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Reservist

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Ein Reservist ist ein Soldat, der nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Militärdienst der Armee, in der er gedient hat, für den Kriegsfall weiter zur Verfügung steht.

[Bearbeiten] Geschichtliche Entwicklung

Historisch gesehen hat in Mitteleuropa das Reservistenwesen erstmals nach der preußischen Niederlage in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt große Bedeutung erlangt. Napoleon zwang am 9. Juli 1807 in dem Friedensschluss von Tilsit Preußen neben größeren Gebietsabtretungen auch zu einer drastischen Reduzierung der Armeestärke. Die preußische Armee durfte nunmehr nicht stärker als 42.000 Mann sein.

Das Krümpersystem, das durch den Heeresreformer Scharnhorst in der preußischen Armee eingeführt wurde, sah eine Kurzausbildung der Rekruten vor, die im Kriegsfalle als Reservisten das Heer beträchtlich vergrößern konnten. Der Verringerung der Armeestärke war somit die gewünschte Wirkung vorenthalten und in den kommenden Kriegen konnte Preußen auf eine große Zahl ausgebildeter Soldaten zurückgreifen.

Schon im deutschen Kaiserreich wurden den Reservisten nach dem abgeleisteten Wehrdienst sogenannte Kriegsbeordungen ausgehändigt, die genaue Anweisungen für das Verhalten des Reservisten im Kriegsfalle auflisteten.

[Bearbeiten] Reservisten der Bundeswehr

Jeder Wehrpflichtige, der (mindestens einen Tag) in der Bundeswehr gedient hat, ist Reservist, es sei denn, er ist für wehruntauglich erklärt worden oder hat einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, die ihr Dienstzeitende erreicht haben, gehören ebenfalls zur Reserve. Das gilt in dem Fall auch für Frauen, allerdings auf Grundlage des Soldatengesetzes, nicht des Wehrpflichtgesetzes. Jeder ausgeschiedene Soldat führt seinen Dienstgrad mit dem Zusatz "d.R. (der Reserve)" weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem nichtaktiven Truppenteil eingeplant, oder nicht. Nur Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung "a.D. d.R. - außer Dienst / der Reserve" oder nur "a.D.". Alle anderen (SaZ und Wehrpflichtige) führen grundsätzlich bis zum Lebensende "d.R.".

Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte im Verteidigungsfall.

Reservisten können über ihre Dienstzeit hinaus in der Bundeswehr aktiv sein. Dies geschieht durch (meist freiwillige) Wehrübungen (WÜb) oder Dienstliche Veranstaltungen (DVag). Außerhalb der Bundeswehr organisiert der Reservistenverband als besonders beauftragter Träger die "Freiwillige Reservistenarbeit".


Die Wehrpflicht für Mannschaften,auch für Grundwehrdienstleistende, endet neuerdings wie bei Offizieren und Unteroffizieren mit Ablauf des 60. Lebensjahres. Danach gehört der Wehrpflichtige nicht mehr zur Reserve. Die Zusätze "a.D." und/oder "d.R." dürfen trotzdem weitergeführt werden.

Bis zum 32. Lebensjahr untersteht jeder Wehrpflichtige der Wehrüberwachung.


Für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall ist die Festlegung einer einheitlichen Altersgrenze von 60. Lebensjahren vorgesehen.


Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, gehören ebenfalls zur Reserve und werden im Verteidigungsfall zu den entsprechenden Aufgaben im zivilen Bereich, außerhalb der Bundeswehr, z.B. Rettungsdienst, Sanitätsversorgung, wiederherstellen der zivilen Infrastruktur, herangezogen.

Alle ungedienten Wehrpflichtigen gehören dagegen zur Ersatzreserve.

Am 14. November 2005 starb in Kabul durch einen Selbstmordanschlag Oberstleutnant d.R. Armin Franz; er ist der erste gefallene Reservist der Bundeswehr.

siehe auch:

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw e.V.) ist der beauftragte Verband für die Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr und hat deutschlandweit mehr als 130.000 Mitglieder.

Der Bayerische Soldatenbund Bayerische Soldatenbund 1874 e.V. (BSB) vertritt vor allem Kriegerkameradenschaften und nun auch Reservisten der Bundeswehr.

[Bearbeiten] Weblinks

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