Stärke- und Ausstattungsnachweisung
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Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN), teilweise auch als Stärke- und Ausrüstungsnachweisung bezeichnet, bestimmt, welche Fahrzeuge, Funktionen (Personen), Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien in taktischen Einheiten als planmäßige Ausstattung verwendet werden.
Verwendung findet die StAN bei Bundeswehr und Technischem Hilfswerk sowie bei allen am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen.
In der Bundeswehr gibt es sogenannte F-STAN, V-STAN und FV-STAN. F steht hier für Frieden, V für Verteidigungsfall. Ein F-STAN ist nur im Frieden gültig und existiert bspw. für AGA-Kompanien, die nur die Allgemeine Grundausbildung der Rekruten durchführen. Wird der Verteidigungsfall ausgerufen, werden Einheiten mit F-Stan deaktiviert. Reaktiviert werden hingegen Einheiten mit V-STAN, die nur im V-Fall existieren, im Frieden aber nicht. Dies sind u.a. Feldersatzkompanien, in den wieder-einberufene Reservisten in Kurz-Lehrgängen für den Kampfeinsatz ausgebildet werden. Einheiten mit FV-STAN existieren sowohl im Frieden als auch im V-Fall, was bspw. bei den Stabs- und Kampfkompanien der Fall ist. Sie verfügen dann meist über verschiedene Ausstattungen, so das bspw. bestimmte Waffen oder Geräte erst mit dem V-STAN ausgegeben und andere (bspw. Übungsgeräte) eingelagert werden.