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Wirtschaftsrat der Bizone

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Der Wirtschaftsrat der Bizone, offiziell Wirtschaftsrat des vereinigten Wirtschaftsgebiets war das wichtigste Organ der deutschen Zweizonenverwaltung zwischen 1947 und 1949. Es gibt hierbei einen Wirtschaftsrat im weiteren Sinne, dem als Institution verschiedene Organe zugeordnet werden und einen Wirtschaftsrat im engeren Sinne, der eines dieser Organe darstellt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte


[Bearbeiten] Vorgeschichte

Besonders den US-Amerikanern war es wichtig, möglichst rasch eine eigenständige Deutsche Verwaltung zu bilden, unter anderem deshalb, weil sie ihre eigenen Kosten decken wollten. Hierzu brachte der Zusammenschluss zur Bizone am 1. Januar 1947 die benötigten Synergieeffekte.

Um die Wirksamkeit der Verwaltungen zu erhöhen, sollte eine parlamentarisch-abgestützte gemeinsame Wirtschaftsverwaltung entstehen. Hierzu mussten jedoch zunächst die strukturellen Unterschiede zwischen der US-Besatzungszone, die früh Verwaltungsaufgaben an Deutsche übertragen hatte und föderal organisiert war und der Britischen Besatzungszone, die erst später Verwaltungsaufgaben an Deutsche vergeben hatte und zentral organisiert war, beseitigt werden.

Ein Versuch wurde also unternommen. Einen Vorgänger des Wirtschaftsrats gab es zwischen September 1946 und Juni 1947. Dieser hatte die Namen Zweizonen-Verwaltungsämter und -rat. Doch dieser Versuch blieb, aufgrund nur zu weniger Befugnisse und unkoordinierter Räte erfolglos.

[Bearbeiten] Geschichte des Ersten Wirtschaftsrats

Um der Probleme Herr zu werden, gründeten die Militärregierungen der Bizone am 25. Juni 1947 den Wirtschaftsrat. Die Hauptaufgabe des ersten Wirtschaftsrates war es, die katastrophale Versorgungssituation in Deutschland zu verbessern. Letzten Endes scheiterte der Wirtschaftsrat an dieser Aufgabenstellung, denn im Winter 1947/1948 kam es zu einer schweren Hungerkrise. Dass der Wirtschaftsrat die Krise nicht besser meisterte, lag in erster Linie an strukturellen Problemen. Aufgrund seiner zu geringen Abgeordnetenzahl und der unklaren Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den verschiedenen Organen wurde auch dieser aufgelöst. Der Erste Frankfurter Wirtschaftsrat bestand bis zum Februar 1948.

[Bearbeiten] Geschichte des Zweiten Wirtschaftsrats

Der Zweite Wirtschaftsrat wurde mit weiteren Rechten ausgestattet; entsprechend erfüllte er seine an ihn gestellten Aufgaben zufriedenstellend und wurde erst mit Konstituierung des Ersten Deutschen Bundestages am 1. September 1949 aufgelöst. Einige seiner Gesetze haben jedoch bis zum heutigen Tag bestand.

[Bearbeiten] Aufbau und Bestellungsmodi


[Bearbeiten] Bestellung und Besetzung des Ersten Wirtschaftsrats

Der Name Erster Frankfurter Wirtschaftsrat bezeichnet wie oben beschrieben eine Instituton, unter der sich die Organe

  2.1.1 Wirtschaftsrat(im Besonderen)
  2.1.2 Direktorium
  2.1.3 Exekutivrat

subsumieren lassen.

[Bearbeiten] Wirtschaftsrat 1

Seine Mitglieder wurden paritätisch von den Landtagen der Bizone gewählt. Auf ungefähr 750.000 Einwohner kommt ein Abgeordneter. Daraus folgt, dass der erste Wirtschaftsrat aus 52 Abgeordneten bestand.

