich minimal in der Brenndauer, aber doch sehr in Dicke und Farbe unterscheiden:

  • Chinese Green Visco - Am meisten genutzt, Dicke zwischen 1/8" und 1/16"
  • American Red Visco - Eher unbekannt, auch in Grün oder Rot/Weiß/Blau erhältlich, Dicke meist 3/32"

[Bearbeiten] Stoppine

Bei Stoppinen muss man zuerst zwischen gedeckter (auch Quickmatch) und ungedeckter Stoppine (auch Blackmatch) unterscheiden.

Ungedeckte Stoppine bestehen aus einem Faden oder schmalen Stoffstreifen auf den Schwarzpulver aufgetragen wurde. Im Gegensatz zu Visco brennt Blackmatch wesentlich heftiger und unkontrollierter. Darüber hinaus ist Blackmatch extrem funkenempfindlich, was es als Anzündmittel ungeeignet macht. Jedoch wird sie bei Großfeuerwerkskörpern gerne in einen zuvor geschnittenen Schlitz in den Verzögerer eingesetzt um eine sichere Anzündung zu gewährleisten. Versieht man sie jedoch mit einem extrem losen Papiermantel erhält man

Gedeckte Stoppine. Durch die Ummantelung werden die entstehenden Funken durch die Verbrennungsgase mit bis zu 10 m/sec vorangetrieben. Aufgrund der enormen Geschwindigkeit ist gedeckte Stoppine die erste Wahl bei Feuerwerken, wenn es gilt, eine Verbindung zwischen der Treibladung einer Kugel- oder Zylinderbombe zur Rohrmündung herzustellen. Ist die Stoppine noch mit einer Kunststoffbeschichtung versehen, wird sie sehr wasser- und funkenresistent.

[Bearbeiten] Chinese Fuse

Bei Chinese Fuse handelt es sich um in sehr feines Seidenpapier eingedrehtes Schwarzpulver. Es ist das wohl älteste, günstigste, aber auch unzuverlässigste Anzündmittel der hier aufgeführten. Bedingt durch die hohen Unterschiede in Dichte und Konsistenz schwankt die Brenndauer erheblich, so dass ein sicheres Verwenden nahezu unmöglich ist. Eine enorme Funkenempfindlichkeit trägt dazu noch bei. Jedoch ist die chinesische Zündschnur aufgrund des niedrigen Preises gut für den Einsatz in Knallkörperketten geeignet.

[Bearbeiten] Anzündlitze

Die Anzündlitze ist das wohl wichtigste Hilfsmittel eines Feuerwerkers. Sie besteht aus einer Schwarzpulverseele mit eingelegtem Kupferdraht in dünner Kunststoffumspinnung. Der Kupferdraht erlaubt es dem Pyrotechniker, Anzündlitzen untereinander zu verdrehen und damit für eine sichere Flammübertragung zu sorgen. Sie ist nicht wasserfest. Es gibt zwei Sorten der Anzündlitze, die sich durch Farbe und Brenndauer unterscheiden:

  • Anzündlitze Gelb: Brenndauer 18-28 sec/m
  • Anzündlitze Rot : Brenndauer 8-12 sec/m

[Bearbeiten] Lunte

Die Lunte war ursprünglich ein langsam brennendes Seil, welches zum Zünden von Vorderladergewehren und Kanonen benutzt wurde. Später wurde die Lunte auch dort eingesetzt, wo eine nach außen dringende Flamme unerwünscht ist. Im Wesentlichen besteht sie aus einer Schwarzpulverseele, welche mit 1-3 Lagen leimgetränktem Gewebe ummantelt ist. In dieser Ausführung (Japanese Fuse) wurde sie fast in jeder Kugel- oder Zylinderbombe als Verzögerer verbaut. Mit einer Brenndauer von durchschnittlich 1 cm/sec kann man ideal den Zündzeitpunkt nach dem Verlassen des Mörsers bestimmen.

