Richter (Begriffsklärung)
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Der Ausdruck Richter bezeichnet
- jemanden, der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist und Urteile zu fällen hat, siehe Richter
- für Personen, die den Beruf eines Richters ausüben, siehe Kategorie:Richter
- einen deutschen Familiennamen, siehe Richter (Name) (auch um berühmte Namensträger nachzuschlagen)
- das biblische Buch der Richter und den mit dem biblischen Richteramt Beauftragten, siehe für beides Buch der Richter
- mit der Richterskala wird die Stärke von Erdbeben gemessen
- früher auch oft in bestimmten Gebieten (u.a. Schlesien, Böhmen, Mähren, Sachsen) verwendet analog zu Schulze, Bezeichnung für den Dorfvorsteher.
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