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Eine Tilgung ist ein Vorgang, der zum Verschwinden des zu Tilgenden oder Getilgten führen soll, führt oder führte. Insbesondere werden in verschiedenen Fachsprachen folgende speziellen Begriffe der Tilgung benutzt:
- im Geldverkehr und Kreditwesen: die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld. Siehe: Tilgung (Geldverkehr)
- in der Verwaltung und im Strafrecht bzw. der Verbrechensbekämpfung und -Prävention der Begriff der Tilgung von vergangenen Vorwürfen, Verdächtigungen, Ermittlungen, Jugendstrafen oder Verurteilungen aus personenbezogenen Registern, wie der Verkehrssünderkartei, dem Strafregister oder dem Führungszeugnis.
- in der Schwingungslehre, der Technischen Mechanik und Physik die Schwingungstilgung
- in der Sprachwissenschaft das Auslassen oder Verschwinden von Phonemen, die Tilgung (Sprachwissenschaft)
- in der Psychosoziologie, Psychologie und Psychiatrie das subjektive Auslöschen bzw. Unterdrücken individueller oder kollektiver Erinnerungen, siehe: Tilgung (Psychologie)
- in der Historie das gezielte Löschen oder Zerstören politisch unerwünschter kultureller Hinterlassenschaften oder historischer Aufzeichnungen.
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