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Transfergesellschaft

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Unter Transfergesellschaften werden betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten verstanden, die konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse vermitteln. Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigen freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufbau einer Transfergesellschaft

Der Aufbau einer Transfergesellschaft erfolgt über eine Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen in einem Unternehmen, und einer „Information über Betriebsänderungen“ nach § 2 Abs. 3 SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese Einigung erfolgt meist über einen Zusatz im Sozialplan oder über einen eigens verabschiedeten Transfersozialplan, der den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote macht.

Gemeinsam muss eine „Dritte Partei“ beauftragt werden, die die Transfergesellschaft führt und die von Arbeitslosigkeit betroffenen Beschäftigten in einer Transfergesellschaft beschäftigt. Anhand eines Vertrags verständigen sich Unternehmen, Beschäftigte und die Organisation, die mit der Transfergesellschaft beauftragt wurde, über die Zusammenarbeit in der Transfergesellschaft. Die Mitarbeiter, die sich für einen Übergang in eine Transfergesellschaft entschieden haben, werden dann in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst.

[Bearbeiten] Inhaltliche Ausgestaltung und Funktion von Transfergesellschaften

Die Transfergesellschaft ist ein arbeitspolitisches Instrument, die in ihrer Ausgestaltung in §216b SGB III fest definiert sind. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Transfergesellschaft wird zwischen der Arbeitnehmervertretung und Unternehmensleitung ausgehandelt.

Die finanzielle Basis für die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten bildet das Transferkurzarbeitergeld, welches dem Arbeitslosengeld I ähnlich ist. Der Bezug des Transferkurzarbeitergeldes ist auf maximal zwölf Monate begrenzt und hat keinen Einfluss auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I. Das Transferkurzarbeitergeld wird im Rahmen des Aufbaus einer Transfergesellschaft bei der zuständigen Agentur für Arbeit von der Transfergesellschaft beantragt.

In der Regel wird das Transferkurzarbeitergeld von dem entlassenen Unternehmen „aufgestockt“, so dass die Mitarbeiter der Transfergesellschaft bis zu 100 % ihrer vormaligen Bezüge erhalten können. Die Finanzierung der Transfergesellschaft erfolgt ebenfalls über das Unternehmen.

Die arbeitspolitische Funktion der Transfergesellschaft besteht in der Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Weiterbildungsmaßnahmen, die vom entlassenen Unternehmen finanziert werden, helfen den Mitarbeiter in der Transfergesellschaft sich beruflich neu zu orientieren oder so zu qualifizieren, dass diese in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden können. Ferner arbeiten die Transfergesellschaften in enger Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und nutzen auch die etablierten Instrumente moderner Arbeitsmarktpolitik.

[Bearbeiten] Vorteile von Transfergesellschaften

Transfergesellschaften sind im Kontext umfassender Rationalisierungsmassnahmen und dem damit einhergehenden Personalabbau zu einem prominenten Instrument moderner Arbeitsmarktpolitik geworden. Den Unternehmen wird mit dem Instrument der Transfergesellschaft ein Mechanismus bereitgestellt, der es ermöglicht, Arbeitsplätze „sozial verträglich“ abzubauen. Trotz der meist erheblichen Kosten, die mit der Installierung einer Transfergesellschaft verbunden sind, bieten sich den Unternehmen mit dem Instrument der Transfergesellschaft folgende Vorteile:

  • Imagegewinn trotz betrieblich notwendiger Personalanpassung
  • Vermeidung von Kündigungsschutzfristen
  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
  • Bessere Kalkulierbarkeit der Kosten des Personalabbaus

Für die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter stellt die Beschäftigung in einer Transfergesellschaft gleich mehre Vorteile dar:

  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Transferkurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate
  • Professionelle Betreuung in der beruflichen Neuorientierung
  • Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Bewerbungen aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus

Durch die für beide Seiten positiven Auswirkungen einer Transfergesellschaft profitieren auch die Arbeitsagenturen. Die eigentlich mit der Betreuungs- und Vermittlungsauftrag ausgestatteten Arbeitsagenturen haben mit der Förderung von Transfergesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Reintegration der entlassen Beschäftigten geleistet. Die aufwendige Betreuung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiten wird externen Spezialisten übertragen, die sich voll auf die Vermittlung konzentrieren können. Die Arbeitsagenturen werden so umfangreich entlastet.

[Bearbeiten] Die Kritik an Transfergesellschaften

In der öffentlichen Debatte um den Einsatz von Transfergesellschaften werden verschiedene Aspekte von Transfergesellschaften von unterschiedlichen Interessengruppen kritisiert.

Die Transfergesellschaften fungieren als Vermittler von Arbeitslosen und erbringen somit Dienstleistungen, die eigentlich von der zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden müssen. Den Mitarbeitern in einer Transfergesellschaft werden zudem Leistungen von der Agentur zur Verfügung gestellt, die bei weitem den Umfang der regulären Arbeitslosenbetreuung übersteigen (z.B. durch den bis zu 12- monatigen Bezug von Transferkurzarbeitergeld, dem im Falle der Nicht-Vermittlung ein weiterer Anspruch auf Arbeitslosengeld folgt). Diese ungleiche Behandlung von Mitarbeitern in einer Transfergesellschaft und Arbeitslosen in der regulären Arbeitsagenturbetreuung wird von verschiedenen Interessengruppen als Problem angesehen.

Ein zweiter Problemkontext wird in der mit der Durchführung von Transfergesellschaften beauftragten Gesellschaften gesehen. Die auf das Management von Transfergesellschaften spezialisierten Gesellschaften verfolgen meist weitergehende Interessen als die Vermittlung von Mitarbeitern. So nutzen Gesellschaften mit eigenen Weiterbildungseinrichtungen die Mitarbeiter einer Transfergesellschaft gleichzeitig als Kunden der eigenen Weiterbildungseinrichtung und profitieren somit in doppelter Weise vom Instrument der Transfergesellschaft. Dieses Problem ist auf Grund fehlender Daten nicht genau zu eruieren.

Ein dritter Problembereich wird in der betriebspolitischen Auseinandersetzung und Einigung über Beschäftigtenabbau gesehen. Die weit verbreiteten gewerkschaftlich geführten Transfergesellschaften, meist von gewerkschaftlich angehöhrenden Bildungseinrichtungen bewirtschaftet, werden von unterschiedlichen Interessengruppen mit dem Vorwurf konfrontiert dem Beschäftigungsabbau nur zuzustimmen, wenn gewerkschaftlich orientierte Transfergesellschaften installiert werden. Weit verbreitet und mit zunehmender Kritik wird in diesem Kontext auch das monetäre Engagement von ehemaligen Betriebsräten als Berater für die entlassenen Beschäftigten in Transfergesellschaften gesehen.

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