Versprechen
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Das Versprechen bezeichnet zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten von Sprechakten,
- eine Zusage bzw. Absichtserklärung
- etwas falsch oder fälschlicherweise Ausgesprochenes.
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[Bearbeiten] Versprechen als Zusage bzw. Absichtserklärung
Das Versprechen ist eine einseitige Zusage über eine zukünftige Handlung oder ein zukünftiges Ereignis. Es findet zwischen zwei oder mehr Personen statt, bei denen (mindestens) eine das Versprechen abgibt, das an die andere oder die anderen gerichtet ist. Versprechen sind, da sie auf zukünftige Handlungen gerichtet sind, niemals völlig sicher. Sie sind auch an das Vertrauensverhältnis und die Situation gebunden. Obwohl ein Versprechen oft nach einseitigem Vorteil aussieht, bieten Versprechen oft gegenseitige Vorteile. In vielen Kulturen wird das Brechen eines Versprechens als unehrenhaft angesehen. Paradox ist, dass man etwas versprechen kann, ohne es halten zu können, im Glauben, es halten zu können.
- Eine besonders formelle und strenge Art des Versprechens ist das Gelöbnis, das oft mit bestimmten Initiatonsriten einhergeht und immaterielle Dinge betrifft.
- Noch strenger ist der Eid, sofern er auf zukünftige Handlungen ausgerichtet ist, zum Beispiel der Fahneneid.
[Bearbeiten] Falsch oder fälschlicherweise Ausgesprochenes
Das Versprechen beruht auf einer fehlerhaften Verarbeitung bei der Ausgabe von Gedanken. Dabei sagt man etwas anderes, als man sagen will, oder man sagt etwas anderes, als man meint. Oft kann man Versprechen korrigieren. Manchmal bemerkt man es nicht, weil man geglaubt hat, zu sagen, was man sagen wollte. Den Akt des Versprechens nennt man auch Versprecher. Wenn der Versprecher, durch das Unterbewusstsein gesteuert, eine besondere Bedeutung hat, spricht man auch von einem Freud'schen Versprecher.
[Bearbeiten] Religiöse Versprechen
In der Katholischen Kirche wird zwischen einem Gelübde und einem Versprechen unterschieden. Das Versprechen ist weniger bindend. Dies spielt vor allem eine Rolle bei der Bindung an eine Ordensgemeinschaft.