Vorbehaltsfilm
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Als Vorbehaltsfilme werden diejenigen Filme aus der nationalsozialistischen Produktion bezeichnet, deren Aufführung in Deutschland wegen ihres starken propagandistischen Gehalts bis auf den heutigen Tag Einschränkungen unterliegt. So dürfen diese Filme nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit sachkundiger Einführung aufgeführt werden.
Die Rechte an den Vorbehaltsfilmen sind vom Bundesarchiv an die Wiesbadener Friedrich Wilhelm Murnau-Stiftung gegeben worden. Dort entscheidet man von Anfrage zu Anfrage, ob der geeignete Rahmen für die Aufführung eines NS-Propagandafilms vorliegt. Einen Vertrieb dieser Filme erlaubt die Stiftung grundsätzlich nicht, obwohl illegale Kopien dieser Filme in verschiedenen Kanälen zirkulieren.
Betroffen sind über 40 Filmtitel, darunter z. B.:
- Hitlerjunge Quex (Hans Steinhoff, 1933)
- Hans Westmar (Franz Wenzler, 1933)
- Triumph des Willens (Leni Riefenstahl, 1935)
- Die Rothschilds (Erich Waschneck, 1940)
- Der Ewige Jude (Fritz Hippler, 1940)
- Jud Süß (Veit Harlan, 1940)
- Stukas (Karl Ritter, 1941)
- Ohm Krüger (Hans Steinhoff, 1941)
- Heimkehr (Gustav Ucicky, 1941)
- G.P.U. (Karl Ritter, 1942)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Filmzensur
- Liste der unter der alliierten Militärzensur verbotenen deutschen Filme
- Liste der am höchsten prädikatisierten NS-Spielfilme
- Nationalsozialistische Filmpolitik