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Vermissung

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Eine Vermissung ist eine Situation, bei dem das Schicksal einer Person und deren Aufenthalt nicht bekannt oder unsicher ist. Dies kann im Rahmen besonderer Ereignisse (wie Krieg, Vertreibung, Katastrophen) oder aufgrund individueller Beweggründe geschehen. Ohne eine dieser besonderen Ursachen spricht man von Verschollenheit. Man unterscheidet Kriegs- und zivile Vermisste, wobei zu den Kriegsvermissten nur die Angehörigen von Streitkräften zählen, bei denen somit unbekannt ist, ob sie gefallen sind, versprengt oder gefangen genommen wurden.

Die betroffene Person heißt Vermisste(r) und bei der Vermissung infolge kriegerischer Handlungen Verschollener.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beschreibung

Voraussetzung für einen Vermisstenfall im polizeilichen Sinn sind bei der deutschen Polizei gem. Polizeidienstvorschrift 389 („Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen“):

  • Hilflose Lage aufgrund einer Krankheit oder Behinderung
  • Minderjährigkeit ohne Begleitung

Eine Meldung eines Vermisstenfalls (Vermisstenanzeige) erfolgt bei der Schutzpolizei, die umfangreiche Ermittlungen und Fahndungen mit Hilfe kriminalistischer Methoden anstellt. Die Maßnahmen umfassen also u.a.

Die zuständige Organisationseinheit wird meist VUT (Vermisste, unbekannte Tote) genannt.

Diese Maßnahmen können unter Umständen die Rechtsnatur einer doppelfunktionalen Maßnahme aufweisen, d.h. sie zielen aufgrund ihrer Unbestimmtheit sowohl auf die Gefahrenabwehr als auch auf die Strafverfolgung.

Eine Vermissung kann u.a. zum Schluss führen, dass die Person einer Straftat zum Opfer gefallen ist (z.B. Mord, Entführung), in Gefangenschaft ist, eine Straftat begangen hat und flüchtig ist, wohlauf ist (z.B. Aussteiger), eines natürlichen Todes gestorben ist oder verschollen ist.

Ein weiterer Grund kann sein, dass die vermisste Person in kriegerischen Auseinandersetzungen gefallen ist.

Eine Vermisstenanzeige kann jedermann bei jeder Polizeidienststelle erstatten.

Das größte Ereignis in jüngster Zeit, aufgrund dessen auch mitteleuropäische Personen zu Vermissten wurden, war am 26. Dezember 2004 das Seebeben mit den dadurch ausgelösten Flutwellen (Tsunamis) im Indischen Ozean. Im Zusammenhang mit der Katastrophe wurden zeitweise über 1.000 deutsche Staatsangehörige vermisst, hauptsächlich Urlauber an den Küsten Thailands, Indiens und Sri Lankas. Noch ein Jahr später - nach der Identifikation von über 500 Leichen und dem Abgleichen der Vermisstenmeldungen - beläuft sich die Zahl der Vermissten auf 15 Personen (Dezember 2005).

[Bearbeiten] Suche nach Vermissten

Während die Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges aus den Lagern der westlichen Alliierten relativ bald entlassen wurden und auch während der Gefangenschaft Kontakt mit ihren Angehörigen hatten, waren es vorwiegend Vermisste, die über viele Jahre in sowjetischer Gefangenschaft waren, von denen man nichts über ihren Verbleib wusste. So kamen viele Österreicher erst bei Abschluss des Staatsvertrages aus der UdSSR frei.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und eine Reihe von nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften betreiben Suchdienste, die auch noch nach Jahrzehnten, speziell nach Öffnung verschiedener Archive, Erfolge bei der Klärung von Vermisstenschicksalen aufweisen können, wenn auch meist nur Todeszeitpunkte oder -orte. Nur selten werden auch nach Jahrzehnten noch Überlebende gefunden.

Beim DRK-Suchdienst gehen heute täglich bis zu zwanzig Suchanfragen ein, davon immer noch mehrere zu Vermissten aus dem Zweiten Weltkrieg. Aus diesem Krieg gelten noch heute 1,3 Millionen Schicksale ungeklärt, obgleich durch die Öffnung sowjetischer Archive seit 1991 200.000 Fälle geklärt werden konnten und auch heute noch am Tag drei bis vier Angehörige kriegsbedingter Trennung wieder zusammengeführt werden. Es wird mit einer Million endgültig unklärbarer Schicksale des zweiten Weltkrieges gerechnet.

Die Klärung speziell von Kriegsvermisstenschicksalen des Zweiten Weltkrieges ist eine der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht.

Aus dem Jugoslawienkrieg gibt es heute 21.000 Vermisste.

[Bearbeiten] Identifizierung von Leichen zur Klärung von Vermissten-Schicksalen

Früher war das sichere Identifizieren von Kriegs- und Katastrophenopfern nicht leicht möglich. Bei Soldaten geschah dies oft nur durch die Kennmarke, die die Soldaten immer tragen mussten und auf der Namen und Personalkennziffer eingestanzt waren. Diese Marken sind auch heute bei vielen Militärs üblich. So konnten Leichen auch viele Jahre nach ihrem Tod durch Vergleich mit den vorhandenen Karteien noch identifiziert werden. Eine weitere Möglichkeit ist ein auch im zivilen Bereich verwendetes System, das auf der Untersuchung von Gebissen (Zahnstatus) beruht. Heute wird weitgehend ein DNA-Abgleich durchgeführt.

[Bearbeiten] Rechtsfolgen

Neben den psychischen Folgen bei den Angehörigen Vermisster treten auch oftmals rechtliche Schwierigkeiten auf, die sich über Jahre hinziehen können und auch existenzgefährdend für die Hinterbliebenen sein können. Bis zu einer Todeserklärung können Pensionszahlungen verweigert werden. Auch Erbschaften können oft nicht abgewickelt werden.

Aber auch bei Wiederauffinden Vermisster nach einer Todeserklärung kann es zu Rückforderungen von Erbschaften kommen. Speziell nach dem Krieg tauchten Vermisste zu einem Zeitpunkt auf, als die vermeintliche Witwe bereits wieder verheiratet war.

[Bearbeiten] Missing in Action

Missing In Action (MIA) ist im angloamerikanischen Sprachgebrauch die Statusbezeichnung für einen Soldaten, der wahrscheinlich im Kampf gefallen ist oder vermisst wird, über dessen Verbleib jedoch keine weiteren Informationen bekannt sind.

Die Abkürzung MIA findet neben den Abkürzungen WIA (Wounded In Action), POW (Prisoner Of War-Kriegsgefangener) und KIA (Killed In Action) häufig in Verlustlisten angloamerikanischer Streitkräfte Verwendung.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

"Vermissung" von Kindern

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