In der Übersicht sieht man, dass dementsprechend von den Landtagen entsandt wurden:

    Nordrhein-Westfalen   16   Abgeordnete
    Bayern                12   Abgeordnete
    Niedersachsen         8    Abgeordnete
    Hessen                5    Abgeordnete
    Württemberg-Baden     5    Abgeordnete
    Schleswig-Holstein    3    Abgeordnete
    Bremen                1    Abgeordneter
    Hamburg               1    Abgeordneter

Die Stimmverteilung der Fraktionen sah wie folgt aus:

    SPD                               20 Abgeordnete
    CDU/CSU                           20 Abgeordnete
    Liberale                          4  Abgeordnete
    Zentrum                           3  Abgeordnete
    KPD                               3  Abgeordnete
    Deutsche Partei (DP)              2  Abgeordnete
    Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 1  Abgeordnete

Der erste Präsident des Wirtschaftsrates wurde Erich Köhler von der CDU.

[Bearbeiten] Direktorium

Es gab im Direktorium fünf Direktoren, die die Ausschüsse und Verwaltungen in den Bereichen:

  1) Wirtschaft 
  2) Ernährung und Landwirtschaft 
  3) Finanzen 
  4) Post- und Fernmeldewesen 
  5) Verkehr 

leiteten. Sie wurden vom Exekutivrat (2.1.3) vorgeschlagen und vom Wirtschaftsrat (2.1.1) gewählt. Aufgrund des nichtbekommens des Wirtschaftsdirektoriums ging die SPD in die Opposition und überließ der CDU/CSU alle Direktoren.

[Bearbeiten] Exekutivrat

Er bestand aus acht Mitgliedern. Diese wurden von den acht Länderregierungen der Bizone entsandt. Zunächst hatte die SPD sechs Stimmen und die CDU/CSU zwei inne. Dies änderte sich im Laufe der Zeit, sodass die SPD schließlich nur noch 5, die CDU/CSU 3 Sitze auf sich vereinigen konnte. In der SPD-Mehrheit bestand auch der Grund, warum die ursprüngliche stärkere Rolle des Exekutivrats nicht umgesetzt wurde. General Lucius D. Clay befürchtete, Deutschland könne so zum Sozialismus abdriften.

[Bearbeiten] Bestellung und Besetzung des Zweiten Wirtschaftsrats

Der Zweite Frankfurter Wirtschaftsrat war wie folgt zusammengesetzt:

[Bearbeiten] Wirtschaftsrat 2

Dieser bestand aus den gleichen 52 Abgeordneten wie unter 2.1.1 beschrieben. Hinzu kamen weitere 52 Abgeordnete, die wiederum paritätisch von den Landtagen gewählt und dann entsandt wurden. Somit saßen 104 Abgeordnete in ihm. Alle Werte unter 2.1.1 können einfach verdoppelt werden, die Verhältnisse der Werte zueinander bleiben somit die Selben.

[Bearbeiten] Verwaltungsrat

Es gab im Verwaltungsrat nun 5 bzw. später sechs Direktoren mit Ressorts. Sie hatten die Bereiche:

  1) Wirtschaft 
  2) Ernährung 
  3) Finanzen 
  4) Post- und Fernmeldewesen 
  5) Verkehr 
  6) Arbeit
  7) Landwirtschaft und Forsten

unter sich.

Über ihnen stand der ressortlose Oberdirektor des Verwaltungsrates, Hermann Pünder, CDU.

Auch die Wahl der Direktoren lief gleich ab wie unter 2.1.2 beschrieben: Sie wurden allesamt vom Länderrat vorgeschlagen und vom Wirtschaftsrat berufen.

[Bearbeiten] Länderrat

Hierhin entsandte jede Länderregierung 2 Räte. Ihre Verteilung war folgendermaßen: 9 SPD, 6 CDU, 1 Zentrumspartei.

