Warenannahme
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Als Warenannahme wird zum Einen der physische Ort des Wareneingangs (Rampe, Postbüro) und zum Anderen der Vorgang der Annahme einer Warenlieferung bezeichnet.
Der Empfänger der Ware prüft in Anwesenheit des Frachtführers die Adresse, Anzahl der Packstücke und Beschädigungen an der Verpackung. Der Empfang wird auf dem Frachtbrief bestätigt. Die Ware wird abgeladen und an Vertrieb, Produktion oder in das Warenlager weitergeleitet.
Transportschäden:
Äußerlich sichtbare Schäden an Ware oder Verpackung, die beim Transport entstanden sind, werden bei der Warenannahme für spätere Schadensersatzansprüche schriftlich auf dem Frachtpapier vermerkt. Der Empfänger muss den eingetretenen Schaden so gering wie möglich halten, das heißt die Ware sichern und Vorkehrungen treffen, um weitere Beschädigung zu verhindern. Eine Rücksendung ist in der Regel nur mit Einverständnis des Absenders möglich.
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