Truchsess

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Dieser Artikel beschreibt das Amt des Truchsesses. Für das gleichnamige Adelsgeschlecht, siehe Truchseß (Adelsfamilie).

Truchsess (von althochdeutsch truhtsâzo; Vorgesetzter der truht, des Trosses; lateinisch Dapifer, französisch Écuyer de cuisine, englisch Steward, niederländisch Drossaard, Drost, Baljuw) ist in der mittelalterlichen Hofgesellschaft ursprünglich die Amtsbezeichnung für den Küchenmeister, der die Speisen auftrug.

Aus der Aufsicht über die fürstliche Tafel entwickelte sich bei den Franken die Oberaufsicht über den gesamten Hof (auch Seneschall genannt). Im Heiligen Römischen Reich gehörte das Truchsessenamt seit Otto I. zu den Erzämtern.

Bis 1623 hatte der Kurfürst von der Pfalz dieses Amt inne, danach der bayerische Kurfürst. Zwischen 1706 und 1714 ging das Amt nochmals an den pfälzischen Kurfürsten, danach hatte es bis zur Auflösung des Reiches wieder Bayern inne. Der Truchsess trug bei der Krönung des römisch-deutschen Königs in Aachen beziehungsweise später in Frankfurt diesem den Reichsapfel voran. Beim Krönungsmahl überreichte er dem König symbolisch eine Scheibe von einem gebratenen Ochsen.

Als Erbtruchsess (Stellvertreter bei offiziellen Anlässen) fungierten seit 1525 die Grafen und später Fürsten des Hauses Waldburg. Die Truchsessenwürde war häufig mit dem Besitz von Gütern verbunden.

Am österreichischen Kaiserhof waren die Truchsesse gleichbedeutend mit Kammerjunkern.