[Bearbeiten] Aufgaben und Wirkungen


[Bearbeiten] Aufgaben und Wirkungen des Ersten Wirtschaftsrats

Der Erste Wirtschaftsrat muss wiederum in seinen jeweiligen Organen auf seine Aufgaben hin analysiert werden:

[Bearbeiten] Aufgaben des ersten Wirtschaftsrates

Aufgabe des Wirtschaftsrates war es, Gesetzesinitiativen zu starten, über Gesetze zu beraten und diese mit absoluter Mehrheit zu erlassen. Außerdem wählten sie die Direktoren. Hierbei standen jedoch alle Entscheidungen unter Genehmigungsvorbehalt der Alliierten. Man kann ihn also als Legislative bezeichnen.

[Bearbeiten] Aufgaben des Direktoriums

Aufgabe des Direktoriums war es, die Ausschüsse und vor allem die unter ihnen stehenden Verwaltungen zu leiten und diese nach außen zu Repräentieren. Außerdem hatten sie das Recht, Gesetzesinitiativen zu formulieren, wobei diese jedoch erst dem Exekutivrat vorgelegt werden mussten um dann von diesem an den Wirtschaftsrat weitergeleitet zu werden. Außerdem wirkte das Direktorium als eine Art Exekutive, da die Direktoren die Umsetzung der Gesetze garantieren sollten.

[Bearbeiten] Aufgaben des Exekutivrats

Aufgabe des Exekutivrates war es, die Länderinteressen zu vertreten. Ihm kam als Organ dabei eine Mischung aus Exekutive und Kabinett zu. Er sollte nämlich Gesetzesinitiativen starten (Kabinett), aber auch die Arbeit der Direktoren und Verwaltungen sowie die Gesetze des Wirtschaftsrates kommentieren und kontrollieren. Außerdem reichte er die Gesetzesinitiativen der Direktoren weiter.

[Bearbeiten] Aufgaben und Wirkungen des Zweiten Wirtschaftsrats

[Bearbeiten] Aufgaben des zweiten Wirtschaftsrates

Der Wirtschaftsrat hatte die selben Rechte wie unter 3.1.1 beschrieben. Hinzu kam jedoch das Recht, einen Haushalt zu verabschieden. Dieser bestand im Wesentlichen aus:

1) Teilen der Lohn-, Körperschafts- und Einkommenssteuer 2) Einnahmen aus Deutscher Post und Deutscher Bahn 3) indirekten Steuern bzw. Verbrauchsteuern 4) Einnahmen aus Zöllen 5) der Möglichkeit, zur Deckung des Haushalts Kredite aufzunehmen

Wiederum stand alles unter Genehmigungsvorbehalt der Militärregierungen.

[Bearbeiten] Aufgaben des Verwaltungsrates

Auch der Verwaltungsrat hatte im Grunde die gleichen Aufgaben wie das Direktorium. Er durfte nun jedoch direkt Gesetzesinitiativen in den Wirtschaftsrat einbringen, wovon er auch reichlich Gebrauch machte. Dem Oberdirektor kam die Aufgabe zu, die unterschiedlichen Direktoren bestmöglich aufeinander abzustimmen, um Doppelarbeit und Missverständnisse zu verhindern.

[Bearbeiten] Aufgaben des Länderrrates

Auch der Länderrat hatte die selben Aufgaben, wie unter 3.1.3 beschrieben. Doch nun sollte er zu allen Gesetzen, die beschlossen wurden, Stellung nehmen.

[Bearbeiten] Literatur


Benz, Wolfgang: Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Von der Bizone zum souveränen Staat, München 1999

Eschenburg, Theodor: Jahre der Besatzung 1945 - 1949, Stuttgart-Wiesbaden 1983

Görtemaker, Manfred: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart, München 1999

Kistler, Helmut: Die Bundesrepublik Deutschland. Vorgeschichte und Geschichte 1945 - 1983, Bonn 1985

Weber, Jürgen: Auf dem Weg zur Republik 1945 - 1947, München 1978

Weber, Jürgen: Das Entscheidungsjahr 1948, München 1979

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