Unternehmensmitbestimmung
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Unternehmensmitbestimmung bezeichnet die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen. Dem gegenüber steht die betriebliche Mitbestimmung, die die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf soziale oder personelle Entscheidungen über Betriebsrat oder ähnliches ermöglicht.
Die Unternehmensmitbestimmung wird hauptsächlich durch die Besetzung des Aufsichtsrates, der den Vorstand kontrolliert, wahrgenommen. Die Anzahl der jeweiligen Mitglieder bzw. das Mengenverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Anteilseignern hängt jeweils vom einschlägigen Gesetz ab, was wiederum an der Zahl der im Unternehmen Beschäftigten liegt. Je nachdem gelten dann Drittelbeteiligungsgesetz (Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 AN), Mitbestimmungsgesetz von 1976 (mehr als 2000 AN) oder auch das Montanmitbestimmungsgesetz (mehr als 1000 AN in Montanunternehmen).