Wird die Lunte noch mit einer Kunststoffhülle überzogen spricht man von Sicherheitsanzündschnur. Mit einer angewürgten Sprengkapsel bietet sie eine Möglichkeit, Sprengstoffe nichtelektrisch zu zünden. Durch den Mantel ist sie 100% wasserfest und brennt recht konstant mit 0,8 cm/sec ohne dabei nach außen Funken und Flammen zu versprühen. Die Hauptverwendung liegt, neben der militärischen Nutzung, im Lawinensprengen aus Helikoptern, wo sie in der Regel mit einem Abreißzünder entzündet wird.

Eine spezielle Form der Lunte ist eine für historische Vorderladerwaffen verwendete Zündmethode in Form einer langsam glimmenden Zündschnur für Schwarzpulverkanonen. Sie wurde erstmalig 1378 erwähnt und diente auch als Zeitzünder für Pulvertonnen („Höllenmaschine“). Sie bestand aus Hanfschnüren, die mit einer wässrigen Lösung aus Kalisalpeter und giftigen Bleizucker getränkt und danach getrocknet wurde. So konnten z. B Verbrennungszeiten von 1 cm pro Minute erreicht werden. Wind konnte die Lunten nicht ausblasen.

Zur Zündung wurde das glimmende Ende in das mit Schwarzpulver gefüllte Zündloch der Kanone gestoßen. Zur gefahrlosen Handhabung war die Lunte an einem Luntenstock befestigt. Es war üblich, beide Enden der Lunte glimmen zu lassen (Reserve für den Fall, dass die Lunte erlischt). Diese Technik verwendete man auch für die ersten Handfeuerwaffen, die Arkebusen. Hierbei drückte der Schütze die Glut mit dem Abzugsmechanismus in die Pulver gefüllte Pfanne und löste so den Schuss.

Die Redewendung Lunte riechen kommt vom Geruch eben dieser brennenden Lunten, die die Feinde einen Hinterhalt erkennen ließen.

[Bearbeiten] Rechtliche Situation

[Bearbeiten] Deutschland

Durch die BAM zugelassene Anzündmittel, wie beispielsweise elektrische Anzünder und Zündschnüre dürfen seit Anfang 2004 ohne Nachweis einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist jede Form der gedeckten Stoppine und alle Anzündmittel ohne BAM-Zulassung.

Aufgrund der weiterhin unklaren Situation (das Verleiten oder Bündeln von Feuerwerksartikeln war nach wie vor nur Erlaubnisscheininhabern nach Sprengstoffverordnung erlaubt) hat die BAM Berlin am 1. Februar 2006 jedoch eine Stellungnahme[1] veröffentlicht, die das Verleiten von Klasse I und II Feuerwerksartikeln mit zugelassenen elektrischen und pyrotechnischen Anzündmitteln ausdrücklich auch für nicht Erlaubnisscheininhaber ab 18 Jahre erlaubt. Das Verbinden von Feuerwerksgegenständen zu einem neuen Gegenstand (Bündeln) sowie die Manipulation der vorhandenen Anzündstellen der Feuerwerksgegenstände sind aber weiterhin verboten.

Das Verbot des Verleitens von Feuerwerkskörpern wurde wahrscheinlich dadurch ausgehebelt, dass es mit Hilfe von Reservezündschnüren an Batterien möglich war, mehrere Feuerwerkskörper an eine Lunte zu hängen.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich gilt weiterhin laut Pyrotechnikgesetz der § 7. Lose pyrotechnische Sätze, nach dem Zündschnüre aller Art ungeachtet ihres Gewichtes nur [von] Personen, die zum Besitz von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III oder IV berechtigt sind, […] verwendet werden dürfen und § 15. Gemeinsame Zündung, wonach Gegenstände der Klassen I und II nicht anders als einzeln gezündet werden dürfen, ausser sie werden im Rahmen eines genehmigungspflichtigen Mittel– oder Großfeuerwerks verwendet. [2]

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://www.feuerwerk-forum.de/attachment.php?attachmentid=2008
  2. Bundeskanzleramt Rechtsinfomationssystem Bundesrecht - Suchbegriff Pyrotechnikgesetz (17. Juli 2006)

[Bearbeiten] Siehe auch

Static Wikipedia 2008 (no images)

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