Verspätung
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Eine Verspätung ist der Eintritt eines Ereignisses nach Ablauf einer Frist (Zeitablauf) oder eines Termins. Sie ist das Gegenteil von Pünktlichkeit.
Dabei kann es sich um eine Zusammenkunft mehrerer Personen (z. B. Konferenz, Sprechstunde) oder um die Ankunft bzw. Abfahrt eines Verkehrsmittels handeln.
[Bearbeiten] Ursachen
Verkehr: ungünstiges Wetter, technische Defekte, Überlastung, menschliche Fehler, Unglücke, Streiks, Terrorismus, kriegerische Auseinandersetzungen
Personen: Verschlafen, unpünkliche Verkehrsmittel, anderweitige Tätigkeiten (z. B. eingehende Anrufe), Vergesslichkeit, falsche Uhrzeitangabe
In vielen Fällen kann man einer Verspätung vorbeugen, indem man die selbstbeeinflussbaren Faktoren mit einem Mindestmaß an Wichtigkeit ansetzt und zudem für die nicht beeinflussbaren Faktoren Zeitpuffer einplant.
[Bearbeiten] Folgen
Tritt eine Verspätung ein, so ist die Zeitplanung gestört, d.h. alle angeknüpften Termine und Vorhaben (z. B. Abflug) müssen verschoben oder verworfen werden.
Im Verkehrssektor entstehen teilweise Schadenersatzansprüche seitens des Nachfragers, z. B. aufgrund verlorenen Urlaubsfreuden. Verspätungen können dort zur Folge haben, dass eine Verbindung (Anschlüsse) nicht in Anspruch genommen werden kann (Umsteigen), sodass ungeplante Aufenthalte an Umsteigeorten notwendig sind.
Als Arbeitnehmer können sich Verspätungen beim Arbeitsbeginn negativ auswirken, weil man Vorgaben nicht einhält und als Unzuverlässig angesehen wird. Dies kann bei vielen Wiederholungen auch zu Abmahnungen oder (eher selten) zur Kündigung führen. Im akademischen Leben wird Teilnehmern von Veranstaltungen mit der akademischen Viertelstunde unter Umständen traditionell Zeitpuffer für das Sich-Einfinden eingeräumt. Im Arbeitsleben ist es bei einigen Arbeitgebern seit dem Ende des 20. Jahrhunderts möglich, in Gleitzeit zu arbeiten, wodurch es dem Arbeitnehmer möglich ist, seinen Arbeitsbeginn jeden Tag selbst festzulegen (er muss jedoch während der Kernzeit anwesend sein). Im Steuerrecht wird vom Steuerpflichtigen unter Umständen ein Verspätungszuschlag erhoben.