Schildhalter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Schildhalter (früher auch Wappenknechte) werden in der Heraldik hinter, neben oder unter dem Schild eines Wappens befindliche Menschen- und Tiergestalten genannt, die auf einer geeigneten Basis, einem Boden, Rasen, Gesims, Konsole, einer ornamentalen Ranke oder ähnlichem zu stehen pflegen. Nur Engelsfiguren dürfen fliegen. Sie treten einzeln oder paarweise, gleichartig oder verschieden neben oder hinter dem Schild auf, tragen, halten oder stützen ihn.
Ein Siegel mit Wappendarstellung aus dem Jahre 1195 ist der älteste Beleg für einen Schildhalter. Es zeigt einen Löwen mit umgehängtem Schild.
Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu den Pracht- oder Prunkstücken eines Wappens wie die Wappenmäntel und Wappenzelte, die Bild- und Wortdevisen, Fahnen und Banner. Das heißt, sie waren ursprünglich nicht fest definierter Bestandteil des Vollwappens. Sie machten keine zusätzlichen Aussagen über den Wappeninhaber und waren nicht von bestimmten Rechten abhängig. Sie dienten lediglich als Dekoration und konnten jederzeit entfallen. Sie waren auch nicht erblich.
Seit Mitte des 17. Jahrhundert wurde es jedoch üblich, Schildhalter diplommäßig und erblich zu verleihen. Auch eine Reihe landesherrlicher Wappen haben bestimmte Schildhalter, die durch Verordnungen ein für allemal festgesetzt sind.
In England gelten die Schildhalter als besondere Ehrenzeichen, die nach wie vor amtlich verliehen werden.
[Bearbeiten] Beispiele
Wappen Bayerns: zwei Löwen |
Wappen Botsuanas: zwei Zebras |
Wappen Hawaiis: (Kamehameha I. und "Freiheitsgöttin" |
Wappen Lesothos: zwei Basutho-Pferde |
Älteres Wappen Ungarns: zwei Engel |
[Bearbeiten] Literatur
- Walter Leonhard, Das große Buch der Wappenkunst, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7
- Heinrich Hussmann, Über deutsche Wappenkunst, Wiesbaden 1973
- Gottfried Daniel Hoffmann (1719-1780), Ueber die Wappen-Schildhalter, Tübingen : Heerbrandt, 1779