Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Wesenstest für Hunde - Wikipedia

Diskussion:Wesenstest für Hunde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Artikel wird umgeschrieben, genaue Testabläufe reiche ich nach, jetzt muss ich erst einmal Kröten verdienen, komme ohnehin schon zu spät zum Kunden. --Grabert 13:50, 16. Aug 2005 (CEST)

Klasse! :) Nach der Bearbeitung gefällt mir der Artikel sehr gut. Wenn du dann noch die genauen Abläufe des Tests schilderst ist der Artikel perfekt. --DanielErnst 16:12, 16. Aug 2005 (CEST)

Die Ansicht, der Wesenstest diene mittelbar auch dazu, die Zucht bestimmter Hunderassen zu verhindern, halte ich für fraglich. Der Test wird auch bei Hunden durchgeführt, die nicht bestimmten Rassen angehören, aber andere Menschen oder Tiere gebissen haben oder andere Tiere hetzen (vgl. z.B. § 2 der hessischen Hundeverordnung). --195.93.60.10 19:19, 26. Aug 2005 (CEST)

mittelbar heißt, dass es eine indirekte Folge ist; die Kosten für die Tests, die erhöhte Hundesteuer, das Schief-Angesehen-Werden als Halter: das alles trägt dazu bei, die Kaufbereitschaft für die Rassen der sog. Listenhunde zu reduzieren, was sich dann auf den finanziellen Ertrag der Zuchten auswirkt - und wo verringerter Gewinn, dort auch zumindest weniger Züchter. Das schließt nicht aus, dass auch HUnde anderer Rassen zu den Tests verpflichtet werden können. --Gerbil 21:13, 26. Aug 2005 (CEST)
ich stimme zu, dass insbesondere die hessischen Behörden viele legale und illegale (gegen die hessischen Verodnungen wurde 5mal vor Gericht erfolgreich geklagt) Methoden versuchen, die Haltung von Listenhunden unangenehm zu machen. Wenn die Aussage des vorstehenden letzten Satzes so im Wikiartikel stehen würde, fänd ich es gut.
So, wie es jetzt steht, wird ausgesagt, dass die Wiederholung der Wesenstests aus Gründen der finanziellen Abschreckung erfolgt. Wenn das Land Hessen das so handhaben würde, wäre es m.E. Rechtsbeugung. Die offizielle Begründung dürfte eher sein, dass ein Abrichten des Hundes auf Zivilschärfe bei einem wiederholten Test erkannt werden soll. Hier setzt auch die Kritik der Gegner von Rasselisten an:
Wenn Hunderassen genetisch bedingte Aggressionsneigung unterstellt wird, das Land Hessen aufgrund von Gerichtsurteilen den Unschuldsbeweis der diskriminierten Hunde (96-97%) jedoch zulassen mußte, so ist doch mit dem positiven Wesenstest die Abwesenheit der behaupteten Aggressivitätsgene bewiesen. Eine genetische Disposition würde sich beim erwachsenen Hund beim ersten Test zeigen.
Und eine kriminelle Abrichtung auf Zivilschärfe kann man selbstverständlich mit Hunden verschiedenster Rassen durchführen. Dass die Halter dies nicht tun, sollte durch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Sachkundenachweis) der Listenhund-Halter eher anzunehmen sein als bei x-beliebigen Haltern einer x-beliebigen Rasse (z.B. Riesenschnauzer, in Frankreich sehr "beliebt" nach Ausrottung der Listenhunde).
Die betroffenen Hunde werden m.E. heute praktisch nur noch von Tierschützern aus Tierheimen herausgeholt, dies natürlich nur, wenn die "Strafsteuer" (erhöhte Hundesteuer) getragen werden kann. Jene Halter, die man eigentlich meint und nicht will (Kriminelle, Luden) haben entweder genug Geld oder melden den Hund ohnehin nicht bei den Behörden an. --Hundehalter 19:52, 26. Dez 2005 (CET)
Ich empfinde die Verordnungen auch als aktionistisch und als verhaltensbiologisch fragwürdig, trotzdem sollte man mit Begriffen wie illegale Methoden und Rechtsbeugung zurückhaltender sein. Dass die hessische andesregierung mal eine andere Rechtsauffassung hatte als ein Verwaltungsgericht ist ein absolut normaler Vorgang, und an vielen anderen Ecken der Rechtsprechung würde man ebenso gut das sog. Richterrecht als willkürlich kritisieren können, und das mit viel mehr Berechtigung, denn die Richter sind nicht durch das Volk gewählt. --Gerbil 22:25, 26. Dez 2005 (CET)
Du hast Recht mit der Kritik am Begriff Rechtsbeugung - das können nur Richter begehen. Ein "normaler" aktionistischer Vorgang wäre, wenn eine Regierung eine Verordnung mit einer "unwiderleglichen Gefährlichkeitsvermutung" erläßt, diese vom Oberverwaltungsgericht gekippt wird und die Regierung das Urteil akzeptiert. Wenn aber in die zweite, dritte und vierte Verordnung die bereits für Unrecht erklärte "unwiderleglichen Gefährlichkeitsvermutung" wieder und wieder hineingeschrieben wird, jedes Mal wieder gekippt wird und dies nicht akzeptiert wird, dann ist das mehr als Aktionismus. Das ist kein normaler Vorgang mehr. Das OVG Hessen ist auch wichtiger zu nehmen als irgendein VG. Mir fällt kein wirklich passender Begriff für solches Vorgehen ein, "Rechtsbeugung" ist wie gesagt falsch. Vielleicht könnte man es "fehlende Akzeptanz der demokratischen Gewaltenteilung" nennen. Ich finde schon die Wortzusammenstellung "unwiderlegliche Vermutung" sehr komisch. Meines Wissens gibt es keinen vergleichbaren Fall, in dem in so kurzer Zeit so viele Verordnungen gekippt und neu erlassen wurden. --Hundehalter 00:40, 27. Dez 2005 (CET)

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