Standlicht
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Mit Standlicht (auch: Begrenzungslicht) wird das stehende Fahrzeug beleuchtet. Dies ist erforderlich, wenn es bei Dunkelheit abgestellt wird, etwa außerorts auf dem Seitenstreifen (außerorts auf der Fahrbahn ist beim Halten oder Parken Abblendlicht vorgeschrieben). Auch beim Warten vor einer geschlossenen Schranke sollte nach Möglichkeit auf Standlicht heruntergeschaltet werden, um Personen auf der anderen Seite nicht zu blenden.
In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechende Licht- oder Witterungsverhältnisse) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. In der Schweiz ist innerorts bei ausreichender Straßenbeleuchtung das Fahren mit Standlicht erlaubt, in Österreich hingegen immer Abblendlicht vorgeschrieben.